Öffentlicher Haushalt

Autoren: Fabian Frommelt, Wilfried Oehry | Stand: 31.12.2011

Unter den öffentlichen Haushalten versteht man die Finanzlage und das Finanzgebaren öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Dazu zählen in Liechtenstein der Staat, die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen, die Gemeinden und die Bürgergenossenschaften.

Mittelalter und frühe Neuzeit (bis 1808)

Für das Mittelalter und die frühe Neuzeit kann noch nicht von öffentlichen Haushalten gesprochen werden. Die dafür notwendige Staatlichkeit und die strikte Unterscheidung von Privatrecht und öffentlichem Recht entstanden erst im 19. Jahrhundert. Die späteren öffentlichen Haushalte wurzeln jedoch im Finanzgebaren der Landesherrschaft, der beiden Landschaften Vaduz und Schellenberg sowie der bäuerlichen Dorfgemeinden (→ Gemeinde).

Viele seit dem 19. Jahrhundert dem Staat zugewiesene Finanzmittel stammten aus den im Mittelalter entstandenen Regalien und nutzbaren Hoheitsrechten, die als Renten der Kasse der Landesherren zuflossen (ab 1699/1712 den Fürsten von Liechtenstein). Dazu zählten besonders die verschiedenen Steuern und Abgaben wie z.B. Zölle, Umgeld oder Konzessionsgebühren, zudem Straf- und Bussgelder usw. Ausser diesen nach heutigem Verständnis dem «öffentlichen» Bereich zuzuordnenden Geldern gehörten zu den landesherrlichen Renten auch die privaten Einnahmen aus der herrschaftlichen Domäne wie Pacht- und Lehenszinse, Verkaufserlöse, Kapitalrenten usw. Von 1505 bis 1615 erhielt die Landesherrschaft vom Haus Österreich zudem jährlich 200 Gulden als Schlossöffnungsgeld (→ Öffnungsvertrag).

All diese Gelder flossen in die herrschaftliche Kasse und wurden vom Oberamt beziehungsweise Rentamt in Vaduz verwaltet. Die Besoldung der landesherrlichen Beamten oblag dem Landesherrn. Die vom Rentmeister geführten, ab 1681 (unvollständig) überlieferten Rentamtsbücher (Rentamtsrechnungen) wurden ab 1712 von der fürstlich-liechtensteinischen Zentralbehörde in Wien beziehungsweise durch die fürstliche Buchhaltung in Butschowitz geprüft. Rechnungsperiode war das Kalenderjahr. Die Rentamtsrechnung gliederte sich, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben, nach den fünf herrschaftlichen Ämtern: Rentamt, Burggrafenamt, Kastenamt, Kelleramt, Waldamt.

Das Rechnungswesen der Landschaften wurde von den Landammännern geleitet, mit deren Amtszeiten sich die Rechnungsperioden deckten. Sie waren dem Oberamt sowie den Gerichts- und Gemeindedeputierten rechenschaftspflichtig. Die für Schellenberg ab 1718 und für Vaduz ab 1726 fragmentarisch erhaltenen Landschaftsrechnungen umfassten auf der Einnahmeseite vor allem Steuern, in der Landschaft Schellenberg zudem die Hälfte des Weggelds. Ausserdem finanzierten sich die Landschaften teilweise durch Darlehen; vor allem im 17. Jahrhundert als sie immer wieder Bürgschaften für die Grafen von Hohenems leisten mussten, war die Verschuldung hoch. Auf der Ausgabenseite waren die eingenommenen Steuergelder wieder an die Steuerberechtigten abzuführen: die Landsteuer und bis 1696 der «Schnitz» an den Landesherrn, die weiteren Reichs- und Kreislasten wie Kreisbeiträge, «Römermonate» (Reichstruppensteuer) und «Primaplana»-Gelder (Offiziersbesoldung) an das Reich beziehungsweise den Schwäbischen Kreis. Hohe Ausgaben verursachten das Militär (Landmannschaft und Kreiskontingent) sowie die Verzinsung und Rückzahlung der aufgenommenen Darlehen, in Kriegszeiten auch der Durchmarsch und die Einquartierung fremder Truppen, Kontributionen, Naturallieferungen, Fuhrlöhne usw. Zudem tauchen in den Landschaftsrechnungen unter anderem Ausgaben für Almosen und Armenunterstützung sowie Kosten für die Abschiebung von Bettlern, Seuchenbekämpfung, Bittgänge, Luchsfangen usw. auf. Schliesslich waren die Kosten der landschaftlichen Verwaltung zu tragen (Besoldung und Spesen von Landammännern, Richtern, Hauptleuten, Weibeln, Porto- und Kanzleigebühren usw.). Die grösste Last waren im 18. Jahrhundert die Kreisgelder und die verschiedenen Militärlasten. Sie beliefen sich zum Beispiel in der Landschaft Schellenberg in den Jahren 1718–27 auf 42 % der Gesamtausgaben, in der Landschaft Vaduz 1785–89 sogar auf 84 %.

Über die Haushalte der Dorfgemeinden in der frühen Neuzeit ist wenig bekannt. Grundsätzlich ist von bescheidenen finanziellen Bedürfnissen auszugehen, die aber zum Beispiel durch Güterkäufe, Gerichtskosten oder den Loskauf von Zehntrechten in einzelnen Jahren stark ansteigen konnten. Geldverkehr bestand mit dem Rentamt, etwa bei der Ablieferung von Steuern und Abgaben, und bei der Begleichung von Schulden oder Kriegslasten. Öffentliche Bauaufgaben (Wuhr-, Strassenbau) wurden in der Regel im Gemeinwerk ohne Geldzahlungen geleistet. Einnahmen generierten die Gemeinden zum Beispiel durch Güterverkäufe, Holzverkäufe, Alpverpachtungen usw. oder durch die Beteiligung an Bussgeldern und Abgaben wie dem Ein- und Abzugsgeld (→Abzugs- und Einzugsrecht). Separate Fonds bestanden in den meisten Gemeinden zum Beispiel für das Armenwesen (→ «Spend»). Durch die Kirchenpfleger waren die Gemeinden zudem an der Verwaltung der Kirchenvermögen beteiligt. Ein «Gemeindebuch» über Ausgaben und Einkünfte hat sich zum Beispiel in Balzers für die Jahre 1656–1777 erhalten.

19. Jahrhundert (1809–1921)

Mit der Abschaffung der Landammannverfassung übernahm das Oberamt beziehungsweise der fürstlichen Rentmeister ab 1809 die landschaftliche Rechnungsführung. Dem absolutistischen Staatsverständnis entsprechend, fielen das staatliche und das private fürstliche Rechnungswesen zusammen. Steuern, Taxen und Stempel waren für Landeszwecke bestimmt, die meisten anderen Staatseinnahmen wie besonders die Zoll-, Weg- und Umgelder flossen weiterhin der fürstlichen Kasse zu. Ab 1819 spiegelte sich in den Steuerpostulaten, durch die jeweils das Defizit des Vorjahrs ausgeglichen wurde, eine Art «Landesrechnung». Von 1844 an führte das Rentamt neben den fürstlichen Rentamtsbüchern wieder landschaftliche Einnahme- und Ausgabenbücher. Einer Forderung der Revolution von 1848 entsprechend, sicherte Fürst Alois II. 1848 «eine klare Darstellung des öffentlichen Haushaltes im Fürstenthume» zu. Viele bislang fürstliche Hoheitsrechte und Einkünfte wurden 1848 zu Einnahmequellen des Staats erklärt (Zölle, Weg- und Umgeld, Jagd- und Fischereiregal usw.). Die Finanzen waren ständig knapp, überall wurde gespart und oft war das Land auf Vorschüsse und Kredite angewiesen.

Die Staats- oder Landesrechnung umfasste zunächst die folgenden Einnahmegruppen: 1) Zoll-, Weg- und Umgelder beziehungsweise ab 1852 Zahlungen aus der österreichisch-liechtensteinischen Zollvereinskassa, die bis 1917 die mit Abstand wichtigsten Einnahmen waren, 2) Steuern, 3) Taxen und Stempelgebühren, 4) «landschäftliche Giebigkeiten», das sind die ehemals landesherrlichen Einkünfte aus verschiedenen Hoheitsrechten (sie wurden nach und nach abgeschafft oder bedeutungslos). In einzelnen Jahren kamen dazu bedeutende fürstliche Vorschüsse. Neue Einnahmen waren ab 1864 der Zinsertrag von Landeskapitalien, ab 1878 Beiträge aus verschiedenen Landesfonds und -stiftungen, ab 1899 Prägegewinne aus dem Münzwesen und ab 1911 die Post.

Bis um 1860 kannte die Landesrechnung vier Ausgabengruppen: 1) Beiträge, Gesandtschaftskosten usw. im Rahmen des Rheinbunds (1806–13) und des Deutschen Bunds (1815–66), 2) das Militär (1815–35 fielen dafür keine Kosten an), 3) die «Landeskultur» (Strassenbau, Rhein- und Rüfeschutzbauten, Landesvermessung, Feuerlösch- und Sanitätswesen, Landwirtschaftsförderung usw.) und 4) Verwaltungskosten (Beamtenbesoldung usw.), die ab Beginn des 19. Jahrhunderts nicht mehr vom Fürsten, sondern vom Land zu tragen waren. Die Auflösung des Deutschen Bunds 1866 und die Abschaffung des Militärs 1868 entlasteten den Öffentlichen Haushalt stark. Weitere Ausgabenposten waren das Schulwesen (besonders die 1858 gegründete Landeshauptschule) und ab 1864 der Landtag, ab 1899 die Dotierung der verschiedenen Landesfonds und die Steuerüberweisungen an die Gemeinden, ab 1903 das Post-, Telefon- und Telegrafenwesen und im Ersten Weltkrieg die Lebensmittelversorgung.

Die 1809 zu politischen Körperschaften aufgewerteten Gemeinden erlangten erst durch die Verfassung von 1862 die Freiheit der selbständigen Vermögensverwaltung. Ihre Haushalte blieben in der ersten Jahrhunderthälfte bescheiden. Die Einführung der Schulpflicht 1805 erhöhte die Ausgaben für Lehrer und Schulgebäude. Ab den 1840er Jahren liessen Gemeindeaufgaben und -einrichtungen wie die Rheinwuhrbauten und das Armenwesen, gegen das Jahrhundert-Ende die ersten modernen Wasserversorgungen usw. den Aufwand steigen. Wichtige Einnahmen waren die Gemeindeumlagen und die ab 1865 erhobene Wuhrsteuer, dazu kamen zum Beispiel Zinse vom ausgeteilten Gemeindeboden. Eine Verbesserung der Gemeindehaushalte brachten die Zuweisung verschiedene Steueranteile an die Gemeinden durch das Land ab 1898 und staatliche Subventionen zum Beispiel für Rüfeschutzbauten (ab 1899) und Forstwirtschaft (ab 1903).

Fabian Frommelt

Nach 1921

Haushaltsrecht und Budgetprozess

Haushaltsrechtliche Bestimmungen finden sich besonders in der Verfassung von 1921, im Finanzhaushaltsgesetz von 1974, im jährlichen Finanzgesetz, im Subventionsgesetz von 1991 und im Finanzausgleichsgesetz von 1996. Auf Landesebene hat die Regierung dem Landtag jährlich für das nächstfolgende Verwaltungsjahr einen Voranschlag über sämtliche Ausgaben und Einnahmen zur Prüfung und Zustimmung zu übergeben. Aufgrund des Legalitätsprinzips darf der Landtag nur Budgetkredite gewähren, wenn die Verwaltungstätigkeiten, für welche die Kredite gesprochen werden, in einem Gesetz vorgesehen sind: keine Ausgabe ohne Gesetz. Ebenso hat der Voranschlag den Grundsätzen der Vollständigkeit, der Einheit, der Spezifikation und der Bruttodarstellung zu entsprechen. Er wird mit den vom Landtag beschlossenen Änderungen als Anlage zum Finanzgesetz kundgemacht.

Im Finanzgesetz legt der Landtag jährlich die Sätze verschiedener Steuerarten, die Höhe verschiedenen Gebühren und den Anteil der nicht zweckgebundenen Finanzzuweisungen an die Gemeinden fest. Ohne Bewilligung des Landtags dürfen keine Steuern oder Abgaben erhoben werden. Nach Ablauf des Verwaltungsjahrs unterbreitet die Regierung dem Landtag die Landesrechnung zur Genehmigung der Ausgaben und Einnahmen. Der Landtag bewilligt Nachtragskredite und mehrjährige Verpflichtungskredite, erlässt das Finanzleitbild und diskutiert die längerfristige Entwicklung des Finanzhaushalts im Rahmen des von der Regierung jährlich vorzulegenden mehrjährigen Finanzplans.

Die oberste Aufsicht über die Finanzen wird durch den Landtag und dessen Geschäftsprüfungskommission ausgeübt. Weitere Organe der Finanzaufsicht sind die Regierung, die Finanzkontrolle und die externe Revisionsstelle. Der Finanzhaushalt ist nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, der Dringlichkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit zu führen. Als Rechnungs- und Budgetierungssystem wird seit 1974 das Rechnungsmodell der Schweizer Kantone verwendet. Es gliedert sich in eine laufende Rechnung, eine Investitionsrechnung und eine Vermögensrechnung (Bilanz).

Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinden sind im Gemeindegesetz von 1996 analog zu jenen auf Landesebene ausgestaltet. Der Gemeinderat beschliesst den Voranschlag und den Finanzplan und genehmigt die Gemeinderechnung nach der Revision durch die Geschäftsprüfungskommission. Die Voranschläge der Gemeinden unterliegen der Genehmigung durch die Regierung. Um die unterschiedliche Finanzkraft der Gemeinden teilweise auszugleichen, weist das Land den Gemeinden aus verschiedenen Steuern einen Anteil zu. Der Finanzausgleich erfolgt dabei nach einem fein austarierten System. Das erste Finanzausgleichsgesetz wurde 1975 erlassen.

Entwicklung des Staatshaushalts

Der Staatshaushalt weist 1922–2000 ein durchschnittliches jährliches Ausgabenwachstum von 9,5 % auf. In diesem Zeitraum erhöhten sich die Ausgaben des Lands von 0,6 Mio. Fr. auf 683,9 Mio. Fr. Betrachtet man die einzelnen Jahrzehnte, zeigen sich bis 1970 starke, periodische Schwankungen. Die Staatsausgaben stiegen in den 1920er Jahren mit einer hohen jährlichen Wachstumsrate von 14,7 % rasch an und erreichten in den 1960er Jahren ein Maximum mit 16,0 %. Ab den 1970er Jahren glitten die Wachstumsraten schrittweise auf den vergleichsweise tiefen Wert von 5,4 % in den 1990er Jahren zurück. Die Ausgaben pro Einwohner erhöhten sich exponenziell von 64 Fr. 1922 auf 20811 Fr. im Jahr 2000, was einer Zuwachsrate von 7,7 % pro Jahr entspricht.

Die Einnahmen konnten mit der Ausgabenentwicklung mehr als Schritt halten. Sie stiegen 1922–2000 mit einer jährlichen Wachstumsrate von 10,4 % und erreichten im Jahr 2000 842,4 Mio. Fr. Das höchste Einnahmewachstum wiesen die 1920er Jahre mit einer jährlichen Wachstumsrate von 23,0 % auf, gefolgt von den 1960er und 70er Jahren. Die Einnahmen pro Einwohner vervielfachten sich von 42 Fr. 1922 auf 25 632 Fr. im Jahr 2000.

Dass die Einnahmen über die gesamte Zeitperiode betrachtet stärker wuchsen als die Ausgaben, ist vor allem auf die 1920er Jahre zurückzuführen. Klammert man diese aus, beläuft sich die jährliche Zuwachsrate der Ausgaben bis ins Jahr 2000 auf 8,9 %, während die Einnahmen mit 9,0 % anstiegen. Zu einem stärkeren Ausgaben- als Einnahmewachstum kam es in den 1930er, 1940er, 60er und 80er Jahren mit zum Teil erheblichen Ausgabenüberschüssen. Diesen ausgabenintensiven Jahrzehnten stehen vier Jahrzehnte mit stärkerem Einnahmewachstum gegenüber, wobei der Einnahmeüberschuss 2000 knapp ein Fünftel der Einnahmen erreichte.

Die Zusammensetzung des laufenden Aufwands 1930–2000 zeigt deutliche Verschiebungen. Der Anteil der Zinszahlungen ging von 28 % 1930 schrittweise auf 6 % 1960 zurück und wurde später praktisch bedeutungslos. Der Anteil der Aufwendungen für Land- und Forstwirtschaft stieg von 4 % 1930 auf 22 % 1950 kräftig an und ging dann schrittweise auf 3 % im Jahr 2000 zurück. Die Aufwendungen für das Gesundheits- und Sozialwesen erhöhten sich von 2 % 1930 auf 12 % 1940 und erreichten 1960 mit 22 % bereits denselben Anteil wie im Jahr 2000. Der Anteil des Bildungswesens blieb über die ganze Zeitperiode relativ konstant. Er lag 2000 mit 17 % nur 1 % höher als 1930. Die Aufwendungen für allgemeine Verwaltung, Gerichte und öffentliche Sicherheit schwankten zwischen 14 % (1960) und 22 % (2000).

Die ordentlichen Staatseinnahmen resultierten im Jahr 2000 in erster Linie aus Steuern und Abgaben (74 %), aus Vermögenserträgen stammten knapp 16 %, die restlichen 10 % entfielen auf Gebühren, Verkaufserlöse und Rückerstattungen. Bedeutende Einnahmequellen waren in den 1920er und 30er Jahren die Gebühren aus den Finanzeinbürgerungen und bis in die 1970er Jahre der Briefmarkenverkauf (→ Philatelie).

Die Kennzahlen des Staatshaushalts zeigen für 1930 ein kritisches Bild mit einem Deckungsdefizit in der Gesamtrechnung von 11 % des Gesamtertrags und Verbindlichkeiten, die vom Finanzvermögen nur zu 37 % gedeckt waren. Die ungedeckten Verbindlichkeiten beliefen sich fast auf das Vierfache des jährlichen laufenden Aufwands. In den 1930er Jahren trat eine deutliche Verbesserung ein: Das Deckungsdefizit belief sich 1940 auf 2 % des Gesamtertrags, der Deckungsgrad der Verbindlichkeiten stieg auf 74 % und die ungedeckten Verbindlichkeiten schrumpften auf die Höhe des jährlichen laufenden Aufwands. Die 1940er Jahre brachten hingegen eine erneute Verschlechterung der finanziellen Situation. In den 1950er und vor allem in den 1960er Jahren erfolgte die eigentliche Gesundung des Staatshaushalts. Der Deckungsgrad der Verbindlichkeiten lag 1970 über 100 % und die Reserven beliefen sich auf ein Fünftel des jährlichen laufenden Aufwands. Dieses Gesamtbild blieb bis in die 1990er Jahre weitgehend stabil. Ab 1995 führten hohe Einnahmeüberschüsse aus stark steigenden Steuereinnahmen und der Teilprivatisierung der Liechtensteinischen Landesbank zu einer aussergewöhnlich positiven Finanzlage, mit einem Deckungsgrad der Verbindlichkeiten von 452 % im Jahr 2000 und Reserven, die dem Zweifachen des jährlich laufenden Aufwands entsprachen.

Entwicklung der Gemeindehaushalte

Die Ausgaben der Gemeinden wuchsen 1930–2000 mit 8,5 % pro Jahr etwas langsamer als die Staatsausgaben. Dabei fiel die Wachstumsrate in der zweiten Hälfte des betrachteten Zeitraums mit 8,9 % pro Jahr höher aus als in den Jahren zwischen 1930 und 1965.

Im Jahr 2000 tätigten die Gemeinden 26 % der gesamten Staats- und Gemeindeausgaben. Die Ausgabenanteile der Gemeinden waren besonders in den Bereichen Kultur und Freizeit (18 %), Umwelt und Raumordnung (18 %) sowie Verkehr (12 %) grösser als jene des Staats mit 4 %, 2 % und 7 %. Weitere Ausgabenschwerpunkte der Gemeinden lagen beim Bildungswesen (18 %) und bei der allgemeinen Verwaltung (14 %).

Die Einnahmen wuchsen 1930–2000 mit 8,4 % praktisch gleich stark wie die Ausgaben. In allen drei Stichjahren 1930, 1965 und 2000 resultierte ein Deckungsüberschuss in der Gesamtrechnung, der zuletzt 42,1 Mio. Fr. erreichte. Die wichtigste Ertragsart der Gemeinden waren nun mit einem Anteil von 75 % die Steuereinnahmen, während sich dieser Anteil 1930 erst auf 31 % belief. Ein knappes Drittel der gesamten Steuereinnahmen Liechtensteins floss 2000 den Gemeinden zu.

Wilfried Oehry

Archive

Liechtensteiner Landesarchiv, Vaduz (LI LA).

Quellen

Literatur


Empfohlene Zitierweise

Fabian Frommelt, Wilfried Oehry, «Öffentlicher Haushalt», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <https://historisches-lexikon.16.advanced.li/%C3%96ffentlicher_Haushalt>, abgerufen am [Datum].

Medien

Rentamtsbuch, 1764 (LI LA).
Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Landammanns Jakob Marxer für die Landschaft Schellenberg vom 4.7.1718-21.9.1727. Vereinfacht, in Gulden
Rentamtsrechnung 1.1.–31.12.1786. Vereinfacht, ohne Rechnung über die Naturalien, in Gulden Reichswährung
Staatseinnahmen in Gulden Reichswährung, 1809–1858
Staatseinnahmen in Gulden österr. Währung, 1859–1899
Staatseinnahmen in österr. Kronen, 1900–1918
Staatsausgaben in Gulden Reichswährung, 1809–1858
Staatsausgaben in Gulden österr. Währung, 1859–1899
Staatsausgaben in österr. Kronen, 1900–1918
Staatseinnahmen und -ausgaben in Gulden Reichswährung, 1809–1858
Staatseinnahmen und -ausgaben in Gulden österr. Währung, 1859–1899
Staatseinnahmen und -ausgaben in österr. Kronen, 1900–1918
Staatsausgaben und -einnahmen pro Einwohner in Franken, 1922-2000
Laufender Aufwand des Staats nach Funktionsbereichen in Prozent, 1930-2000
Kennzahlen des Staatshaushalts, 1930-2000
Staatsausgaben und -einnahmen, 1922-2000
Gemeindehaushalte, 1930, 1965, und 2000