
Österreich
Autoren: Heinz Dopsch, Roland Steinacher | Stand: 31.12.2011
Staat in Mitteleuropa. Amtliche Bezeichnung: Republik Österreich. Hauptstadt: Wien, 8,44 Mio. Einwohner (2011); 83 859 km2. Österreich grenzt mit seinem westlichsten Bundesland Vorarlberg auf einer Länge von 34,9 km an Liechtenstein.
Österreichische Geschichte
Unter den Babenbergern und König Přemysl Otakar II. (bis 1282)
Die Ursprünge Österreichs gehen zurück auf die 814/17 errichtete Markenorganisation der Karolinger mit dem bayerischen Ostland, zu dem auch eine Markgrafschaft an der Donau gehörte; sie fiel 907 den Ungarn zum Opfer. Otto I. errichtete nach seinem Ungarnsieg (955) 960/70 erneut eine Mark an der Donau, deren Leitung 976 die sogenannten Babenberger (Bamberger) übernahmen. Für dieses Gebiet wird 996 erstmals der Name Ostarrichi verwendet, 1147 die lateinische Bezeichnung Austria. Mit der Erweiterung ihres Herrschaftsgebiets nach Osten verlegten die Babenberger ihre Residenz von Melk donauabwärts nach Krems, Tulln, Korneuburg und Wien. 1156 erhob Kaiser Friedrich I. Barbarossa die Mark Österreich zu einem Herzogtum. Durch einen Erbvertrag mit dem steirischen Herzog Otakar IV. («Georgenberger Handfeste» 1186) gelang den Babenbergern 1192 die Erwerbung der Steiermark. 1246 fiel Herzog Friedrich II. als letzter Babenberger in einer siegreichen Schlacht gegen die Ungarn. Der Kaiser betrachtete Österreich als heimgefallenes Reichslehen und setzte Markgraf Hermann IV. von Baden zum Statthalter ein. Nach dessen Tod wandte sich der österreichische Adel an den böhmischen Thronfolger, Markgraf Přemysl Otakar II. von Mähren, der 1251 die Herrschaft in Österreich übernahm. Rudolf I. von Habsburg, der 1273 zum deutschen König gewählt wurde, zwang Otakar 1276 zur Unterwerfung und entzog ihm Österreich und die Steiermark. Das Herzogtum Österreich umfasste damals das Gebiet des heutigen Niederösterreichs, aus den Besitzungen westlich der Enns entstand ab Mitte des 13. Jahrhunderts das Herzogtum und Land Österreich ob der Enns (heute Oberösterreich).
Die habsburgische «Herrschaft zu Österreich» im Spätmittelalter
Auf Verlangen des österreichischen Adels wurde Herzog Albrecht I. 1283 Alleinherrscher in Österreich, 1298 erlangte er auch die deutsche Königswürde. Nach Albrechts Ermordung 1308 in Königsfelden (AG) unterlag Herzog Leopold I. 1315 den Schwyzern bei Morgarten, und Herzog Friedrich «der Schöne» verlor 1322 den Kampf um das deutsche Königtum gegen Ludwig den Bayern. Die Habsburger konzentrierten sich deshalb auf den Ausbau ihrer «Erbländer», für die seit dem frühen 14. Jahrhundert die Bezeichnung «Herrschaft zu Österreich» (dominium Austrie) üblich wurde. Herzog Albrecht II. (1330–59) konnte nach dem Ende der Herzöge von Görz-Tirol 1335 Kärnten erwerben, sein Sohn, Herzog Rudolf IV. «der Stifter», gewann gegen den Widerstand Bayerns 1363 ganz Tirol. Rudolfs Brüdern Albrecht III. und Leopold III. gelangen weitere wichtige Erwerbungen: 1374 Gebiete im adriatischen Küstenland und Inneristrien aus dem Erbe der Grafen von Görz, 1375 die Herrschaft Feldkirch und das Landgericht Rankweil als Kern des späteren Lands Vorarlberg durch Kauf von Graf Rudolf V. von Montfort-Feldkirch und 1382 die Stadt Triest. Die Herrschaftsteilungen der Habsburger 1379 und 1396 führten zur Entstehung von drei Länderkomplexen: «Niederösterreich» mit den wirtschaftlich dominanten Ländern Österreichs ob und unter der Enns, «Innerösterreich» mit der Steiermark, Kärnten, Krain, dem Küstenland, Inneristrien und Triest sowie «Oberösterreich» mit Tirol und den (meist «Vorderösterreich» genannten) habsburgischen Vorlanden samt den Herrschaften vor dem Arlberg. Durch die Erwerbung der Besitzungen des letzten Grafen von Görz (1500) mit den beiden Grafschaften im Küstenland um Görz (Gorizia, I) und um Lienz in Oberkärnten (das heutige Osttirol) und den Gewinn des Tiroler Unterlands mit Kitzbühel, Rattenberg und Kufstein im Bayerischen Erbfolgekrieg 1505 gelang den Habsburgern nochmals eine Vergrösserung der österreichischen Erbländer. Mit Friedrich III. erlangte 1453 wieder ein Habsburger die Kaiserkrone, die mit einer geringfügigen Unterbrechung bis zum Ende des römisch-deutschen Reichs 1806 im Besitz des Hauses Österreich blieb. Die Heirat Maximilians I., Sohn Friedrichs III., mit Maria, der Tochter Herzog Karls des Kühnen von Burgund, 1477 führte in jahrelangen Kämpfen gegen Frankreich zur Erwerbung der burgundischen Länder: der Freigrafschaft Burgund (Franche Comté), des Herzogtums Luxemburg sowie der wirtschaftlich potenten «Niederen Lande» mit dem Hennegau, Artois, Flandern, Brabant, Holland und Seeland. Damals wurde die Bezeichnung «Haus Österreich und Burgund» für die Habsburger und die von ihnen beherrschten Länder und Reiche üblich.
Von Ferdinand I. bis zum Westfälischen Frieden (1521–1648)
Maximilians Enkel Karl V., seit 1516 König von Spanien und seit 1519 römischer Kaiser, trat 1521–22 die österreichischen Erbländer samt Tirol, den Vorlanden und dem Herzogtum Württemberg (1520–34 habsburgisch) an seinen jüngeren Bruder Ferdinand I. ab. Dieser wurde als Gatte der Prinzessin Anna Jagiello nach dem Tod seines Schwagers Ludwig II. in der Schlacht bei Mohács (Ungarn) 1526 König von Böhmen und dem westlichen Ungarn einschliesslich der Slowakei mit ihren reichen Silbervorkommen. Die erfolgreiche Verteidigung Wiens 1529 gebot dem weiteren Vordringen der Osmanen nach Mitteleuropa Einhalt.
Der Dreissigjährige Krieg (1618–48) führte zum wirtschaftlichen Niedergang, zur Verwüstung und Entvölkerung grosser Landstriche im nördlichen Österreich und in Böhmen. Das Elsass und der Sundgau gingen an Frankreich verloren, die Ober- und Niederlausitz wurden an Sachsen abgetreten. Da seit dem Westfälischen Frieden (1648) das Reich geschwächt war, die Fürsten eine eigenständige Politik verfolgten und die Machtgrundlage des Kaisertums schwand, konzentrierten sich die Habsburger ganz auf den Ausbau ihrer Position in Österreich und den Königreichen Böhmen und Ungarn, die von Wahlmonarchien zu Erbreichen umgestaltet wurden.
Der Aufstieg zur Grossmacht im Kampf gegen Frankreich und die Osmanen (1648–1806)
Die zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts stand im Zeichen der Erfolge des «Sonnenkönigs» Ludwig XIV. von Frankreich. Die Niederlage der von Ludwig unterstützten Osmanen bei der Belagerung Wiens 1683 brachte eine Wende. Der Grossteil Ungarns wurde zurückerobert, und Österreichs grösster Feldherr, Prinz Eugen von Savoyen, der 1697 bei Zenta über die Osmanen siegte, bewährte sich nach dem Ende der spanischen Habsburger im «Spanischen Erbfolgekrieg» gegen Frankreich (1701–14). Österreich konnte zwar Spanien nicht behaupten, gewann aber die südlichen Niederlande (Belgien und Luxemburg), in Italien Mailand, Mantua, Mirandola und das Königreich Neapel sowie die Insel Sardinien.
Durch weitere Erfolge gegen die Osmanen und Gebietsgewinne in Italien erreichte Österreich 1720 seine grösste Ausdehnung. Nach Rückschlägen in Italien, wo 1734 Sizilien und Neapel verloren gingen, und gegen die Osmanen, an die 1739 das nördliche Serbien mit Belgrad, Bosnien und die kleine Walachei abgetreten wurden, schien beim Tod Kaiser Karls VI. 1740 der Fortbestand der Habsburgermonarchie überhaupt infrage gestellt. Als König Friedrich II. von Preussen 1740 den Angriff auf Schlesien eröffnete, trafen Bayern, Sachsen und Spanien Absprachen zur Aufteilung Österreichs. Im «Österreichischen Erbfolgekrieg» (1740–48) konnte sich Maria Theresia, Tochter Kaiser Karls VI., durchsetzen, es gab nur geringe Verluste in Italien (Parma, Piacenza). Schlesien musste an König Friedrich II. von Preussen abgetreten werden, der es auch im Siebenjährigen Krieg (1756–63) behauptete. Maria Theresia gewann bei der ersten Teilung Polens 1772 das «Königreich Galizien und Lodomerien» mit der Hauptstadt Lemberg, 1775 von der Türkei die Bukowina mit Czernowitz, 1779 kam durch den «Bayerischen Erbfolgekrieg» das Innviertel an Österreich ob der Enns. Joseph II., der Sohn und Nachfolger Maria Theresias (Kaiser 1765, Alleinherrscher 1780–90), begann mit radikalen Reformen im Geist der Aufklärung (→ Josephinismus), verlor aber 1790 die österreichischen Niederlande (Belgien) durch einen Aufstand. Nach einer politischen Konsolidierung unter Kaiser Leopold II. (1790–92) brachten die Koalitionskriege gegen das revolutionäre Frankreich (1792–1805), in denen Österreich als Vormacht des konservativen Europa auftrat, erhebliche Gebietsverluste. Kaiser Franz II. (1792–1835) musste nach schweren Niederlagen gegen Napoleon 1797 auf die Lombardei und endgültig auf Belgien verzichten. Im Frieden von Lunéville wurde 1801 vom Reich das linke Rheinufer an Frankreich abgetreten, Österreich verlor den Breisgau und die Ortenau. Der «Reichsdeputationshauptschluss» 1803 führte zur Säkularisation der geistlichen Reichsfürstentümer, Trient und Brixen kamen definitiv an Tirol, Salzburg an Ferdinand von Toskana, den Bruder Franz’ II. Angesichts der Auflösungstendenzen im römisch-deutschen Reich und der Krönung Napoleons zum Kaiser der Franzosen nahm Franz II. 1804 den Titel «Kaiser von Österreich» an. Nach der Niederlage von Austerlitz musste Österreich im Frieden von Pressburg 1805 auf Venetien, Istrien, Dalmatien und die letzten Besitzungen in Vorderösterreich verzichten und Tirol samt Vorarlberg an Bayern abtreten. Als geringe Kompensation wurde Salzburg mit Berchtesgaden erworben. Angesichts der Drohungen Napoleons und des Ausscheidens der im Rheinbund vereinigten Fürsten aus dem Reich legte Franz II. 1806 die römisch-deutsche Kaiserkrone nieder und erklärte die Auflösung des seit 962 bestehenden Hl. Römischen Reichs.
Heinz Dopsch
Von der Auflösung des römisch-deutschen Reichs bis zum Ende des Ersten Weltkriegs (1806–1918)
1809 erlitt Österreich im Frieden von Schönbrunn weitere territoriale Einbussen. 1814–15 erhielt Österreich neben dem grössten Teil seiner 1805 und 1809 verlorenen Territorien das bisherige Erzbistum Salzburg, und neu entstand das Königreich Lombardo-Venetien mit der Toskana und Modena als vorgeschobenen Kleinstaaten. Im Deutschen Bund (1815–66) war Österreich wie Preussen nur mit einem Teil seines Staatsgebiets Mitglied. Die im Geist des Konservativismus («Ära Metternich» beziehungsweise «Vormärz») erfolgte Bekämpfung von sozialen, liberalen und nationalen Bewegungen wurde durch die Revolution von 1848 beendet. Es begann ein Modernisierungsprozess in Gesellschaft und Wirtschaft. 1849 wurde ein nationalungarischer Aufstand mit russischer Waffenhilfe blutig niedergeschlagen. Durch die militärische Niederlage bei Magenta und Solferino im Krieg gegen Frankreich und Sardinien verlor Österreich 1859 die Lombardei. 1860 wurden eine allgemeine Verfassung und ein mit Budgethoheit ausgestatteter Reichsrat als parlamentarische Kontrollinstanz eingeführt (Oktoberdiplom). Im Deutschen Bund arbeitete Österreich gegen die preussische Vorherrschaft; eine österreichische Initiative zur Bundesreform scheiterte 1863 am preussischen Boykott. 1866 endete der österreichisch-preussische Dualismus in der Schlacht bei Königgrätz mit einem Sieg Preussens; der Deutsche Bund zerbrach. Der Kampf um die Vorherrschaft in Deutschland war im Sinn der kleindeutschen Idee beendet. Österreich blieb zwar in Italien militärisch erfolgreich (Siege von Custozza, 1849 und 1866), musste aber trotzdem Venetien abtreten. Der Schwerpunkt der österreichischen Aussenpolitik verschob sich in Richtung Osteuropa und Balkan, wo nach dem langsamen Auseinanderbrechen des osmanischen Reichs sich die Interessen Österreichs mit denen Russlands und Serbiens überschnitten. 1878 wurde mit deutscher Zustimmung Bosnien-Herzegowina okkupiert, 1908 annektiert; die Frontlinie des Ersten Weltkriegs war vorgegeben. 1867 kam es zum Ausgleich mit Ungarn, der die sogenannte Doppelmonarchie, eine Realunion von zwei selbständigen Staaten Österreich und Ungarn, begründete: nur noch die Person des Monarchen und drei Ministerien (Äusseres, Finanzen, Krieg) waren den zwei konstitutionellen Monarchien gemeinsam. Ein Ausgleich mit den slawischen Nationalitäten («Trialismus») erfolgte nicht mehr, das Nationalitätenproblem blieb ungelöst. 1914 erklärte Österreich-Ungarn Serbien den Krieg. Der Konflikt auf dem Balkan weitete sich zum Ersten Weltkrieg aus, der den Zerfall der Donaumonarchie zur Folge hatte.
Die Erste Republik (1918–1938)
Nach der Abdankung des Kaisers wurde am 12.11.1918 die Republik Deutschösterreich ausgerufen. Am 10.9.1919 unterzeichnete diese den Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye mit den Siegermächten. Österreich trat mit dem Anspruch an, alle Deutschsprachigen der Monarchie zu vereinigen. Südtirol und das Kanaltal fielen aber an Italien, in Südkärnten fand eine Volksabstimmung zugunsten Österreichs statt. 1921 erhielt Österreich Westungarn, das spätere Burgenland. Die aus der Donaumonarchie entstandenen Staaten wurden anerkannt, der erste Name der Republik, «Deutsch-Österreich», und der Anschluss an das Deutsche Reich verboten. 1920 trat eine Verfassung in Kraft, die 1929 novelliert und 1945 wiederaufgenommen wurde. Neben den direkt gewählten Nationalrat trat eine Ländervertretung (Bundesrat), beide bildeten die Bundesversammlung, die einen Präsidenten wählte (nach 1929 Volkswahl des Präsidenten). Praktisch alle politischen Kräfte strebten den Anschluss an Deutschland an (die Bevölkerung in Tirol und Salzburg votierte 1920 mit grosser Mehrheit dafür), der jedoch 1919, 1922 und 1932 durch die Siegermächte verboten wurde. Erst 1933 sagten sich Christlichsoziale und Sozialdemokraten von der Idee eines Anschlusses an das nun nationalsozialistische Deutschland los.
In der ersten Phase der Republik griff eine massive soziale Umschichtung Platz. Die 1918–20 regierende Sozialdemokratie wirkte ausgleichend. Es kam kaum zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die ausgeprägte gesellschaftliche Hierarchie und die herausragende Rolle des Adels verschwanden, die Sozial- und Arbeitsschutzgesetzgebung von 1919 verbesserte die Situation der unteren ökonomischen Klassen. Ab 1920 blieben bürgerliche Koalitionen an der Regierung, meist mit dünnen Mehrheiten gegen die starke sozialdemokratische Opposition.
Die ökonomische Krise Europas in der Zwischenkriegszeit traf Österreich als Folge des Kriegs und der Desintegration der Habsburgermonarchie besonders hart. Die Nachkriegsinflation konnte 1922 mit einer Völkerbundanleihe gestoppt werden. Tendenzen zu einer konjunkturellen Erholung wurden von der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise gebrochen. Wiener Banken hielten eine finanzielle und ökonomische Zentrumsfunktion im Donauraum, bis 1931 die Credit-Anstalt zusammenbrach und eine weitere Desintegration dieses Wirtschaftsraums auslöste. 1932 wurde unter starken innenpolitischen Spannungen die sogenannte Lausanner Anleihe beim Völkerbund aufgenommen.
Die Konflikte der Wehrverbände (Heimwehr und Frontkämpferverband gegen sozialdemokratischen Schutzbund) führten zu fortgesetzten Gewalttaten und schliesslich 1934 zum Bürgerkrieg. Diese Verbände entzogen dem Staat das Gewaltmonopol, das nur noch im Bundesheer fortbestand. Die Identifikation mit dem eigenen politischen Lager war grösser als mit der Republik.
1931 scheiterte das Projekt einer Zollunion mit dem Deutschen Reich am Widerstand der Ententemächte. Seit den späten 1920er Jahren erfolgte eine aussenpolitische Annäherung an das faschistische Italien, das zusammen mit England und Frankreich eine Schutzfunktion für die österreichische Unabhängigkeit übernahm, sowie an Ungarn unter Reichsverweser Horthy.
1933 kam es zur Ausschaltung des Parlaments auf der Basis des kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetzes von 1917 durch Bundeskanzler Engelbert Dollfuss. Das faschistische Italien und die in der Regierung vertretene Heimwehr, sogar der Vertreter des Völkerbunds drängten auf autoritäre Veränderungen. Antikapitalistische Tendenzen aus Elementen der christlichen Soziallehre und der romantischen Gesellschaftsphilosophie, Technikskepsis und rückwärtsgewandte, antimodernistische Heimatideologie flossen im Sinn antirevolutionärer und antisozialistischer Politik mit Interessen der Wirtschafts- und Finanzkreise zusammen. Eine Bürokratie mit Handlungsfreiheit sollte die Krise bewältigen, auch die sozialen Neuerungen von 1919 modifizieren. Eine korporative Ordnung (Berufsstände) unter der Kontrolle des starken Staats sollte nach der österreichischen Maiverfassung von 1934 eine klassenübergreifende Integration in Form der Volksgemeinschaft verwirklichen. Der «Ständestaat» wurde aber nur in Ansätzen realisiert. Die offen terroristisch agierenden Nationalsozialisten und die Kommunistische Partei wurden 1933 verboten, die Sozialdemokraten im eskalierenden Bürgerkrieg des Februars 1934 zerschlagen. Nur die Vaterländische Front bestand als politische Sammelbewegung fort. Eine grosse Zahl politischer Häftlinge war in Anhaltelagern interniert. Im Juli 1934 putschten die Nationalsozialisten und ermordeten Dollfuss. Ihm folgte Kurt Schuschnigg. Der Ständestaat führte einen Zweifrontenkrieg gegen die von ihm in die Illegalität gedrängte Linke und eine starke, von Deutschland unterstützte ebenfalls illegale Rechte. Nachdem sich Italien im Zug des Abessinienkonflikts dem Deutschen Reich angenähert hatte, verlor Österreich seine Schutzmacht und war gezwungen, sich mit Deutschland zu arrangieren.
Österreich als Teil des Dritten Reichs (1938–45)
Eine Zusammenarbeit des Ständestaats mit der Linksopposition zur Verteidigung Österreichs kam nicht mehr zustande. Am 12.2.1938 musste Schuschnigg in Berchtesgaden bei Hitler die Aufnahme von Nationalsozialisten in die Regierung akzeptieren. Eine von Schuschnigg für den 13.3.1938 angekündigte Volksbefragung über die Unabhängigkeit Österreichs fand aufgrund massiven politischen Drucks aus Berlin nicht mehr statt. Vor dem Einmarsch deutscher Truppen am 11./12.3. übernahmen österreichische Nationalsozialisten die Macht. Am 13.3.1938 war der Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich offiziell.
Die ersten Verhaftungswellen trafen Funktionäre des Ständestaats und die politische Opposition, die Verfolgung der österreichischen Juden und der Oppositionellen begann. Mindestens 120 000 Personen wurden in Konzentrationslagern, in der Haft oder in Euthanasieprogrammen ermordet (über 65 000 österreichische Juden und 6000 Roma). Der politische Widerstand war marginal. Die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung begrüsste den Anschluss.
Die Zweite Republik (nach 1945)
Nach der Niederlage des Deutschen Reichs erfolgte 1945 die österreichische Unabhängigkeitserklärung. Das Land war in vier Besatzungszonen geteilt, der Alliierte Rat die politisch massgebende Instanz. Die Aufnahme in den Marshallplan festigte Österreichs ökonomische Westorientierung. Im Mai 1955 wurde ein Staatsvertrag mit den Siegermächten geschlossen, der den Abzug der Besatzungstruppen sowie Ablösezahlungen und Rohstofflieferungen an die Sowjetunion vorsah. Am 26.10.1955 beschloss der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs nach dem Vorbild der Schweiz.
Zwei Verstaatlichungsgesetze 1946 und 1947 betrafen die Grossbanken und grosse Teile der Grundstoffindustrie sowie der Elektrizitätswirtschaft. Währungsreform und das folgende erste Lohn- und Preisabkommen stellten den Beginn der stabilen Sozialpartnerschaft dar. In der Wiederaufbauphase dominierte die staatliche Lenkung. Ein stabiles Wirtschaftswachstum ermöglichte von etwa 1965 bis 1975 die tief greifende Modernisierung wie Reform aller Gesellschaftsbereiche (Schul-, Universitäts-, Strafrechtsreform). Ausgelöst von der Krise der verstaatlichten Industrie Mitte der 1980er Jahre hat sich die Wirtschaftspolitik seither in Richtung Deregulierung und Privatisierung geändert.
Bis 1966 regierten Koalitionen der beiden Grossparteien ÖVP und SPÖ. 1966 wurde eine ÖVP-Alleinregierung unter Bundeskanzler Josef Klaus gebildet, ihr folgten ab 1970 mehrere Alleinregierungen der SPÖ unter Bundeskanzler Bruno Kreisky. 1983–86 musste die SPÖ unter Bundeskanzler Fred Sinowatz eine Koalition mit der FPÖ eingehen. 1986 trat der Bundeskanzler wegen der Wahl des umstrittenen Kurt Waldheim zum Bundespräsidenten zurück, die kleine Koalition zerbrach nach einem Rechtsschwenk der FPÖ, und es wurde eine SPÖ/ÖVP-Koalition unter Bundeskanzler Franz Vranitzky gebildet. Diese führte das Land 1995 in die EU (Volksabstimmung 1994). 2000 erreichte die rechtsgerichtete FPÖ bei den Wahlen zum Nationalrat knapp den ersten Platz, in der Folge regierte eine ÖVP/FPÖ-Koalition unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, die wegen der Beteiligung der rechtsgerichteten FPÖ umstritten war.
Nach den Wahlen 2006 lagen die Oppositionsparteien (Grüne, FPÖ) wieder bei etwa 15 % der Stimmen und die Grossparteien stellten mit einer grossen Koalition die Regierung unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ). 2008 zerbrach die Koalition. Bei den Neuwahlen wurden die Grossparteien geschwächt; bei unveränderter Regierungskoalition mit einem Kanzler der SPÖ (Werner Faymann) steht die Rechte (FPÖ und BZÖ) bei nahezu 30 % der Stimmen.
Roland Steinacher
Das Haus Liechtenstein und Österreich
Bis ins frühe 19. Jahrhundert (1806)
Mit dem Eintritt Hugos I. von Liechtenstein in die Dienstmannschaft der Babenberger um 1140 und dem Bau der Namen gebenden Burg Liechtenstein bei Mödling wurden die Herren von Liechtenstein zu einem österreichischen Adelsgeschlecht. Im 13. Jahrhundert verlagerten sie den Schwerpunkt ihrer Herrschaft in das nordöstliche Niederösterreich (Weinviertel), wo das Fürstenhaus bis heute begütert ist (→ Wilfersdorf). Heinrich I. von Liechtenstein, der als erster österreichischer Adeliger zu Přemysl Otakar II. überging, wurde 1249 mit der Herrschaft Nikolsburg (Mikulov) in Mähren belehnt, die bis zum Verkauf 1560 Zentrum der liechtensteinischen Besitzungen und bevorzugte Residenz des Hauses blieb. 1608 erhob Erzherzog Matthias Karl von Liechtenstein (1569–1627) in den Fürstenstand und verlieh ihm als Kaiser 1614 das Herzogtum Troppau in Schlesien. Kaiser Ferdinand II. ernannte 1622 Karl zum kaiserlichen Statthalter in Böhmen und verlieh ihm das schlesische Herzogtum Jägerndorf. 1620 erhob er Karl und 1623 auch dessen Brüder, den kaiserlichen Oberstfeldzeugmeister Maximilian (1578–1643) und den Hofkammerpräsidenten Gundaker (1580–1658), in den erblichen Reichsfürstenstand. Seit dieser Zeit war das Haus Liechtenstein ganz auf den Kaiserhof in Wien konzentriert. Seine Mitglieder machten im Dienst der Habsburger als leitende Hofbeamte, Diplomaten oder Generäle Karriere und wurden häufig mit dem höchsten kaiserlichen Orden, dem Goldenen Vlies, ausgezeichnet. Fürst Johann Adam Andreas von Liechtenstein (1657–1712) liess an der Wende zum 18. Jahrhundert das Stadtpalais Liechtenstein in der Wiener Innenstadt und das Gartenpalais in der Rossau (Wien IX) errichten. Fürst Anton Florian (1656–1721) erlangte als kaiserlicher Botschafter in Rom sowie als Erzieher und Obersthofmeister Kaiser Karls VI. grossen Einfluss. Der Kaiser verlieh ihm 1713 Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat und erhob 1719 die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein. Fürst Josef Wenzel (1696–1772) erlangte als Feldmarschall und Erneuerer der österreichischen Artillerie hohes Ansehen und zeichnete sich im Österreichischen Erbfolgekrieg und im Siebenjährigen Krieg wiederholt aus. In den Kämpfen gegen Napoleon erwarb Fürst Johann I. (1760–1836) als kühner Reitergeneral die besondere Achtung Napoleons. Nach der Niederlage von Austerlitz hatte er als diplomatischer Unterhändler Österreichs massgeblichen Anteil am Friedensschluss von Pressburg 1805.
Heinz Dopsch
Seit dem frühen 19. Jahrhundert
1806 erlangte Liechtenstein die Souveränität. Dies bedeutete für das Haus Liechtenstein eine Sonderstellung am Wiener Hof wie in der österreichischen Aristokratie. Mitglieder des fürstlichen Hauses machten in Österreich weiterhin Karrieren am Kaiserhof, in der Armee oder als Diplomaten. Auf der Grundlage der Stellung des Hauses Liechtenstein als landtagsfähige Familie im Kaisertum Österreich waren Mitglieder des Hauses in den österreichischen Ländern politisch aktiv; im Reichstag taten sich die beiden Brüder Alfred (1842–1907) und Aloys (1846–1920) hervor. Fürst Johann II. (1840–1929) hielt zum Kaiserhof Distanz, sein Bruder Franz (1853–1938) war ihm stärker verbunden. Die Bindung des Fürstenhauses an den Wiener Hof fand ihren besonderen Ausdruck in der 1903 geschlossenen Ehe des Prinzen Alois (1869–1955) mit einer Nichte Kaiser Franz Josefs. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 setzte sich Prinz Johannes (1873–1959) für eine Restauration der Habsburger ein. 1919 veränderte sich die Stellung des Hauses Liechtenstein in Österreich wie in der Tschechoslowakei einschneidend. Es verlor seine Privilegien und einen bedeutenden Teil seines Landbesitzes.
1945 floh ein Grossteil der fürstlichen Familie von Wien nach Liechtenstein. Ende Februar 1945 wurden unter schwierigen Umständen die Sammlungen des Fürsten von Liechtenstein von Wien nach Vaduz verbracht; seit 2004 ist ein Teil der Kunstwerke wieder im Palais Liechtenstein in Wien zu besichtigen.
Beziehungen zu Liechtenstein
1309 erwarben die Habsburger im Gebiet des heutigen Liechtenstein Burg und Herrschaft Gutenberg, 1375 in dessen unmittelbarer Nachbarschaft die Grafschaft Feldkirch. Um ihre Stellung angesichts der territorialen Expansion der Habsburger zu stärken, liessen sich die Brüder Hartmann IV. (II.) und Heinrich V. (I.) von Werdenberg-Sargans-Vaduz 1396 die Grafschaft Vaduz von König Wenzel als Reichslehen bestätigen. Im 15. Jahrhundert entwickelte sich das Alpenrheintal zur Grenze zwischen der habsburgisch-österreichischen und der eidgenössischen Einflusssphäre. In den sich daraus ergebenden Auseinandersetzungen waren die Vaduzer Landesherren meist im Lager der Habsburger. Strategische Interessen Österreichs im Alpenrheintal machten Liechtenstein im Schwabenkrieg (1499), im Dreissigjährigen Krieg (1618–48) und in den Koalitionskriegen (1792–1809) zum Kriegsschauplatz.
Liechtenstein wurde 1806 trotz der engen Verbindung zu Österreich Mitglied des Rheinbunds. Fürst Johann I. übergab als österreichischer Feldherr die Regentschaft seinem minderjährigen Sohn Karl, um der Rheinbundakte zu entsprechen, die ein Verbot von Kriegsdiensten für fremde Armeen enthielt. 1815 wurde Liechtenstein Mitglied des bis 1866 bestehenden Deutschen Bunds und orientierte sich in seinem aussenpolitischen Agieren eng an Österreich; das Fürstentum trat der Heiligen Allianz bei. Österreich garantierte wie Preussen und Russland Liechtenstein 1815 seine Souveränität. In der Bundespolitik war das katholische Fürstentum mit seinem Souverän eine wenn auch kleine Kraft gegen liberale, nationale und revolutionäre Kräfte sowie – an der Seite Österreichs – gegen die preussische Dominanz. So blieb Liechtenstein 1834 mit Österreich dem deutschen Zollverein fern. Im Zusammenhang mit dem Preussisch-Österreichischen Krieg 1866 wurde das liechtensteinische Kontingent im Rahmen der Bundespflicht zum italienischen Kriegsschauplatz abkommandiert; es war der Tiroler Landesverteidigung unterstellt, aber nicht in Kampfhandlungen verwickelt. 1868 wurden Handelsverträge mit der Schweiz und dem Deutschen Zollverein geschlossen, bei denen das Kaisertum Österreich «zugleich auch in Vertretung des Fürstentums Liechtenstein» auftrat. Ab 1880 übernahm Österreich auch offiziell die diplomatische Vertretung Liechtensteins im Ausland.
Am 5.6.1852 schlossen Österreich und Liechtenstein einen Zollvertrag, der 1863 und 1876 erneuert wurde. Der Abschluss wurde durch den österreichisch-preussischen Konflikt um die wirtschaftspolitische Gestaltung des Deutschen Bunds mit ermöglicht. Österreich verwendete den Vertrag propagandistisch gegen Preussen. Liechtenstein trat dem österreichischen System der Zölle, Staatsmonopole (Tabak) und Verzehrungssteuern (Alkohol, Schlachtvieh) bei, österreichische Zollbeamte taten bis 1919 im Fürstentum Dienst. Nachteile entstanden für Liechtenstein aus der Behinderung des Warenverkehrs mit der Schweiz und der schlechten Konkurrenzfähigkeit der liechtensteinischen Landwirtschaftsgüter im österreichischen Markt. Proteste und Petitionen der liechtensteinischen Bevölkerung gegen diesen Zustand (vor allem 1863) hatten keinen Erfolg. Die durch den Zollvertrag bewirkte Öffnung des österreichischen Wirtschaftsraums für Liechtenstein begünstigte dessen 1861 einsetzende Industrialisierung. 1885–1909 war das k.k. Gewerbeinspektorat für Tirol und Vorarlberg, ab 1910 dasjenige für Vorarlberg für die Überwachung der Arbeitsverhältnisse in den liechtensteinischen Fabriken zuständig.
Ab 1844 war das österreichische Gewichts- und Masssystem gültig, 1876 übernahm Liechtenstein das dekadische System, das in Österreich seit 1871 galt (→ Masse und Gewichte). Das österreichische Münzsystem wurde mit dem am 23.12.1863 abgeschlossenen Zollerneuerungsvertrag eingeführt, erst 1867 verliessen Österreich und Liechtenstein den deutschen Münzverein von 1857 (→ Geld). Die Nachteile der österreichischen Guldenwährung auf Silberbasis unter Verwendung von Papiergeld mit Zwangskurs gegenüber der deutschen Goldwährung trug Liechtenstein bis 1898 mit, dann übernahm es die neue österreichische Kronenwährung. Deren Zusammenbruch betraf Liechtenstein 1918 in vollem Umfang.
Das Postwesen wurde ab 1817 von österreichischen Postbehörden verwaltet, ohne dass eine vertragliche Basis dafür bestanden hätte (→ Post). Ein Postvertrag wurde 1911 geschlossen, Liechtenstein druckte eigene Postwertzeichen. 1869 errichtete Österreich die Telegrafenstation Vaduz-Feldkirch, 1898 schuf die k.k. Staatstelegrafenverwaltung ein öffentliches Telefonnetz im Fürstentum. 1921 fand die Zuständigkeit österreichischer Behörden im Post- und im Fernmeldewesen in Liechtenstein ein Ende (→ Telekommunikation). 2005 und 2006 gaben Österreich und Liechtenstein jeweils gemeinsam eine Briefmarke heraus.
Seit 1872 besteht die dem österreichischen Staat gehörende und durch Liechtenstein führende Eisenbahnstrecke Feldkirch–Schaan–Buchs (→ Eisenbahn). Nach der Eröffnung der Arlbergbahn 1884 verstärkte sich die Einbindung Liechtensteins in den Markt der Habsburgermonarchie. 1927 bedingte die zu tief liegende Eisenbahnbrücke bei Schaan den Bruch des Rheindamms; Liechtenstein und die Österreichischen Bundesbahnen verhandelten bis 1930 sehr kontrovers über Schadenersatz.
Durch ein Patent führte Fürst Johann I. 1812 das österreichische ABGB von 1811 grossteils, die österreichische allgemeine Gerichtsordnung von 1781, das österreichische StGB von 1803 und die österreichische StPO von 1803 in Liechtenstein ein. Von den Gerichten befand sich nur die erste Instanz in Liechtenstein. Zweite Gerichtsinstanz war ab 1809 die fürstliche Hofkanzlei in Wien, und 1818 kam als dritte Gerichtsinstanz das Oberlandesgericht in Innsbruck dazu. Die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Liechtenstein dauerte bis 1922. 1819–43 wurden sämtliche in Österreich vorgenommenen gesetzlichen Neuerungen in Liechtenstein automatisch übernommen. Auch danach kam es zur Übernahme österreichischer Rechtsvorschriften, ab 1852 verstärkt noch durch die Zollunion. Ab 1884 stellte Österreich Liechtenstein Richter zur Verfügung. Der Rechtspositivismus der «Wiener Schule» und das österreichische Bundesverfassungsgesetz von 1920 waren grundlegend für die liechtensteinische Verfassung von 1921. Am österreichischen Vorbild orientiert sich auch das 1989 in Kraft getretene liechtensteinische StGB. Bis heute sind die juristischen Beziehungen zwischen Österreich und Liechtenstein eng.
Nach dem Ersten Weltkrieg kam es in Liechtenstein zu einem aussenpolitischen Kurswechsel. Die Christlich-soziale Volkspartei strebte eine wirtschaftliche Orientierung zur Schweiz an, während die Fortschrittliche Bürgerpartei bestrebt war, die bestehende zu Österreich aufrechtzuerhalten. Dieser Standpunkt wurde auch vom Fürstenhaus vertreten, für das es um die wichtige Frage der Souveränität ging, die Voraussetzung zur Erhaltung der in der Tschechoslowakei gelegenen Güter. Trotzdem setzte sich die Umorientierung zur Schweiz durch. Im Mai 1919 wurde in Wien eine liechtensteinische Gesandtschaft errichtet. 1923 übernahm die Schweiz die Auslandsvertretung.
Im August 1919 kündigte der liechtensteinische Landtag den Zollvertrag mit Österreich. Die Integration des Fürstentums in den österreichisch-ungarischen Wirtschaftsraum ging zu Ende. Vor allem für die Unterländer Gemeinden bereitete die Trennung vom Wirtschaftsleben Vorarlbergs Probleme, die erst Ausnahmebestimmungen im kleinen Grenzverkehr durch das 1920 geschlossene österreichisch-liechtensteinische Handelsabkommen lindern konnten. An die 200 Vorarlberger pendelten vor allem als Knechte und Dienstmädchen nach Liechtenstein und umgekehrt nach 1938 bis zu 400 Liechtensteiner als Bauarbeiter und Eisenbahner ins grossdeutsche Vorarlberg. Der industrielle Fortschritt Liechtensteins kehrte nach dem Zweiten Weltkrieg die Arbeitsmigration um. Im Jahr 2000 gab es knapp 6200 österreichische Grenzgänger nach Liechtenstein. Liechtensteinische Betriebe siedelten sich seit den 1960er Jahren in Vorarlberg an, umgekehrt agieren österreichische Firmen in Liechtenstein. Seit 1995 gehören Österreich und Liechtenstein durch den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wieder zu einem gemeinsamen Wirtschaftsraum mit freiem Personen- und Warenverkehr.
Bis in die 1940er Jahre stellten die Österreicher die grösste Ausländergruppe der Wohnbevölkerung Liechtensteins, seither kommen sie nach den Schweizern an zweiter Stelle. 2006 war Österreich nach der Schweiz das Land, in dem die meisten Auslandsliechtensteiner wohnten. Unter den in Liechtenstein arbeitenden Grenzgängern machen die Österreicher seit jeher den grössten Teil aus.
Das österreichische Universitätswesen war für Liechtenstein immer zentral. Seit 1976 sind in Österreich die liechtensteinischen Studenten den österreichischen an allen Hochschulen gleichgestellt. Weitere Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Studien, Prüfungen und akademischen Graden erfolgten 1989 und 1990.
Die Stadt Feldkirch hat mit ihrer städtischen Infrastruktur und ihren Bildungsmöglichkeiten für Liechtenstein seit Jahrhunderten eine herausragende Bedeutung. Patienten aus Liechtenstein werden im Landeskrankenhaus und im Landesnervenkrankenhaus Valduna betreut. Die Feldkircher Stadtwerke versorgten Mauren und Eschen 1906–27 mit Strom, Lieferungen ins liechtensteinische Netz gab es bis 1949.
Die politischen Verhältnisse in Österreich griffen bis 1945 häufig nach Liechtenstein über. Der «Liechtensteiner Heimatdienst» stand dem österreichischen Modell eines autoritären «Ständestaats» nach 1933 nahe; er agierte indirekt gegen die Bindung an die Schweiz. Die Nationalsozialisten in Liechtenstein waren institutionell stark nach Vorarlberg orientiert. Nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich am 12.3.1938 war akute Gefahr für Liechtenstein gegeben (→ Märzkrise). Die Regierung und die Fürsten Franz I. und Franz Josef II. standen innen- wie aussenpolitisch durch den Nationalsozialismus unter Druck. 1939 unternahmen vorarlbergische und liechtensteinische Nationalsozialisten in Liechtenstein einen erfolglosen Putschversuch (→ Anschlussputsch). Liechtenstein hatte für politische Flüchtlinge aller Lager aus Österreich eine Bedeutung als Transitland.
Ab 1949 gab es zwischen Österreich und Liechtenstein wegen eines unklaren Grenzverlaufs im Bereich der Alp Sareis Grenzverhandlungen, die 1960 mit einem Grenzvertrag zum Abschluss gebracht wurden. Weitere bilaterale Abkommen kamen auf Gebieten wie der Doppelbesteuerung, der justiziellen Zusammenarbeit und des Bildungs- und Sozialwesens zustande. 1966 wurde in Vaduz ein österreichisches Konsulat eröffnet. 1967 stattete erstmals ein amtierendes Mitglied der österreichischen Regierung Liechtenstein einen offiziellen Besuch ab. 1975 weilte der österreichische Bundeskanzler Bruno Kreisky zu einem Staatsbesuch in Liechtenstein, bei welchem Fürst Franz Josef II. ihm einen fürstl. liecht. Orden verlieh. Auf Einladung Kreiskys führten Vertreter der liechtensteinischen Regierung 1976 in Wien einen offiziellen Besuch durch. 1984 kam Fürst Franz Josef II. zu einem Staatsbesuch nach Wien. Gegenseitige Besuche auf höchster politischer Ebene fanden auch 1987 statt. Seit 1983 besitzt Liechtenstein mit einer Botschaft in Wien wieder eine Auslandsvertretung in Österreich.
Roland Steinacher
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Zitierweise
<<Autor>>, «Österreich», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.