Ablass

Autor: Franz Näscher | Stand: 31.12.2011

Der Ablass als Erlass von zeitlichen Strafen für bereits vergebene Sünden ist eine Neubildung der abendländischen Kirche des Mittelalters. Er entstand vom 6. bis 10. Jahrhundert im Übergang von der altkirchlichen öffentlichen Busse zur sakramentalen Privatbeichte. Erstere verlangte vor der Absolution die Erfüllung je nach Sünde genau festgelegter Busswerke, bei der Privatbeichte wurden sie nachträglich verrichtet. Dabei gab es neben den aus der alten Kirche überkommenen Fürbitten der Gemeinde und des Amtsträgers für den Büssenden den Ersatz durch andere Werke oder die Ableistung eines Teils der Busse durch einen Stellvertreter. Gegen Ende des 11. Jahrhunderts kam es zum vollkommenen Ablass (völliger Straferlass) gegenüber dem unvollkommenen Ablass (von Tagen, Monaten oder Jahren). Der Ablass wurde aus dem Kirchenschatz unter der Bedingung gewährt, dass bestimmte Gebete, Wallfahrten, Beiträge an den Kirchenbau oder andere fromme Leistungen erbracht wurden. Im 13. Jahrhundert wurde der Ablassgewinn für Verstorbene üblich. Im 16. Jahrhundert wurde der Ablassstreit u.a. wegen des fiskalischen Missbrauchs, ursprünglich schon im 11. Jahrhundert als Almosen gedacht, zu einem Hauptpunkt der reformatorischen Kritik. Der Ablass spielte vom Spätmittelalter bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts eine grosse Rolle in der katholischen Frömmigkeit.

Erstmals im 11. Jahrhundert verliehen südfranzösische und nordspanische Bischöfe Ablassbriefe. Solche sind ab dem ausgehenden 13. Jahrhundert auch in Liechtenstein belegt.

Literatur

  • Gerhard Ludwig Müller et al.: Ablass, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3., völlig neu bearbeitete Auflage, Bd. 1 (1993), Sp. 51–59.

Zitierweise

<<Autor>>, «Ablass», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Ablassbriefe für Kirchen und Kapellen in Liechtenstein