Armut

Autor: Alfred Stefan Weiss | Stand: 31.12.2011

Armut ist ein relativer Begriff, der in jeder Epoche etwas anderes bedeutet und, eingebettet in den jeweiligen politischen, ökonomischen, sozialen und mentalen Kontext, viele Schattierungen kennt. Armut lässt sich definieren als ständiger oder zeitweiliger Mangel an jenen materiellen und immateriellen Gütern, die zur Führung einer menschenwürdigen Existenz erforderlich sind. Arm ist, wer über keinen oder ungenügenden Zugang zu Ressourcen wie Nahrungsmittel, Wohnraum, Arbeit, Geld, Bildung oder Macht verfügt, wer schutzlos Krankheit, Unfall, Siechtum oder Hunger preisgegeben ist. Von Bedeutung ist das soziale Umfeld: Arm ist der Mittellose in einer mittellosen Verwandtschaft, der Hilfsbedürftige ohne eine ihn schützende Gemeinschaft (Ernst Schubert). Herrschte im Mittelalter noch eine positivere Sicht von Armut vor, indem Armut und Barmherzigkeit als christliche Tugenden galten, verbindet sich seit der frühen Neuzeit mit Armut oft eine soziale Stigmatisierung und Ausgrenzung. Verbunden mit der Überwindung absoluter Armut durch den Sozialstaat entstanden im 20. Jahrhundert relative Armutskonzepte.

Armut war in Liechtenstein bis ins 20. Jahrhundert weitverbreitet, wenn auch in zeitlich schwankendem Ausmass und mit individuell unterschiedlicher Betroffenheit. Mochte die Versorgung der Bevölkerung zu Zeiten der Subsistenzwirtschaft im Normalfall gesichert sein, konnten bei Störungen rasch Mangelsituationen entstehen. Wie in anderen ähnlich strukturierten Regionen hatte die Bevölkerung stets mit durch Naturkatastrophen (→ Überschwemmungen, → Rüfen), Missernten, Teuerungen (→ Preise), Krankheiten oder konjunkturelle Schwankungen verursachter Armut zu kämpfen. Eine weitere Armutsursache waren die wiederkehrenden Verheerungen und Plünderungen durch Kriege, so u.a. im Schwabenkrieg 1499, im Dreissigjährigen Krieg (1618–48) und in den Koalitionskriegen (1792–1809). Das Bevölkerungswachstum führte in Verbindung mit der Realteilung (→ Erbrecht) besonders bei Missernten zu eklatanten Ernährungsproblemen, so etwa in den Hungerjahren 1817 und 1846/47 (→ Hungersnöte). Ein gewisser Schutz vor totaler Verarmung bestand für die Dorfgenossen in ihren Nutzungsrechten am Gemeinbesitz (→ Allmende), von dem gewisse Bevölkerungsgruppen wie die Hintersassen allerdings ausgeschlossen waren. Armut war eine wesentliche Ursache der ab 1848 freien Auswanderung. Bis in die 1930er Jahre waren viele Liechtensteiner gezwungen, als Saisonniers Arbeit im Ausland zu suchen; besonders im 19. Jahrhundert wurden auch Kinder ins Ausland verdingt (→ Schwabenkinder).

Hilfe in Notsituationen leisteten bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts primär die Familien und die Nachbarschaften bzw. Gemeinden. Sie versorgten ab dem Spätmittelalter sowohl die Dorfarmen als auch durchziehende Bettler und Vaganten mit der «Spend» (Armenpflege), engten ihre Hilfe aber immer stärker auf ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger ein. Mit der quantitativen Ausdehnung der Armut im 15. und 16. Jahrhundert und unter dem Einfluss der Reformation änderten sich Deutung und gesellschaftliche Behandlung der Armut wesentlich. In den folgenden Jahrhunderten wurde das Vorgehen gegen «fremde Bettler» und «arbeitsscheue Vaganten» verschärft (→Bettelwesen). Die Obrigkeit wies die Dorfarmen an, täglich der Reihe nach bei einzelnen Bürgern zu essen («ummi-ässa»). Kranke und gebrechliche Menschen wurden Familien zur Verpflegung übergeben, die von der Gemeinde dafür eine Vergütung erhielten. Eine nicht nur in Liechtenstein übliche Vorgangsweise war das «Armenlizitieren» (Armenvergantung), wobei die Betroffenen der am wenigsten an Verpflegungskosten fordernden Familie übergeben wurden.

Um 1800 entstanden erste Bemühungen, eine staatliche Armenfürsorge zu institutionalisieren: 1793 erwog das Oberamt die Errichtung eines Arbeitshauses. 1802 unterbreitete Landvogt Xaver Menzinger der Geistlichkeit Pläne zur Schaffung einer Armenkasse. Die weltliche Behörde tat den ersten Schritt, wälzte jedoch – offensichtlich angelehnt an den österreichischen Josephinismus – die konkrete Durchführung auf die Geistlichen ab. Sie sollten die Armen ihres Kirchspiels in Verzeichnissen erfassen, Anregungen über die Organisation von Armenkassen unterbreiten und über den Zweck dieser Einrichtung von der Kanzel predigen. Pfarrer Wolfgang Benedikt Schmidt brachte dabei eine der ersten liechtensteinischen Armutsdefinitionen ein. Bereits an der Wende zum 19. Jahrhundert realisierte er, dass neben den «klassischen» Armen und den angeblich arbeitsscheuen Müssiggängern auch Waisenkinder, Hausarme und Kranke sowie gesunde Personen ohne Erwerbsmöglichkeit zur Gruppe der Armen gehörten. Für die letztgenannten Personen schlug er die Ausgabe von Arbeitsmitteln und -materialien (Spinnräder, Baumwolle usw.) vor, damit sie durch Arbeit die Not selbst überwänden. Wie die Errichtung eines Arbeitshauses scheiterte auch dieses Projekt.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte unter dem Druck des Oberamts eine umfassende, als langfristiges Mittel gegen die Armut gedachte Reform der Landwirtschaft. Deren zentrale Massnahme – die Privatisierung der Allmende – beseitigte jedoch eine gerade für Kleinbauern wesentliche Ressource und verschärfte mittelfristig die Armut, zumal durch ein Hausbauverbot Teile der Bürgerschaft von der Bodenzuteilung ausgeschlossen waren und gleichzeitig ein akuter Mangel an gewerblichen Einkommensmöglichkeiten herrschte. Die meisten Gemeinden schieden aber bei der Bodenreform einen Teil des Gemeindebodens für die Versorgung der Armen als sogenanntes Armengut aus.

Nach dem Liechtenstein-Besuch Fürst Alois II. 1842 wurde 1845 ein durch Strafgelder, Heiratstaxen und eine Art Erbschaftssteuer gespiesener Landesarmenfonds geschaffen und dessen Verwaltung einer Armenkommission unter dem Vorsitz des Landvogts übertragen. Überdies sollte eine zentrale Armen- und Krankenanstalt gebaut werden, wozu es jedoch nicht kam. Erst nachdem 1864 das neue Gemeindegesetz den Anspruch der Gemeindebürger auf Unterstützung durch die Gemeinden (Armengenössigkeit) bekräftigt hatte, wurde diese Frage angegangen. Armenkommission und Landtag lehnten 1867 die von der Regierung vorgeschlagene Errichtung einer zentralen Landesanstalt ab und bevorzugten nach vorarlbergischem Vorbild die Errichtung von Gemeindearmenhäusern mit landwirtschaftlichen Betrieben. Entsprechend wies das Armengesetz von 1869, das Armut über die körperlich und/oder geistig bedingte Arbeitsunfähigkeit definierte, die Unterstützungspflicht zuerst den Verwandten und dann der Heimatgemeinde zu, wobei die Armenhäuser als Grundlage für die örtliche Versorgung dienen sollten. Die in der Folge entstandenen fünf Armenhäuser (später als Bürgerheime bezeichnet) erwiesen sich als gut funktionierende Institutionen. Seit je waren Armengenössige von bestimmten Rechten ausgeschlossen, so (bis 1973) vom Stimm- und Wahlrecht.

Zur Entschärfung der Armut trug die in den 1860er Jahren einsetzende Industrialisierung Liechtensteins bei, die erstmals in grösserem Umfang Erwerbseinkommen ausserhalb der Landwirtschaft bot. Trotz den teils schlechten Arbeitsbedingungen in den Fabriken und geringen Löhnen kannte Liechtenstein dank dem späten Industrialisierungsbeginn und den kleinen, ländlichen Verhältnissen kein verelendetes Arbeiterproletariat als Massenphänomen.

Das Gesetz von 1869 regelte, abgesehen von einigen Novellierungen, die Sozialfürsorge bis 1966. Auch der Bereich der Sozialversicherung entwickelte sich nur schleppend: Noch 1946 waren in Liechtenstein z.B. lediglich 37,5 % der Bevölkerung krankenversichert. Ein umfassendes Sozialversicherungssystem wurde erst ab den 1950er Jahren aufgebaut, als sich das noch in der Zwischenkriegszeit virulente Armutsproblem durch Vollbeschäftigung und steigende Arbeitseinkommen abschwächte bzw. wandelte. Das Sozialhilfegesetz von 1965 (revidiert 1984) und die Schaffung des Fürsorgeamts 1966 (ab 1992 Amt für Soziale Dienste) brachten in der Sozialhilfe eine vollständige Neuorientierung. Als bedürftig gelten im Gesetz besonders jene Menschen, die sich den Lebensunterhalt nicht ohne fremde Hilfe sichern können.

Orientiert sich diese Armutsdefinition am «erforderlichen Lebensunterhalt», unterscheidet die moderne Soziologie zwischen primärer, sekundärer und tertiärer Armut: Primäre oder absolute Armut herrscht vor, wenn die physischen Grundbedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Unterkunft nicht sichergestellt sind. Sekundäre Armut kann auch als subjektive Armut in Bezug auf die mittelständische Erfolgsideologie bezeichnet werden: Wenn bestimmte, z.B. durch die Medien vermittelte gesellschaftliche Werte nicht erreicht werden können, fühlt sich der Betroffene subjektiv arm. Die tertiäre oder relative Armut richtet sich objektiv nach dem durchschnittlichen Lebensstandard der jeweiligen Gesellschaft. Abhängig vom jeweiligen ökonomischen, sozialen oder kulturellen Normalzustand in der heutigen Industrie-, Dienstleistungs- und Konsumgesellschaft wird sie auch als «Armut im Wohlfahrtsstaat» oder «Neue Armut» bezeichnet: Als arm gilt demnach, wessen Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, z.B. unter 50 % des Durchschnittseinkommens – 1994 waren gemäss dieser von der EU verwendeten Definition 20 % der liechtensteinischen Bevölkerung einkommensschwach, gemessen an der maximalen Höhe der AHV-Ergänzungsleistungen waren es 8 %.

Mit «Neuer Armut» hat also auch der reiche Kleinstaat Liechtenstein zu kämpfen. Betroffen sind v.a. Arbeitslose, Erwerbsunfähige und Alleinerziehende, ausserdem kinderreiche Familien, erwerbstätige Personen mit ungenügendem Einkommen sowie AHV-/IV-Rentner; Frauen und Ausländer sind übervertreten. Wichtige Einflussfaktoren sind auch Beziehungs-, Erziehungs- und familiäre Probleme, die Trennungsproblematik sowie die hohen Mietkosten. Absolute Armut gibt es dank dem sozialen Sicherungsnetz (Sozialhilfe) zu Beginn des 21. Jahrhunderts nicht mehr. Allerdings nahmen 2005 4,6 % der Bevölkerung die Unterstützung der öffentlichen Hand durch Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe in Anspruch.

Quellen

  • Bericht Wirtschaftliche Fürsorge im Fürstentum Liechtenstein, hg. vom Liechtensteinischen Jugend- und Fürsorgeamt, Schaan 1967– (diverse Titelvarianten, seit 1992: Jahresbericht Amt für Soziale Dienste).
  • Rechenschaftsbericht der Regierung an den Hohen Landtag, Vaduz 1922– (diverse Titelvarianten).

Literatur

  • Marcus Büchel et al.: Zweiter Armutsbericht. Einkommensschwäche und soziale Benachteiligung, hg. vom Amt für Soziale Dienste, Schaan 2008.
  • Sabine Falk-Veits, Alfred Weiss: «Armselig sieht es aus, die not ist nicht zu beschreiben». Armut als soziales und wirtschaftliches Problem des 18. und 19. Jahrhunderts, dargestellt am Fallbeispiel Liechtenstein, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 2: Neuzeit: Land und Leute, Zürich 1999, S. 209–241.
  • Marcus Büchel, Rainer Gstöhl: Armut in Liechtenstein. Bericht über Einkommensschwäche, Bedürftigkeit und Randständigkeit im Fürstentum Liechtenstein anlässlich des UNO-Jahrzehnts 1997–2006 zur Beseitigung der Armut, hg. vom Amt für Soziale Dienste, Schaan 1997.
  • Hildegard Marxer Schweiter: Wenn Frauen Sozialhilfe brauchen, in: Inventur. Zur Situation der Frauen in Liechtenstein, hg. vom Frauenprojekt Liechtenstein, Bern/Dortmund 1994, S. 111–121.
  • Solidarität tut not. 1966–1991. 25 Jahre Sozialhilfegesetzgebung und Bestehen des Fürsorgeamtes in Liechtenstein, hg. vom Liechtensteinischen Fürsorgeamt, Redaktion: Richard Biedermann, Roland Müller, Schaan 1991.
  • Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jahrhundert. Von den napoleonischen Kriegen bis zum Ausbruch des ersten Weltkrieges, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 72 (1972), bes. S. 119–123.
  • Gerhard Wanner: Aspekte zur liechtensteiner Wirtschafts- und Sozialgeschichte um 1800, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 70 (1970), S. 459–500.

Zitierweise

<<Autor>>, «Armut», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Bewohner des Armenhauses Mauren und Ordensschwester bei der Arbeit (Fotosammlung Tschugmell, GAM).

ZUR VERTIEFUNG
Das Armengesetz von 1869

Das 1872 eröffnete Schaaner Armenhaus, nach 1905. Im Vordergrund Zamser Schwestern mit Heimbewohnern (Gemeindearchiv Schaan).