
Auswanderung
Autor: Norbert Jansen | Stand: 31.12.2011
Unter Auswanderung ist die ständige Verlegung des Lebensmittelpunkts einer Person oder Familie ins Ausland zu verstehen, dies im Gegensatz zur saisonalen Auswanderung, die sich bis ins frühe 19. Jahrhundert zurückverfolgen lässt (→ Saisonarbeit, → Schwabenkinder). Die Auswanderung im eigentlichen Sinn war in Liechtenstein bis 1843 verboten. Wer das Land dennoch verlassen wollte, hatte bis zur formellen Aufhebung der Leibeigenschaft im Jahr 1808 eine nach Vermögenshöhe abgestufte «Manumissionsgebühr» sowie eine Taxe von 10 % des Vermögens zu entrichten. Ausserdem beanspruchte die Gemeinde 5 % aus dem Erlös des verkauften Besitzes (→ Abzugs- und Einzugsrecht). Die Auswanderung blieb auch gemäss den Auswanderungspatenten von 1809 und 1843 bewilligungs- und abgabepflichtig und war mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft verbunden. Das «Abzugsgeld» (10 % des exportierten Vermögens) wurde erst 1848 abgeschafft. Völlige Auswanderungsfreiheit brachte das aufgrund der Verfassung von 1862 erlassene Gesetz über die liechtensteinische Staatsbürgerschaft von 1864.
Trotz dieser Hindernisse kam es schon früh zu Auswanderungen. 1663–79 sind in der Herrschaft Schellenberg 50 Manumissionen und 1663–1702 in der Grafschaft Vaduz deren 157 bekannt. 1793–1828 sind 123 Personen aktenkundig, die infolge Auswanderung aus dem Staatsverband ausschieden. Auswanderungsziele waren neben Österreich und der Schweiz die süddeutschen Staaten, aber auch Ungarn, Russland, Frankreich, die Niederlande und Belgien.
In der Mitte des 19. Jahrhunderts setzte infolge der schweren Hungersnot von 1846 die Auswanderung nach Nordamerika ein. Sie verlief in drei Wellen; die erste (1848–55) umfasste rund 250, die zweite (1880–84), bedingt durch eine allgemeine Rezession in Europa, rund 200 Personen. Die Wirtschaftskrise nach dem Ersten Weltkrieg führte zwischen 1920 und 1929 zur dritten Auswanderungswelle mit rund 160 Personen. Auch dazwischen kam es immer wieder zur Auswanderung nach Nordamerika. Heute sind 1150 Fälle bekannt, in denen Einzelpersonen, Ehepaare oder ganze Familien auswanderten. Insgesamt dürfte es sich dabei um rund 1500 Personen handeln. Die Auswanderung nach Südamerika beschränkte sich auf Einzelfälle. Profiteure der Auswanderung waren ausländische Agenturen, die Schiffspassagen vermittelten, Auswanderungswillige zu Gruppen zusammenfassten und die gemeinsame Reise zum Einschiffungshafen organisierten. Im 19. Jahrhundert konzentrierten sich die Auswanderer auf die von deutschsprachigen Siedlern bevorzugten Staaten Iowa, Illinois und Indiana, im 20. Jahrhundert liessen sie sich zumeist in städtischen Agglomerationen nieder. Milwaukee (Wisconsin), Cincinnati (Ohio) sowie das südlich von Chicago gelegene Hammond (Indiana) waren bevorzugte Ziele. Vor dem Zweiten Weltkrieg wanderten rund 30 Liechtensteiner nach Kanada aus, von denen sich viele in Prince George (British Columbia) niederliessen. Die gesamte Auswanderung nach Nord- und Südamerika beschränkte sich 1945–59 auf 70 Fälle. Dank dem wirtschaftlichen Aufschwung bot Liechtenstein inzwischen genügend Arbeitsplätze. Für eine – oft temporäre – Auswanderung sind heute nicht mehr wirtschaftliche Beweggründe massgebend, sondern Weiterbildung, Horizonterweiterung, Verheiratung, Arbeit in ausländischen Niederlassungen von liechtensteinischen Unternehmen usw.
Neben Amerika waren auch die Schweiz und Österreich beliebte Auswanderungsländer. 1900 lebten in der Schweiz 1023 Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, in Österreich 508 – dies bei einer Inlandsbevölkerung von damals rund 7500 Menschen. Die Zuwanderung in die Schweiz wurde schon früh durch Freizügigkeitsabkommen begünstigt, die zunächst mit einzelnen Kantonen (Graubünden 1821, St. Gallen 1836, Luzern 1838) und 1874 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossen wurden. Für die Auswanderung nach Österreich sprach das durch den Zollvertrag von 1852 geschaffene gemeinsame Wirtschafts- und Währungsgebiet. Mit Sachsen-Weimar (1816), Württemberg und Bayern (1817), Preussen (1819) sowie mit den Niederlanden (1837) wurden ebenfalls Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen. Wie bedeutend die Auswanderung in diese Länder war, ist nicht erforscht.
1950 waren bei den schweizerischen Gesandtschaften und Konsulaten insgesamt 2935 Liechtensteiner immatrikuliert, 50 Jahre später ist ihre Zahl auf 2545 gesunken. Im gleichen Jahr (2000) lebten 1603 Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen in der Schweiz (→ Auslandsliechtensteiner).
Archive
- Archiv des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein.
Quellen
- Auswandererbriefe 1843–1935, ediert in: e-archiv.li. Publikationsplattform des Liechtensteinischen Landesarchivs.
Literatur
- Gernot Gürtler: Quo vadis? Aspekte zum «homo migrans» im Fürstentum Liechtenstein, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 3: 19. Jahrhundert: Modellfall Liechtenstein, Zürich 1999, S. 113–138.
- Norbert Jansen, Pio Schurti: Nach Amerika! Geschichte der liechtensteinischen Auswanderung nach Amerika in zwei Bänden, Bd. 1: Norbert Jansen: Auswanderung im 19. und 20. Jahrhundert, Bd. 2: Biographische und persönliche Beiträge, hg. von Pio Schurti und Norbert Jansen, Vaduz/Zürich 1998.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Über den Atlantik. Private Korrespondenz zwischen liechtensteinischen Amerika-Auswanderern und den Daheimgebliebenen, 1877–1925, bearbeitet von Lukas Ospelt, hg. vom Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Vaduz 2017.
Zitierweise
<<Autor>>, «Auswanderung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.
Medien
ZUR VERTIEFUNG
Maria Franziska Hasler – Entlassung aus der Leibeigenschaft, 1720
