Berggebietssanierung (BGS)

Autor: Jürg Zürcher | Stand: 31.12.2011

Die BGS bezweckt die langfristige Erhaltung der Kultur- und Naturlandschaft des liechtensteinischen Alp- und Berggebiets. Anstelle eines 1967 vom Volk verworfenen Gesetzes zum Schutz des Alpengebiets trat 1968 eine modifizierte BGS-Verordnung in Kraft. Auf dieser Basis werden im Einverständnis mit den Alpbesitzern und unter Berücksichtigung aller Landschaftsnutzer forstliche und technische Massnahmen zur Sicherung des Areals sowie Förderungsmassnahmen für die Alpwirtschaft getroffen und subventioniert. Auf der Grundlage der 1969–92 erstellten generellen BGS-Projekte, welche die Ziele für die einzelnen Alpen beschrieben, wurde eine Vielzahl von Detailprojekten realisiert. Zerfalls- und Vergandungserscheinungen konnten gestoppt und eine ausufernde Entwicklung des Erholungsbetriebs, v.a. des Wintersports, verhindert werden. Die bisher erreichten wesentlichsten Verbesserungen betreffen die Trennung von Wald und Weide, den Schutz vor Naturgefahren wie Lawinen und Rüfen durch Verbauungen, die Erschliessung und Bewirtschaftung der Alpen, die Optimierung der alpwirtschaftlichen Wasserversorgungsanlagen und Gebäude sowie die Schutzwaldpflege.

Literatur

  • Jürg Zürcher: Die Berggebietssanierung und die Schaaner Alpen, in: 500 Jahre Alpgenossenschaften Schaan, Schaan 2003, S. 78–91.
  • Ernst Ospelt: Integrale Berggebietssanierung. Die liechtensteinische Alpwirtschaft, in: Bündner Wald Jg. 29 (1986), H. 2, S. 59–62.
  • Eugen Bühler, Jörg Zürcher: Zehn Jahre integrale Alp- und Berggebietssanierung, in: Bergheimat. Jahresschrift des Liechtensteiner Alpenvereins, Schaan 1980, S. 5–40.
  • Pro Bergland. Die liechtensteinische Berg- und Alpengebiete und ihre Sanierung, hg. vom Komitee für den Schutz des Alpengebietes, 1967.

Zitierweise

<<Autor>>, «Berggebietssanierung (BGS)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.