
Bettelwesen
Autorin: Sabine Veits-Falk | Stand: 31.12.2011
Bettler sind Personen, die von anderen Menschen Mittel für den Lebensunterhalt erbitten. Der christlichen Nächstenliebe (caritas) galt bis ins Spätmittelalter das Betteln als legitim und die Almosenspende als Möglichkeit zur Erlangung des Seelenheils. An der Wende zur Neuzeit vollzog sich durch den Anstieg der Armen in den europäischen Städten, durch die Reformation sowie macht- und wirtschaftspolitischen Interessen ein Einstellungswandel: Bettler galten nicht mehr als Bestandteil des Gesellschaftssystems, sondern als ordnungsgefährdend. Bettelordnungen unterschieden zwischen ehrbaren, schwachen, arbeitsunfähigen und falschen, starken, arbeitsfähigen Bettlern; sie privilegierten einheimische Arme und regelten Aufenthaltsdauer, Arbeitszwang oder Ausweisung von Bettlern sowie die Strafen für aggressives Betteln.
Die auch für die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg geltende Reichspolizeiordnung von 1577 forderte die Versorgung der Armen, verbot gesunden, starken Menschen das Betteln und ordnete die Abschiebung der fremden Bettler an. In Vaduz und Schellenberg versorgten die Gemeinden mit der sogennanten «Spend» die Dorfarmen und die durchziehenden Bettler und Vaganten. War eine Gemeinde nicht in der Lage, all ihre Armen zu verpflegen, erhielten die Betroffenen ausnahmsweise die Bewilligung, in anderen Dörfern und in der Fremde um Almosen zu bitten. Der Vaduzer Landsbrauch (früheste Abschrift 1664) und die liechtensteinische Polizeiordnung von 1732 wiederholten diese Anordnungen. Kranke Bettler durften für eine Nacht beherbergt werden.
V.a. in Gruppen auftretende Bettler wurden als Bedrohung empfunden. Ab 1770 wurden (wie bereits in der Reichspolizeiordnung von 1577 gefordert) regelmässig Streifen zum Aufgreifen von Bettlern und Fahrenden durchgeführt, meist gemeinsam mit Feldkirch. Die Repression trug zur Kriminalisierung dieser Bevölkerungsgruppen bei; 1785 wurde mit Barbara Erni («goldene Boos») letztmals eine Vagantin in Liechtenstein hingerichtet. Zur Zeit der Koalitionskriege verschärfte sich das Problem der fremden Bettler. Arbeitsunfähige, alte, kranke und behinderte Menschen wurden in Triesen und in Eschen gesammelt und in «Bettelfuhren» über die Grenze abgeschoben, Arbeitsfähige unter Androhung von Galeerenstrafen zur Arbeit angewiesen. Die gegen das Bettlerwesen eingesetzten Kontingentsoldaten erfüllten ihre Aufgabe jedoch nur mangelhaft.
Erste Bemühungen um die Institutionalisierung der Armenpflege und die Einführung der Bettelordnung der Schwäbischen Fürsten und Stände 1801 konnten dem Bettlerwesen keinen Einhalt gebieten. In Feldkirch wurde eine Übernahmestelle für aus Liechtenstein abzuschiebende Personen eingerichtet, ebenso in Schaanwald 1802 eine entsprechende Stelle für aus dem Ausland abgeschobene liechtensteinische Bettler. Nach 1802 nahm der fremde Bettel in Liechtenstein ab, auch weil die Verarmung des Landes in den Koalitionskriegen dessen Attraktivität für Vagierende senkte.
Die Polizeiordnung von 1843 verbot das Betteln generell auch den Einheimischen und stellte es unter Strafe. Die nach dem Erlass des Armengesetzes von 1869 entstandenen Gemeindearmenhäuser (→Bürgerheime) trugen zum Rückgang des Haus- und Strassenbettels bei, der aber erst mit dem wirtschaftlichen Aufschwung und dem Ausbau der sozialen Fürsorge nach 1945 verschwand.
Literatur
- Sabine Falk-Veits, Alfred Weiss: «Armselig sieht es aus, die not ist nicht zu beschreiben». Armut als soziales und wirtschaftliches Problem des 18. und 19. Jahrhunderts, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte, Bd. 2: Neuzeit. Land und Leute, hg. von Arthur Brunhart, Zürich 1999, S. 209-241.
- Gerhard Wanner: Aspekte zur liechtensteiner Wirtschafts- und Sozialgeschichte um 1800, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 70 (1970), S. 458–500.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Katharina Arnegger: Überlebensstrategien von Bettlern und Vagabunden im 18. Jahrhundert im Fürstentum Liechtenstein, in: Jahrbuch Historischer Verein für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 122 (2023), S. 67–86.
Zitierweise
<<Autor>>, «Bettelwesen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.