Brandis, Wolfhart I. (Wolfram) von

Autor: Dieter Stievermann | Stand: 31.12.2011

Erwähnt ab 1341, †18.6.1371, // Kloster Königsfelden (AG). Sohn des Mangold I. und der Margareta von Nellenburg. Agnes von Montfort-Feldkirch, Witwe Hartmanns I. (III.) von Werdenberg-Sargans-Vaduz. Vater des Wolfhart IV. und des Ulrich Thüring.

Während der ältere Bruder Thüring II. durch die Ehe mit Katharina von Weissenburg stärker auf das Berner Oberland verwiesen war, konzentrierte sich Wolfhart I. auf die alten Emmentaler Familienbesitzungen. 1341 urkundete er als Herr der Kirche zu Lützelflüh, 1351 trat er ins bernische Burgrecht und begründete damit eine Tradition, die bis zum Ende seines Stamms immer wieder erneuert wurde. 1367 verkaufte ihm der bald danach verstorbene Thüring II. alle seine Rechte an der Herrschaft Brandis. Wolfhart I., der durch seine Mutter eng mit dem schwäbisch-oberrheinischen Adel verbunden war, richtete sich auch gezielt auf den Bodenseeraum aus, wo seine jüngeren Brüder Eberhard (1343–79 Abt auf der Reichenau) und Heinrich (1348–57 Abt von Einsiedeln, 1357–83 Bischof von Konstanz) wichtige Kirchenämter innehatten. 1367 verpfändete Abt Eberhard den gesamten Besitz des Klosters Reichenau an seine Brüder Bischof Heinrich und Wolfhart I. sowie zwei weitere Gläubiger. 1368 geriet die ganze Familie in schwere Auseinandersetzungen mit der Stadt Konstanz, bei der sie von vielen anderen adligen Herren unterstützt wurde: Papst und Kaiser waren angerufen worden, ehe 1372 Frieden geschlossen werden konnte. Auch im Stift Konstanz, wo Wolfhart I. von Bischof Heinrich 1358 zum weltlichen Verwalter ernannt worden war, führte das Brandiser Engagement zu katastrophalen Folgen: 1363 war Wolfhart I. mit Bruder und Neffen in die Ermordung des Konstanzer Dompropstes verwickelt; das Ende des daraus entstehenden Streits 1375 erlebte er nicht mehr.

Bei Wolfharts I. Tod bestanden für die Freiherren von Brandis noch keine Aussichten auf die Grafschaft Vaduz. Als bei seinen Stiefsöhnen Heinrich I. und Hartmann II. von Werdenberg-Sargans-Vaduz nach 1396 keine Erbsöhne mehr zu erwarten waren, nutzten seine Söhne Wolfhart IV. und Ulrich Thüring zielstrebig die Gelegenheit, deren Erbe zu übernehmen.

Literatur

  • Placid Bütler: Die Freiherren von Brandis, in: Jahrbuch für Schweizer Geschichte, Bd. 36 (1911), S. 1-151, hier S. 18-43.

Zitierweise

<<Autor>>, «Brandis, Wolfhart I. (Wolfram) von», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 17.2.2025.