
Brandis, Wolfhart VI. von
Autor: Dieter Stievermann | Stand: 31.12.2011
Landesherr. Erwähnt ab 1430, †9.10.1477 Schloss Maienfeld. Sohn des Wolfhart V. und der Verena von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz. Bruder des Ulrich, des Sigmund I., des Ortlieb und vermutlich des Albert, Halbbruder des Burkard. Obwohl offenbar ältester legitimer Sohn und ein tüchtiger Herrschaftspraktiker, blieb Wolfhart VI. unverheiratet.
1430 begegnet Wolfhart VI. in einem Rechtsgeschäft, 1434, 1439, 1447 und 1455 bei Verkäufen von alten Familienbesitzungen. 1444 war er aktiv an der Fehde mit den Glarnern beteiligt. 1441 amtete er für seinen Vater als österreichischer Vogt von Feldkirch, 1452 vertrat er ihn als Herr in Maienfeld. Die Erbnachfolge traten er und die fünf anderen legitimen Söhne seines Vaters 1456 gemeinsam an. Zwei dieser Brüder wurden Geistliche. 1463 erhielten er und seine noch lebenden weltlichen Brüder Sigmund I. und Ulrich die kaiserliche Belehnung für den Walgau, Vaduz, den Eschnerberg und Maienfeld. Nach langen Streitigkeiten konnte unter ihrer Herrschaft 1464 eine Entscheidung zwischen Schaan und Buchs über Nutzungsrechte herbeigeführt werden; langwieriger gestalteten sich in den 1460er und 70er Jahren Konflikte über Rheinwuhren. Noch zu Lebzeiten des Vaters hatten Wolfhart VI. und seine Brüder 1456 ein Dienstverhältnis zu Herzog Sigmund von Österreich begründet, doch kümmerte sich Wolfhart VI. offenbar stärker um die eigenen Herrschaften als Sigmund I. und Ulrich. Das zeigte sich besonders im Kampf gegen die Erb- bzw. Rücklösungsansprüche, die in den 1460er Jahren durch Graf Georg von Werdenberg-Sargans erhoben wurden. Schon 1460 setzte Wolfhart VI. die Familientradition fort und gewann für sich das Berner Burgrecht, bekam dann aber 1468 wie Sigmund I. Probleme, die Neutralität im Streit zwischen Österreich und den Eidgenossen zu wahren. 1475–77 schloss er gemeinsam mit seinen Brüdern Bündnisse mit Chur und den Drei Bünden, um gegen die österreichischen Expansionsbestrebungen einen Rückhalt zu gewinnen. Zwei uneheliche Söhne Simon und Gallus sind bekannt; Gallus erhielt 1465 die St. Florinspfründe zu Vaduz, und auch dessen illegitimer Sohn Wolfgang wurde dort Kaplan.
Literatur
- Ludwig Schmugge: Kirche, Kinder, Karrieren. Päpstliche Dispense von der unehelichen Geburt im Spätmittelalter, Zürich 1995, S. 281.
- Peter Kaiser: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus Chur-Rätien’s Vorzeit, Chur 1847, neu hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Text, Bd. 2: Apparat, Vaduz 1989.
- Placid Bütler: Die Freiherren von Brandis, in: Jahrbuch für Schweizer Geschichte, Bd. 36 (1911), S. 1-151, hier S. 107–118.
Zitierweise
<<Autor>>, «Brandis, Wolfhart VI. von», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 17.2.2025.