
Denkmalschutz
Autor: Patrik Birrer | Stand: 31.12.2011
Ziel der Liechtensteinischen Landesdenkmalpflege ist die ungeschmälerte Überlieferung des architektonischen Erbes und weiterer kulturhistorisch bedeutsamer Objekte an künftige Generationen. Dabei bezeichnet der Begriff «Denkmalpflege» die fachbezogenen und wissenschaftlich begründeten Massnahmen zur Erhaltung und zum Unterhalt von Kulturdenkmälern sowie ihre kulturhistorische Erforschung, Beurteilung und Bewertung. Der Begriff Denkmalschutz hingegen umfasst alle hoheitlichen Anordnungen, Verfügungen, Genehmigungen und Auflagen, die zur Sicherung, zum Erhalt und zum Schutz der Kulturdenkmäler erforderlich sind. Bei diesen Verwaltungsakten sind die hoheitlichen Interessen am Erhalt eines Denkmals mit den Interessen des Eigentümers abzuwägen.
Um der im 19. Jahrhundert zunehmenden Abwanderung alten und für Liechtenstein wertvollen Kulturguts ins Ausland zu begegnen, erliess die Regierung 1888 eine erste Verordnung, die den Verkauf antiquarischer Gegenstände ins Ausland der Bewilligungspflicht unterstellte. Aber erst 1944 wurde auf Initiative des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein (HVFL) ein Denkmalschutzgesetz geschaffen. Es stellte der Regierung eine Denkmalschutzkommission zur Seite und war Grundlage für die 1950 abgeschlossene erste Inventarisierung des liechtensteinischen Kunst- und Kulturguts durch Erwin Poeschel. Das geltende Denkmalschutzgesetz von 1977 entstand im Rahmen des europäischen Denkmalschutzjahres 1975. Seit 1978 werden die Denkmalschutzbelange verwaltungsintern vom Landes- bzw. Hochbauamt wahrgenommen, innerhalb welchem die Liechtensteinische Landesdenkmalpflege seit 1999 zusammen mit der Fachstelle Archäologie eine eigene Abteilung bildet.
Aufgaben und Auftrag der Landesdenkmalpflege ergeben sich aus dem Denkmalschutzgesetz von 1977, internationalen. Chartas wie der Charta von Venedig von 1964 über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles sowie aus der 1988 ratifizierten Konvention des Europarats zum Schutz des architektonischen Erbes in Europa von 1985 (Konvention von Granada). Als Denkmäler gelten wegen ihres kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen oder ortsbaulichen Werts erhaltenswürdige Bauten, Baugruppen und Anlagen wie auch bewegliche Objekte. Sie sind möglichst in ihrem gewachsenen Zusammenhang zu sichern und zu pflegen. Ein wesentliches Mittel zur Kulturgütererhaltung sind die formelle Unterschutzstellung der Denkmäler und deren Förderung durch Staatsbeiträge. Denkmalsubventionen bei Restaurierungsmassnahmen an denkmalgeschützten Objekten werden durch die Regierung auf Vorschlag der Landesdenkmalpflege und der Denkmalschutzkommission ausgerichtet. Seit 1950 wurden in Liechtenstein rund 180 Objekte wie Altäre, Urkunden oder Kirchenschätze und Bauten wie Kirchen, Kapellen, Fabriken, Profanbauten und Bauernhäuser unter Denkmalschutz gestellt.
Literatur
- Cornelia Herrmann: Die Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechtenstein, hg. von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Bd. 1: Das Unterland, Bern 2013, Bd. 2: Das Oberland, Bern 2007 (= Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Neue Ausgabe, Bände 122 und 112).
- Klaus Biedermann: 1901 bis 2001: Die ersten 100 Jahre des Historischer Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 100 (2001), S. 27–158, hier S. 39–42.
- Bauen für Liechtenstein. Ausgewählte Beiträge zur Gestaltung einer Kulturlandschaft, hg. von Patrik Birrer (Hochbauamt/Denkmalpflege), Vaduz 2000.
- Hansjörg Frommelt, Peter Albertin: Mittelalterliches Bauen und Wohnen. Eine kritische Betrachtung zum Denkmalschutz in Liechtenstein, in: 1342 Zeugen des späten Mittelalters, 1992, S. 82–113.
- Erwin Poeschel: Die Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechtenstein, hg. von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Basel 1950 (= Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Sonderband).
Zitierweise
<<Autor>>, «Denkmalschutz», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 6.2.2025.
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