Deutscher Bund

Autor: Rupert Quaderer | Stand: 31.12.2011

Am 8.6.1815 auf dem Wiener Kongress gegründeter Staatenbund der souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands. Zweck des Deutschen Bundes war die Erhaltung der äusseren und inneren Sicherheit Deutschlands und die Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der einzelnen deutschen Staaten. Dem Deutschen Bund gehörten 1815 41 Mitglieder an, 37 Monarchien und vier Städte. Organ des Deutschen Bundes war die in Frankfurt am Main unter österreichischem Vorsitz tagende Bundesversammlung, die keine Volksvertretung, sondern ein ständiger Kongress der von den Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten bevollmächtigten Gesandten war. Unter dem Einfluss Clemens Fürst Metternichs (ab 1821 österreichischer Staatskanzler) und mit preussischer Zustimmung wurde der Deutsche Bund mit den Karlsbader Beschlüssen (1819) und verstärkt nach 1830 ein Instrument zur Unterdrückung der deutschen Einheits- und Verfassungsbewegung. Als Institution von der Revolution 1848 beseitigt, wurde er 1850 wiederhergestellt. Der sich seitdem verschärfende österreichisch-preussische Gegensatz führte 1866 zum Ende des Deutschen Bundes (→ Preussisch-Österreichischer Krieg).

Liechtenstein, mit 6117 Einwohnern (1815) der kleinste Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes, gehörte zusammen mit Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen, beiden Reuss, Schaumburg-Lippe, Lippe und Waldeck und ab 1838 Hessen-Homburg zur 16. Kurie des Bundestags. Diese hatte im sogenannten Engeren Rat bei Beratungen der Bundesangelegenheiten und der Bundesgesetze eine von insgesamt 17 Stimmen. Im Plenum besass Liechtenstein wie viele der kleinen Staaten eine Stimme, während die grossen Staaten über bis zu vier Stimmen verfügten. 1816–48 hatte ein gemeinsamer Gesandter der Kuriathöfe die 16. Stimme in der Bundesversammlung inne. Dies waren 1816–39 Friedrich Jakob Freiherr von Leonhardi, 1839–40 Carl Leopold Graf von Beust, 1840–41 Gottfried August Leonhard Graf von Röntgen und 1841–48 Johann Adolf Freiherr von Holzhausen. 1850–66 vertraten mehrere Gesandte die Höfe der 16. Kurie und wechselten sich in der Stimmführung in einem vierwöchigen Turnus ab. Für Liechtenstein wirkte 1850–66 Freiherr Justin von Linde. Liechtensteins Politik im Deutschen Bunde war in der Regel auf Österreich ausgerichtet.

Durch die Mitgliedschaft im Deutschen Bund wurde die Souveränität Liechtensteins anerkannt und garantiert. Liechtenstein war damit der Gefahr einer Mediatisierung, wie sie andere Kleinstaaten getroffen hatte, entgangen. Das Land hatte aber auch Verpflichtungen zu übernehmen, die eine schwere finanzielle Belastung bedeuteten und bei der Bevölkerung wiederholt zu Klagen über die hohen Kosten führten. Dazu gehörte neben der Entsendung eines Gesandten nach Frankfurt v. a. der Unterhalt eines Bundeskontingents (→ Militär). Wie alle deutschen Staaten mit weniger als 300 000 Einwohnern musste es in Zusammenarbeit mit einem grösseren Staat eine unabhängige dritte Gerichtsinstanz bestimmen. Auf Ersuchen von Fürst Johann I. bewilligte Kaiser Franz II. 1817, dass das «k. k. Appellationsgericht für Tirol und Vorarlberg» in Innsbruck für Liechtenstein als oberste Gerichtsinstanz wirkte. 1818 erliess Fürst Johann I. in Erfüllung von Art. 13 der Bundesakte die «Landständische Verfassung».

Als Bundesmitglied trat Liechtenstein verschiedenen Verträgen bei, z. B. der Wiener Kongressakte (1815) und der Hl. Allianz (1817). Aussenpolitisch bekam Liechtenstein durch den Deutschen Bund einen Rückhalt. Innenpolitisch wirkte er durch seine reaktionäre Haltung hemmend auf die politische Entwicklung. Während der Unruhen 1831–32 benutzte Johann I. die in der Bundesakte vorgesehene Bundesexekutive als Drohmittel gegenüber den Untertanen. Als Bundesmitglied musste Liechtenstein zweimal das Militärkontingent zur Verfügung stellen: 1849 rückte es zur Bekämpfung des Aufstands in Baden aus, 1866 bewachte das Kontingent im Preussisch-Österreichischen Krieg das Stilfserjoch (Südtirol). Am 24.8.1866 beschloss eine Rumpfversammlung von neun Bundesgesandten, darunter derjenigen Liechtensteins, die Tätigkeit der Bundesversammlung zu beenden. Fürst Johann II. erklärte als einziger der Bundesfürsten, die im Besitz ihres Landes geblieben waren, den Bund nicht als aufgelöst.

Quellen

Literatur

Von der Redaktion nachträglich ergänzt

  • Jürgen Müller: Der Deutsche Bund 1815–1866, München 2006 (= Enzyklopädie deutscher Geschichte, Bd. 78).

Zitierweise

<<Autor>>, «Deutscher Bund», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.

Medien

Deutschlands Hoffnung oder der Bundestag in Frankfurt. Sitzung des Deutschen Bunds in Frankfurt, um 1817 (Historisches Museum Frankfurt).
Deutscher Bund, 1815–1866 (Bildarchiv LLM). © Schulamt Liechtenstein. Karte: Evelyne Bermann, Schaan.