Deutschland

Autor: Jürgen Schremser | Stand: 31.12.2011

Als historisch-politischer Orientierungsbegriff erscheint der Name Deutschland erstmals in der Präambel der Deutschen Bundesakte von 1815. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Bunds (1866) bezeichnete er den mit der Gründung des Deutschen Reichs 1871 entstandenen deutschen Nationalstaat. Letzterer konstituierte sich 1949 neu als «Bundesrepublik Deutschland» (BRD) auf der Basis des Grundgesetzes vom 8.5.1949. Als föderativer, demokratisch-parlamentarischer Bundesstaat umfasst die Bundesrepublik Deutschland seit der «Wiedervereinigung» mit den Ländern der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) am 3.10.1990 16 Bundesländer mit eigenen Landesregierungen, -parlamenten und -verfassungen. Bundeshauptstadt ist seit 1990 Berlin. Deutschland ist mit 357 050 km2 und 81,8 Mio. Einwohnern (2011) der grösste mehrheitlich deutschsprachige Nationalstaat. Deutschland grenzt nicht an Liechtenstein; die Liechtenstein nächstgelegenen deutschen Bundesländer sind Bayern und Baden-Württemberg.

Der deutsche Nationalstaat

Die Ursprünge des deutschen Staats reichen in den politischen Machtstreit der Mitgliedsstaaten des Deutschen Bunds zurück. Die Versuche, die verbliebenen Territorien des 1806 aufgelösten Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gesamtstaatlich zu einen, scheiterten 1848–66 v. a. am preussisch-österreichischen Gegensatz. Dieser führte 1866 zum Bundeskrieg, zur Auflösung des Deutschen Bunds und zur Vormachtstellung des Königreichs Preussen bei der Bildung eines vereinigten deutschen Nationalstaats. Letzterer wurde in Erweiterung des preussisch initiierten Norddeutschen Bunds (1867) am 18.1.1871 als Deutschen Kaiserreich begründet. Dieses bestand als monarchisch geführter konstitutioneller Bundesstaat bis zum Ende des Ersten Weltkriegs (Wilhelminisches Reich). Nach der Ausrufung der Republik (9.11.1918) und unter Gebietsabtretungen infolge des Versailler Vertrags (1919/20) wurde das Deutsche Reich als demokratisch-parlamentarischer Staat eingerichtet (Weimarer Republik). Die Ernennung Adolf Hitlers zum deutschen Reichskanzler und die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 31.1.1933 leiteten unter formaler Beibehaltung republikanischer Institutionen den Staatsumbau zum totalitär-rassistischen Einparteienstaat ein (Drittes Reich). Diese exzessive Ausprägung des durch Anschlüsse und Krieg ausgeweiteten deutschen Nationalstaats (Grossdeutschland) wurde infolge seines völligen militärischen und politischen Zusammenbruchs am Ende des Zweiten Weltkriegs überwunden. Nach einer vierjährigen Besatzungsphase (1945–49), in welcher die weitere staatliche Zukunft Deutschlands unter den alliierten Siegermächten offen geblieben war, konstituierten sich in der westlichen (amerikanisch-britisch-französischen) und in der östlichen (sowjetischen) Besatzungszone zwei unterschiedliche deutschen Staaten: im Westen die BRD, im Osten die DDR. Die BRD war als Gründungsmitglied der Montanunion (1951) massgeblich an der Entwicklung und vertraglichen Ausgestaltung der Europäischen Gemeinschaften beteiligt. Die DDR stand bis 1990 als sozialistisch-planwirtschaftlicher Staat im Gegensatz zur liberal-marktwirtschaftlichen BRD. Nach dem politischen Zerfall der DDR wurden deren Staatsgebiet und Bevölkerung mit der BRD zum gegenwärtigen deutschen Nationalstaat vereinigt.

Politische Beziehungen

Liechtensteins Vertreter im Deutschen Bund stimmte 1866 für die von Österreich vorgeschlagene Generalmobilmachung gegen Preussen. Das liechtensteinische Kontingent (→ Militär) stand im Preussisch-österreichischen Krieg von 1866 auf Seiten Österreichs, allerdings gegen italienische Kräfte, nicht gegen Preussen und dessen Verbündete. Nach dem Auseinanderbrechen des Deutschen Bunds 1866 hatte Liechtenstein mit dem entstehenden deutschen Nationalstaat keine Verbindung mehr, weder staatsrechtlich noch territorial. Im Gegenzug wurde die seit 1852 bestehende Zoll- und Steuerunion mit Österreich-Ungarn ausgebaut.

Der Zerfall der Donaumonarchie 1918 führte in Liechtenstein zu diplomatischen Bemühungen um eine verstärkte Souveränitätssicherung, die auch das Verhältnis zu Deutschland betrafen. Angesichts der offenen Vermögens- und Grenzregelungsfragen unter den Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie (Pariser Friedenskonferenz 1919) und einer ungewissen Zukunft des territorial geschrumpften Deutsch-Österreich bestanden – nicht realisierte – Bestrebungen zur Errichtung liechtensteinischer Vertretungen in Prag, Paris und Berlin. Die provisorische Interessenvertretung Liechtensteins in Deutschland wurde 1919/20 von der liechtensteinischen Gesandtschaft in Wien wahrgenommen.

Von deutscher Seite wurde der Staatlichkeit Liechtensteins bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs kein Gewicht beigemessen. Vom deutschen Zentrumspolitiker Matthias Erzberger stammte die 1916 erwogene Idee, zwecks Lösung der Römischen Frage den Papst zum Souverän des liechtensteinischen Staatsgebiets zu machen (→ Heiliger Stuhl).

Mit der Neuausrichtung Liechtensteins am schweizerischen Währungs- und Wirtschaftsraum ab 1924 wertete Deutschland die aussenpolitische Rolle des Fürstentums in engem Zusammenhang mit der Schweiz. Erneute Vorstösse zur Errichtung einer liechtensteinischen Gesandtschaft in Deutschland wurden 1931 abgewiesen, u. a. mit dem Hinweis auf die gut funktionierende diplomatische Vertretung Liechtensteins im Ausland durch die Schweiz.

Eine zwischenstaatliche Reibefläche mit deutschen Behörden und Regierungen entstand seit den 1920er Jahren durch die Entwicklung der liechtensteinischen Finanzdienstleistungen. Die Kritik an den sogenannten Finanzeinbürgerungen und an der Steuerflucht deutscher Staatsbürger nach Liechtenstein setzte gegen Ende der Weimarer Republik ein und verstärkte sich ab 1933 unter antisemitischen Vorzeichen.

Nach dem Anschluss Österreichs 1938 wurde das nationalsozialistisch bestimmte Deutschland unmittelbarer Nachbar Liechtensteins. Dessen Eigenstaatlichkeit war durch den deutschen Vormachtsanspruch auf «volksdeutsche» Gebiete gefährdet. Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1.9.1939 gab der schweizerische Gesandte in Berlin die liechtensteinische Neutralitätserklärung ab, zusammen mit jener der Schweiz. 1939–45 hing die Existenz Liechtensteins zusehends von Kriegsplanung und -ökonomie des nördlichen Nachbarn ab. Konkrete Anschlusspläne bestanden auf deutscher Seite nicht; gleichwohl war das liechtensteinische Gebiet in die deutschen militärischen Planungen gegen die Schweiz 1940 sowie, bis zum Kriegsende, in die nachrichtendienstliche Überwachung durch Dienststellen der Gestapo, der SS (SD), des Auswärtigen Amts und der Wehrmacht einbezogen.

In dieser Konstellation erhielten die liechtensteinischen Beziehungen zu Deutschland trotz der liechtensteinischen Anlehnung an die Schweiz eigene Züge. Zum einen förderten Regierung und Fürstenhaus ein monarchisch-patriotisches Wir-Bewusstsein. Zum anderen bewahrte sich die liechtensteinishce Regierung einen eigenen diplomatischen Handlungsspielraum, der in einzelnen, v. a. wirtschaftspolitischen Fragen (Arbeitsplatzbeschaffung, Industrieansiedlung) eine Annäherung an Hitler-Deutschland bei grundsätzlicher ideologischen Distanz erlaubte. Leitlinie der liechtensteinischen Kriegsdiplomatie war die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit und der Verträge mit der Schweiz, wobei sie gleichzeitig gegenüber Deutschland eine freundlich-opportunistische Linie verfolgte. Während der Fürst, die Regierung und die grosse Mehrheit der Bevölkerung den Anschluss an das Deutsche Reich ablehnten, agitierte eine in der Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein (VDBL) organisierte radikale politische Minderheit in gegensätzlicher Richtung und forderte die Übernahme der nationalsozialistischen Politik in Liechtenstein. Ein am 24./25.3.1939 von der VDBL im Verein mit Nationalsozialisten aus Feldkirch (Vorarlberg) durchgeführter Putschversuch in Liechtenstein scheiterte am Widerstand der liechtensteinischen Bevölkerung und Staatsführung (→ Anschlussputsch). Das Verhältnis zum kriegführenden Deutschen Reich blieb vom eklatanten zwischenstaatlichen Machtgefälle und vom europäischen Vormachtsanspruch des NS-Staats geprägt. Eine Einordnung in den deutschen Machtbereich wurde 1940–41 von der Führung des Minderheitspartners in der Regierung, der Vaterländischen Union, in Aussicht genommen. Entsprechende Geheimsondierungen im Deutschen Reich unternahm der stv. Regierungschef Alois Vogt, der die Möglichkeit einer engeren Bindung an Deutschland (Zoll- und Wirtschaftsanschluss) zeitweilig nicht grundsätzlich ausschloss. Informelle Kontakte mit Dienst- und Parteistellen im NS-Staat unterhielten auch Franz Josef II., der am 2./3.3.1939 einen offiziellen Staatsbesuch in Berlin absolviert hatte, und Regierungschef Josef Hoop. Diese dienten der Beschwichtigung deutscher Entscheidungsträger angesichts der militärisch durchgesetzten deutschen Hegemonialpolitik und bestanden bis zum Zusammenbruch Hitler-Deutschlands 1945.

In die Abwicklung der materiellen und ökonomischen Verbindungen mit Deutschland während der Weltkriegsjahre war Liechtenstein zusammen mit der Schweiz einbezogen. Die auf Druck der Westalliierten erlassene schweizerische Sperre deutscher Vermögenswerte vom 16.2.1945 galt auch in Liechtenstein, ebenso die anschliessende Prüfung und Liquidation deutscher Guthaben. Liechtenstein unterzeichnete das Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27.2.1953, das die Abgeltung der vor dem 8.5.1945 entstandenen Forderungen gegenüber deutschen Schuldnern durch die BRD regelte.

Gemessen am Vertragsgeflecht mit den Nachbarländern Schweiz und Österreich schloss Liechtenstein mit der BRD nur wenige Abkommen auf Staatsebene, v. a. im Sozialversicherungs- und Rechtshilfebereich. Diplomatische Beziehungen auf Regierungsebene wurden sporadisch gepflegt (erstmaliger Staatsbesuch bei Bundespräsident Heinrich Lübke durch Fürst Franz Josef II. 1963), ohne eigene liechtensteinische Vertretung gegenüber der BRD. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden sowohl durch die BRD (ab 1957) als auch durch die DDR (1973–90) durch Zweitakkreditierung ihrer jeweiligen Botschafter in Bern diplomatische Vertretungen gegenüber Liechtenstein eingerichtet. Ein gemeinsames Kontaktfeld mit der BRD ergab sich durch den Beitritt Liechtensteins zu europäischen und internationalen Abkommen und Organisationen seit den 1970er Jahren (OSZE, Europarat, EWR, UNO). Dies und die verstärkte Wahrnehmung der beidseitigen Interessen führten dazu, dass Deutschland 1992 in Liechtenstein einen Botschafter mit Sitz in Bern und Liechtenstein im Jahr 2000 in Deutschland einen Botschafter mit Sitz in Vaduz (seit 2003 residierend in Berlin) akkreditierten.

1997/98 erklärten sich deutsche Höchstgerichte in der Frage einer liechtensteinischen Restitutionsforderung gegenüber der Tschechischen Republik für unzuständig: Das 1945 enteignete und nun zurückgeforderte Vermögen sei als deutsches Auslandsvermögen entzogen worden, wogegen bei deutschen Gerichten gemäss Abkommen mit den drei Westmächten nicht geklagt werden könne. Diese Einschätzung führte 2001 zu einer Klage Liechtensteins gegen die BRD vor dem Internationalen Gerichtshof (u. a. wegen Souveränitätsverletzung), welcher sich 2005 für nicht zuständig erklärte.

Im November 1999 führte die Veröffentlichung eines Geheimdossiers des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) über die angeblich weitreichende Finanzkriminalität in Liechtenstein zu offiziellen Protesten, aber auch zu behördlichen Untersuchungen in Liechtenstein (→ Finanzplatzkrise). Die tragende Rolle Deutschlands bei der europäischen Integration und die deutsche Kritik am «Finanzplatz Liechtenstein» zählten zu den Beweggründen für die Akkreditierung eines liechtensteinischen Botschafters in Deutschland mit Sitz in Berlin (2003).

Im Februar 2008 belastete eine neuerliche «Steueraffäre» die deutsch-liechtensteinischen Beziehungen, nachdem entwendete und vom BND angekaufte Kundendaten einer liechtensteinischen Bank umfangreiche Ermittlungen deutscher Behörden gegen mutmassliche Steuerhinterzieher in Deutschland ermöglicht hatten. Am 2.9.2009 unterzeichneten Deutschland und Liechtenstein ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuerfragen (TIEA, Inkraftsetzung am 28.10.2010).

Wirtschaftliche Beziehungen

Vom 19. Jahrhundert bis zum Einbezug Liechtensteins in das schweizerische Zollgebiet 1924 war Deutschland neben Österreich Zielland für liechtensteinische Viehexporte. Die ab 1872 durch Liechtenstein führende internationale Bahnverbindung wurde 1925 von deutscher Seite als begünstigend für Industriegründungen eingeschätzt. Wesentlich für die liechtensteinische Industrieentwicklung wurde der deutsche Markt erst während des Zweiten Weltkriegs. Ein Industrialisierungsschub vollzog sich in Liechtenstein ab 1941 durch den Aufbau zuliefernder Betriebe für den deutschen Kriegsbedarf (→ Industrialisierung). Fachkräfte der deutschen Kriegswirtschaft wurden nach 1945 zu Industriegründungen in Liechtenstein beigezogen (z.B. Max Auwärter) oder nahmen wie Adolf Ratjen Führungspositionen im Finanzdienstleistungsbereich ein. Mit der BRD entwickelten sich allmählich weitreichende Wirtschaftsbeziehungen, sowohl hinsichtlich des Waren- als auch des Kapitalverkehrs. Die liechtensteinischen Exporte in den Raum der EU-Staaten übertrafen seit 1979 deutlich jene in die Schweiz und die übrigen EFTA-Länder. Deutschland steht seither an der Spitze der Abnehmerländer und figurierte zur Jahrtausendwende als wichtigster europäischer Import- und Exportpartner Liechtensteins. Umgekehrt nahm Liechtenstein 2005 unter den deutschen Aussenhandelspartnern bei der Ausfuhr den Rang 74 (468,1 Mio. Euro), bei der Einfuhr den Rang 75 (282,0 Mio. Euro) ein. Mehrere liechtensteinische Industrieunternehmen und Banken gründeten in Deutschland Niederlassungen. Die deutsche ThyssenKrupp kaufte 1991 die Presta AG in Eschen (→ ThyssenKrupp Presta AG). 1960–2003 war Deutschland das meistverzeichnete Herkunftsland der Nächtigungsgäste in Liechtenstein

Mentalitäts- und Kulturverbindungen

Die Situierung Liechtensteins im deutschsprachigen Kulturraum prägte auch nach 1866 die Beziehungen zu den deutschen Staaten. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg war das kulturelle Selbstverständnis in Liechtenstein mit der durch das Deutsche Reich geprägten Nationalkultur und -geschichte verbunden. Die liechtensteinische Landeshymne hob bis 1963 mit den Worten «Oben am deutschen Rhein» an. Die liechtensteinische Vereinskultur des 19. Jahrhunderts war durch deutsch-bürgerliche Bildungs-, Lese- und Theatervereine inspiriert. Die liechtensteinischen Schulen rezipierten den Kanon der deutschen Klassik sowie – auch nach 1945 – ein germanozentrisches Geschichtsbild. Liechtenstein war, im Gegensatz zur Schweiz, ab 1929 bei der Schaffung des Atlas der deutschen Volkskunde als zugehöriges grenz- und auslandsdeutsches Gebiet einbezogen. Deutschnationale und -völkische Strömungen in Liechtenstein (→ Liechtensteiner Heimatdienst, VDBL) orientierten sich ab 1933 am Dritten Reich und an der Idee eines grösseren deutschen Vaterlands. Während in den deutschen Staaten nach 1945 die Tradition der romantisch-völkischen Gesellschaftsdeutungen offiziell diskreditiert war, blieb in Liechtenstein das betreffende Vokabular («Volkstum», «Volksgemeinschaft») zur Beschreibung des sozialen Gefüges im Kleinstaat auch nach der NS-Zeit positiv konnotiert.

Liechtenstein verdankt Deutschland wesentliche bildungspolitische Impulse. Das 1937 von der deutschen Ordensprovinz der katholischen Maristen-Schulbrüder gegründete Collegium Marianum in Vaduz legte den Grundstein zum staatlichen Liechtensteinischen Gymnasium. Deutsche Universitäten nahmen in der Gunst liechtensteinischer Studierender in den letzten Jahrzehnten mit grossem Abstand hinter der Schweiz und Österreich den dritten Rang ein (1985–2005 durchschnittlich 14,3 Studierende). Der Studienzugang wird durch Regelung im Einzelfall gewährleistet; mit der Universität Tübingen besteht seit 1988 eine Vereinbarung über wissenschaftliche Zusammenarbeit. Liechtensteins Zugehörigkeit zur deutschsprachigen Kultur wird durch die Teilnahme an der Rechtschreibreform (Mitunterzeichnung des Abkommens zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung 1996) und – seit 1998 – durch einen eigenen Länderstand an der Frankfurter Buchmesse unterstrichen.

Quellen

  • Rechenschaftsbericht der Regierung an den Hohen Landtag, Vaduz 1922– (diverse Titelvarianten); online ab Jahrgang 2005.
  • StatJb 1977–.
  • Statist. Bundesamt Deutschland.

Literatur

  • Rupert Quaderer-Vogt: Bewegte Zeiten in Liechtenstein 1914 bis 1926, 3 Bände, Vaduz /Zürich 2014.
  • Peter Geiger: Kriegszeit. Liechtenstein 1939 bis 1945, 2 Bände, Vaduz/Zürich 2010.
  • Peter Geiger, Arthur Brunhart, David Bankier, Dan Michman, Carlo Moos, Erika Weinzierl: Fragen zu Liechtenstein in der NS-Zeit und im Zweiten Weltkrieg: Flüchtlinge, Vermögenswerte, Kunst, Rüstungsproduktion. Schlussbericht der Unabhängigen Historikerkommission Liechtenstein Zweiter Weltkrieg, Vaduz/Zürich 2005.
  • J. Wolf: Liechtenstein in den richtigen Dimensionen sehen, Manuskript 2003.
  • Peter Geiger: Krisenzeit. Liechtenstein in den Dreissigerjahren 1928–1939, Vaduz/Zürich 22000, Bd. 2, S. 47–84, 331–408.
  • Veronika Mittermair: Die Neutralität Liechtensteins zwischen öffentlichem und fürstlichem Interesse, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 3: 19. Jahrhundert. Modellfall Liechtenstein, Zürich 1999, S. 43–97.
  • Jürgen Schremser: «Der einzige Mann, der die Sache auf sich nehmen könnte ...». Zur Rolle von Dr. Alois Vogt in den liechtensteinisch-deutschen Beziehungen 1938 bis 1945, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 98 (1999), S. 49–108.
  • Clemens Amelunxen: Schwierige Vaterländer – Aspekte der liechtensteinisch-deutschen Beziehungen in Vergangenheit und Gegenwart, in: Beiträge zur liechtensteinischen Staatspolitik, hg. zum 50jährigen Bestehen des liechtensteinisch-schweizerischen Zollvertrags, Vaduz 1973 (= Liechtenstein Politische Schriften, Bd. 2), S. 57–74.

Zitierweise

<<Autor>>, «Deutschland», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.

Medien

Fürst Franz Josef II. verlässt die neue Reichskanzlei in Berlin, 1939 (LI LA). Fürst Franz Josef II. (Mitte) wurde von Regierungschef Josef Hoop, Regierungschef-Stellvertreter Alois Vogt, Kabinettsdirektor Josef Martin und Rupert Ritter, Sekretär der fürstlichen Kabinettskanzlei, begleitet.