
Dienstleistungssektor
Autor: Markus Burgmeier | Stand: 31.12.2011
In der Volkswirtschaftslehre werden die Wirtschaftszweige grob nach einem Drei-Sektoren-Modell unterschieden: Der 1. Sektor umfasst die primäre Produktion (v. a. → Landwirtschaft), der 2. die Herstellung materieller Güter durch Handwerk und Industrie und der 3. die Dienstleistungen. Die Hauptaufgabe des Dienstleistungssektors besteht nicht in der materiellen Produktion oder im materiellen Wert eines Endprodukts, sondern in einer Leistung, die zur Befriedigung eines Bedürfnisses erbracht wird. Eine einheitliche Definition für den vielschichtigen Begriff «Dienstleistungen» gibt es nicht; v. a. eine Abgrenzung zum 2. Sektor ist nicht einfach. Zum Dienstleistungssektor gehören u. a. die Erwerbsgruppen Kleinhandel und Reparatur, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung (Postverkehr und Fernmeldewesen), Kredit- und Versicherungsgewerbe (→ Versicherung, → Banken, → Finanzdienstleistungen), Immobilienwesen, Informatik, Dienstleistungen für Unternehmen (wie z. B. Gebäudereinigung, Sicherheitsdienste), Rechtsberatung, Treuhandwesen, öffentliche Verwaltung, Unterrichts-, Gesundheits- und Sozialwesen.
Während die liechtensteinische Wirtschaft bis in die 1930er Jahre von der Landwirtschaft geprägt war, erfolgte danach eine völlige Umschichtung der Wirtschaftsstruktur: Liechtenstein wurde innerhalb weniger Jahrzehnte zu einem hoch industrialisierten Staat. Der parallel dazu erfolgte, allmähliche Auf- und Ausbau des Dienstleistungssektors liess das Land besonders seit den 1980er Jahren zu einem auf Industrie und Dienstleistungen gestützten Wirtschaftsstandort werden. Aufgrund des gesellschaftlichen Strukturwandels und von Rationalisierungen in der Landwirtschaft verschwand in der Nachkriegszeit eine Reihe von Berufen, die bisher zu den traditionellen Dienstleistungserbringern gehört hatten: Dienstmädchen, Haushälterinnen, Knechte und Mägde.
Mit der Einrichtung einer Molken- und Luftkuranstalt 1875 auf Gaflei begann in Liechtenstein der Tourismus, der sich zunächst auf die Sommerzeit beschränkte und ab den 1930er Jahren ein Ganzjahresangebot entwickelte. Einen grundlegenden Wandel erfuhr das Handelsgewerbe: War der Grosshandel bis 1919 von Warenlieferungen aus der Donaumonarchie abhängig, gilt für ihn wie für den Einzelhandel seit dem Zollvertrag mit der Schweiz (1924) das schweizerische Aussenhandelsrecht. Das Warenhausverbot von 1937 sollte das Überleben der liechtensteinischen Dorfläden sichern, die zunehmend gegen die Konkurrenz der schweizerischen Warenhäuser antreten mussten. Das Gegenteil war der Fall: Die zunehmende Mobilität, aber auch die günstigeren Preise der ab den 1960er Jahren entlang der Grenze in der Schweiz entstandenen Einkaufszentren wirkten sich für den Einzelhandel negativ aus: Ab 1965 erfolgte ein allmähliches Ladensterben. Weitere bedeutende Dienstleistungsbereiche waren u. a. das Transportwesen, die Körperpflege und das Gesundheitswesen.
Einen für Liechtenstein besonderen Zweig des Dienstleistungssektors bilden die Finanzdienstleistungen. Die Fundamente für deren Entwicklung wurden in den 1920er Jahren mit einem neuen Steuersystem (1923) und einem neuen Personen- und Gesellschaftsrecht (1926/28) gelegt. In den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts wurde dieser Bereich zum Wachstumsmotor der liechtensteinischen Volkswirtschaft (→ Volkseinkommen). 2005 machten sämtliche Dienstleistungen 54 % des liechtensteinischen Bruttoinlandsprodukts aus, wovon 29 % auf die Finanzdienstleistungen und 25 % auf die allgemeinen Dienstleistungen entfielen (vgl. Industrie und warenproduzierendes Gewerbe: 39 %). Ein direkter Vergleich der einzelnen Bereiche des Dienstleistungssektors über die Jahre ist aufgrund der unterschiedlichen statistischen Erfassung der Dienstleistungserbringer nicht möglich. Von den 1965 2025 Beschäftigten im 3. Sektor waren 609 Personen (30 %) im Handel, 480 (24 %) im Gastgewerbe, 198 (10 %) im Bereich Vermittlung, Verleih, Beratung (darunter Rechtsberatung, Treuhandwesen), 183 (9 %) in der Gesundheits- und Körperpflege und 168 (8 %) im Banken- und Kreditvermittlungsbereich tätig (andere Bereiche: 19 %). 1985 entfielen von den total 6882 Beschäftigten im 3. Sektor 1755 (26 %) auf die Beratung (u. a. Rechtsberatung, Treuhandwesen, Immobilien, persönliche Dienstleistungen), 1158 (17 %) auf den Handel, 854 (12 %) auf den Banken- und Versicherungsbereich und 795 (12 %) auf das Gastgewerbe (Übrige: 33 %). 2005 wurden total 17 073 Beschäftigte im 3. Sektor gezählt, davon 2765 (16 %) im Bereich Immobilien, Informatik und Dienstleistungen für Unternehmen, 2404 (14 %) im Bereich Handel und Reparatur, 2354 (14 %) in der Rechtsberatung und im Treuhandwesen und 2175 (13 %) im Kredit- und Versicherungsgewerbe (Übrige: 43 %).
Quellen
- StatJb 2008.
- Beschäftigungs- und Arbeitsplätzestatistik 2005.
- Liechtensteinische Betriebszählungen 1965, 1985.
Literatur
- Christoph Maria Merki: Wirtschaftswunder Liechtenstein. Die rasche Modernisierung einer kleinen Volkswirtschaft im 20. Jahrhundert, Zürich/Triesen 2007, S. 121–179.
- Pierre Raton: Liechtenstein. Staat und Geschichte, Vaduz 1969, S. 144f.
Zitierweise
<<Autor>>, «Dienstleistungssektor», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.