
Eberle (Eberlin), Maria
Autor: Manfred Tschaikner | Stand: 31.12.2011
Erwähnt 1677–82, wohnhaft in Planken. ⚭ Thomas Lampart. Nach der Verbrennung ihres Grossvaters und ihrer Tante wegen Hexerei wurde Eberle im Zug der letzten Vaduzer Hexenprozesse (→ Hexenverfolgung) am 19.11.1680 gefangen genommen und gefoltert. Ein Rechtsgutachten befürwortete ihre Hinrichtung. Ihr gelang eine abenteuerliche Flucht aus dem Schloss Vaduz nach Feldkirch, von wo aus sie beim Vaduzer Landvogt notariellen Einspruch gegen ihr Verfahren erheben liess. Kurz darauf richtete sie zusammen mit vier anderen Geflohenen ein Bittgesuch an den Kaiser, das wesentlichen (Mit-)Anlass für die Einsetzung einer kaiserlichen Untersuchungskommission war. Eberlins Vorgangsweise bildete den ersten Anstoss zur Beendigung der Hexenprozesse in der Grafschaft Vaduz. Schon 1681 kehrte sie dorthin zurück. Nach Aufhebung ihres Todesurteils wurde die Vaduzer Obrigkeit verpflichtet, ihr eine hohe konfiszierte Geldsumme zurückzuerstatten.
Literatur
- Manfred Tschaikner: "Der Teufel und die Hexen müssen aus dem Land..." Frühzeitliche Hexenverfolgungen in Liechtenstein, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 96 (1998), S. 1-198, hier S. 25–35, 181f.
Zitierweise
<<Autor>>, «Eberle (Eberlin), Maria», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.