
Entwässerung
Autorin: Gertrud Haidvogl | Stand: 31.12.2011
Durch Entwässerung wird überschüssiges Bodenwasser durch kulturtechnische Massnahmen abgeleitet und der Boden für die Landwirtschaft verfügbar gemacht. Liechtenstein hatte durch die Riede bis Mitte 20. Jahrhundert einen hohen Anteil an natürlichen Feuchtflächen. Durch das Steigen der Rheinsohle seit Ende 18. Jahrhundert wurden zudem Zuflüsse rückgestaut und die natürliche Entwässerung des Bodens wurde behindert; damit nahm auch die Vernässung der Riede zu. Um Kulturland zu erhalten bzw. zusätzlich zu gewinnen und die Ernährungsbasis der Bevölkerung zu verbessern, schritt man zur künstlichen Entwässerung
Kleinere, oberirdische Entwässerungskanäle bestanden zumindest seit dem 18. Jahrhundert. Eine Karte von 1819 zeigt im Balzner, Schaaner und Ruggeller Riet mehrere Gräben. Die 1834 begonnene systematische Entwässerung konzentrierte sich zunächst auf das Ried zwischen Mauren, Eschen, Gamprin und Schaan und erstreckte sich schliesslich auch auf Ruggell, Vaduz und Balzers. Um 1865 war die erste Etappe mit dem Bau offener Kanäle unter Ausnutzung des natürlichen Gefälles, der Abtrennung von Binnengewässern vom Rhein (Balzner und Vaduzer Gewässer) und der Verlegung von Mündungen flussabwärts abgeschlossen. Diese unter der Leitung von Johann Jakob Kümmerle bzw. Peter Rheinberger aufgrund eines Projekts von Alois Negrelli durchgeführten Massnahmen erforderten kontinuierliche Instandhaltungsarbeiten, konnten eine erneute Vernässung aber nicht verhindern.
Der zweiten, erfolgreichen Entwässerungsetappe ging ein 1931 mit Österreich geschlossener Staatsvertrag betreffend die Ableitung der liechtensteinischen Binnengewässer voraus. Sie bestand v. a. im Bau des Binnenkanals (1931–43), der Regulierung der Esche (1938–44) und der nach 1930 begonnenen Drainage mit unterirdisch verlegten Rohren (z.B. im Maurer Riet 1933–45, im Eschner Riet in den 1950er Jahren). Heute werden Entwässerungen mit einer Kombination aus offenen Kanälen, unterirdischer Drainage und Pumpwerken betrieben (z.B. im Maurer Riet 1988 fertiggestellt). Nicht drainiert wurden v. a. das Ruggeller Riet und Schwabbrünnen-Äscher.
Die Entwässerung war eine Voraussetzung für die ackerbauliche Nutzung der Riede. In Kombination mit anderen Faktoren (v. a. Absenkung von Rheinsohle und Grundwasser; Bodenerosion und -oxidation durch Ackerbau) führte sie zur Absackung des Torfbodens und damit zur weitgehenden Zerstörung der natürlichen Riede.
Literatur
- Gertrud Haidvogl, Theo Kindle: Die Balzner Fliessgewässer, in: Balzner Neujahrsblätter 2002, Jg. 8 (2001), S. 35–41.
- Erich Allgäuer: Das Eschner Riet, in: Mitteilungsblatt Gemeinde Eschen, Berichtsjahr 1999, S. 38–105.
- Ferdinand Waibel: Der Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein von 1931, in: Der Alpenrhein und seine Regulierung, Rorschach 1992, S. 193–196.
- Das Maurer Riet, hg. von der Gemeinde Mauren, Mauren 1988.
Zitierweise
<<Autor>>, «Entwässerung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.