Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

Autor: Johannes Lehmann | Stand: 13.5.2026

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE; European Bank for Reconstruction and Development, EBRD) ist eine multilaterale Entwicklungsbank mit Sitz in London. Sie wurde 1991 auf Initiative des französischen Staatspräsidenten François Mitterrand gegründet. Höchstes Entscheidungsorgan ist der Gouverneursrat, der sich aus Vertretern aller Mitglieder zusammensetzt. Dieser delegiert die allgemeine Geschäftstätigkeit an das Direktorium («Board of Directors»), unter dessen Aufsicht das Präsidium die laufenden Geschäfte führt.

Leitgedanke der Gründung war es, mittel- und osteuropäische Länder in ihrem Transformationsprozess hin zu Demokratie und Marktwirtschaft zu unterstützen sowie die private und unternehmerische Initiative zu fördern. Der geografische Tätigkeitsbereich der Bank gemäss dem Grundsatzdokument wurde mehrfach erweitert. Er umfasst inzwischen auch die Mongolei, Länder im südlichen und östlichen Mittelmeerraum sowie in Subsahara-Afrika. Die EBWE unterstützt nur Länder, die sich zu den Grundsätzen der Mehrparteiendemokratie und der Marktwirtschaft bekennen und diese anwenden.

2025 waren 77 Länder an der EBWE beteiligt, zudem die EU und die Europäische Investitionsbank. Die EBWE war 2024 in 36 Volkswirtschaften auf drei Kontinenten tätig. Bis 2025 belief sich die Investitionssumme auf rund 220 Mrd. Euro. Seit der Gründung der Bank gab es drei Kapitalerhöhungen (1997, 2010 und 2024). Auslöser dafür waren 1997 die allgemeine Wachstumsstrategie der Bank, 2010 die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und 2024 der Ukrainekrieg.

Liechtenstein war frühzeitig in den Gründungsprozess der EBWE eingebunden und nahm ab der zweiten Sitzungsrunde im März 1990 an den Verhandlungen teil. Der Beitritt Liechtensteins wurde am 6.12.1990 im Landtag einhellig verabschiedet. In den zwei Wortmeldungen der Parlamentsdebatte wurde die Solidarität als ausschlaggebendes Argument für eine Mitgliedschaft genannt.

Liechtenstein hält einen Kapitalanteil von 0.02%, was 2024 einem Betrag von 5,99 Mio. Euro entsprach. Diese Summe gliederte sich in 1,25 Mio. Euro einbezahltes Kapital und 4,74 Mio. Euro abrufbares Kapital. Wie jeder Mitgliedsstaat besetzt Liechtenstein einen Sitz im Gouverneursrat. Zusätzlich wird Liechtenstein als Teil der Stimmrechtsgruppe unter dem Vorsitz der Schweiz im Direktorium der Bank vertreten.

Quellen

Literatur

  • Olaf Leiße: Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), in: Das Europalexikon. Begriffe, Namen, Institutionen, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage, Bonn 2020.
  • Kathrin Berensmann: EBRD, in: Handbuch Internationale Organisationen. Theoretische Grundlagen und Akteure, hg. von Katja Freistein und Julia Leininger, München 2012, S. 80–84.

Zitierweise

Johannes Lehmann, «Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)», Stand: 13.5.2026, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: https://historisches-lexikon.li/Europ%C3%A4ische_Bank_f%C3%BCr_Wiederaufbau_und_Entwicklung_(EBWE), abgerufen am 11.6.2026.