Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

Autorin: Sieglinde Gstöhl | Stand: 31.12.2011

Der EWR ist ein 1994 in Kraft getretenes Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft (EG), ihren Mitgliedsstaaten und den Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) mit Ausnahme der Schweiz. Der EWR stellt eine EG-Binnenmarktassoziierung mit freiem Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr sowie Kooperation in Bereichen wie Umwelt, Bildung und Forschung dar, schliesst jedoch die EG-Zoll- und Währungsunion, Handels-, Agrar-, Fischerei-, Steuer- und Aussenpolitik aus. Das EWR-Recht wird laufend an die Fortentwicklung des EG-Rechts angepasst, wobei die EFTA-Staaten Mitwirkungsrechte besitzen und mittels eigener Überwachungsbehörde (EFTA Surveillance Authority, ESA) und EFTA-Gerichtshof für dessen Einhaltung sorgen. Die wichtigsten gemeinsamen Organe sind der halbjährlich auf Ministerebene tagende EWR-Rat und der aus Vertretern von Kommission und EFTA-Staaten bestehende Gemeinsame EWR-Ausschuss.

In Volksabstimmungen lehnte 1992 der liechtensteinische Zollvertragspartner Schweiz eine EWR-Mitgliedschaft ab, während Liechtenstein am 11./13.12.1992 mit 55,8 % zustimmte. Politische Unstimmigkeiten über die Abstimmung hatten im Vorfeld zur Staatskrise 1992 geführt. Da ein Beitritt Liechtensteins zu internationalen Verträgen oder Organisationen, denen die Schweiz nicht angehört, laut Zollvertrag einer bilateralen Vereinbarung bedarf, trat Liechtenstein erst nach einer Anpassung der Verträge mit der Schweiz und einer zweiten Volksabstimmung vom 7./9.4. 1995 (55,9 % Jastimmen) dem EWR-Abkommen am 1.5.1995 bei. Kernstück der gleichzeitigen Teilnahme Liechtensteins am schweizerischen und europäischen Wirtschaftsraum ist die «parallele Verkehrsfähigkeit» von Waren. Zur Verhinderung eines Umgehungsverkehrs in Bereichen mit einem Regelungsgefälle zwischen den beiden Wirtschaftsräumen errichtete Liechtenstein ein Marktüberwachungs- und Kontrollsystem mit einem eigenen Amt für Zollwesen. Für den freien Personenverkehr hat Liechtenstein im EWR eine Sonderlösung erhalten, welche es ermöglicht, die Zuwanderung weiterhin quantitativ zu kontrollieren. Der EWR ist besonders für Liechtensteins Exportindustrie von grosser Bedeutung und sichert Liechtensteins künftige Teilnahme an der europäischen Integration (einschliesslich der Osterweiterung).

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Propagandaplakat zur EWR-Abstimmung, 1992 (Bildarchiv LLM).