
Fürstentum
Autor: Heinz Dopsch | Stand: 31.12.2011
Die Begriffe Fürstentum und Fürst betreffen zentrale Kategorien aus dem Staatsrecht des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation. Seit dem späten 12. Jahrhundert bildete sich ein fester Kreis von Reichsfürsten (principes, «jüngerer Reichsfürstenstand»), der sowohl durch unmittelbare Lehensbeziehungen zum Kaiser bzw. König als auch durch eigene Herrschaft neben ihm und Teilhabe am Reich geprägt war. Bereits im Spätmittelalter wurden einzelne Hochadelige oder Adelsfamilien vom Kaiser oder König zu Reichsfürsten erhoben (z.B. Cilli 1436, Württemberg 1495). Die Habsburger verliehen seit dem 16. Jahrhundert als Kaiser an etliche ihrer Parteigänger den Reichsfürstenstand (Arenberg 1576, Croy 1594, Ligne 1601), v.a. zur Stärkung des katholischen Lagers im Reichstag. Um Sitz und Stimme auf der weltlichen Fürstenbank des Reichstags zu erhalten, benötigten auch Reichsfürsten ein reichsunmittelbares Fürstentum (→ Reichsunmittelbarkeit). Diese Fürstentümer konnten entweder alte Herzogtümer, Markgrafschaften oder auch Grafschaften (z.B. Tirol, Görz) sein oder durch die Zusammenfassung reichsunmittelbarer Herrschaften neu gebildet werden. Letzteres war mit der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg der Fall, die Kaiser Karl VI. 1719 gemeinsam zum Füstentum Liechtenstein erhob. Erst damit erhielt das bereits 1608 in den Fürstenstand erhobene Haus Liechtenstein Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat.
Literatur
- Hans-Werner Goetz, Herbert Zielinski: Fürst, Fürstentum: in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4 (1989), Sp. 1029–1037.
- Gerhard Theuerkauf: Fürst, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1 (1971), Sp. 1337–1351.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Gerhard Theuerkauf: Fürst, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 1 (2004), Sp. 1887–1893.
Zitierweise
<<Autor>>, «Fürstentum», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.