
Fahnen
Autor: Paul Vogt | Stand: 31.12.2011
Unter Fahnen versteht man umgangssprachlich sowohl Fahnen als auch Flaggen und Banner. Gemeinsam ist ihnen, dass es sich in der Regel um farbige, rechteckige Tücher handelt. Eine Fahne im engeren Sinne ist ein Unikat, das fest an einer Stange befestigt und mit besonderem Zeremoniell behandelt wird. Sie kann mit einem Bild versehen sein und wird von einem Fähnrich getragen. Flaggen hingegen werden in grosser Stückzahl hergestellt. Sie werden an einem Mast aufgezogen und wehen frei im Wind. Banner bestehen aus einem langen, zwei- oder mehrstreifigen Tuch, das an einer waagrechten Querstange am Mast hängt. Fahnen dienen wie Wappen und Siegel als Erkennungszeichen. Sie wurden seit dem Altertum als militärische Treuesymbole verwendet («Fahneneid»), seit dem Mittelalter auch als Symbole der Landesherren und der Kirche. Sie sollen gemeinschaftsstiftende oder feierliche Gefühle wecken. In ähnlicher Funktion werden sie heute von Internationalen Gemeinschaften und Vereinigungen verwendet. Staaten und Gemeinden dienen sie als Hoheitszeichen (Embleme).
In Liechtenstein sind Gestaltung und Verwendung der Fahnen im Wappengesetz von 1982 geregelt. Es wird zwischen Fahnen in den Landesfarben (blau-rot) und in den Fürstenfarben (gold-rot) unterschieden. Beide bestehen aus zwei gleich langen und gleich breiten Stoffstreifen. Rot und Gold gelten als Farben des fürstlichen Hauses Liechtenstein; sie sind im Arlberger Bruderschaftsbuch von 1409 erstmals dargestellt. Blau und Rot (Sekundärfarben des Fürstenhauses) wurden ebenfalls für Livreen und Uniformen benutzt. Als Landesfarben erscheinen sie erstmals 1793 auf einem Standartenentwurf. Seit 1937 befindet sich im blauen Streifen ein goldener Fürstenhut (eingefügt nach den olympischen Sommerspielen 1936 in Berlin wegen einer Farbkollision mit Haiti).
An den offiziellen Beflaggungstagen (Staatsfeiertag, Tag der Verfassung, Tag des Regierungsantritts des Fürsten, dessen Geburts- und Namenstag, Fronleichnam) werden die öffentlichen Gebäude in den Landesfarben beflaggt; Private sollen ihre Bauten ebenfalls beflaggen. Die gold-roten Banner werden nur gehisst, wenn ein direkter Bezug zum Fürstenhaus besteht. Das Landtagsgebäude wird zudem beflaggt, wenn der Landtag tagt, das Regierungsgebäude bei hohen ausländischen Besuchen und bestimmten Traueranlässen (auf Halbmast mit Trauerflor). Beflaggt sind auch die Landesgrenzen sowie bei Anwesenheit des Fürsten das Schloss Vaduz. Private dürfen Fahnen in den Landesfarben frei verwenden (für geschäftliche Zwecke braucht es eine Bewilligung), solche in den Fürstenfarben dürfen nur bei heimatlichen Festen gehisst werden.
1932–58 verlieh der Landesfürst allen Gemeinden Wappen, Fahnen und Farben. Die Flaggen und Banner der Gemeinden bestehen aus immer gleich langen, aber nicht immer gleich breiten Streifen in den Farben des jeweiligen Gemeindewappens.
Vereins-Fahnen kennen v.a. kulturelle Vereine und Jugendvereine. Traditionsgemäss werden sie von einer «Fahnengotte» bezahlt und mit einem feierlichen, in der Regel religiösen Akt eingeweiht. Die Fahnenträger, die bei Fest- und Gedenkanlässen, religiösen Prozessionen und Umzügen die Fahnen nach einem bestimmten Zeremoniell vorneweg tragen, geniessen besondere Ehre. Im Tourismus und von Sportvereinen werden häufig Wimpel verwendet.
Literatur
- Wappen, Farben, Siegel und Embleme des Fürstentums Liechtenstein, hg. von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 1985.
- Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag betreffend die Schaffung eines Wappengesetzes vom 20.4.1982.
Zitierweise
<<Autor>>, «Fahnen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.