Familienausgleichskasse (FAK)

Autor: Fabian Frommelt | Stand: 31.12.2011

Die 1958 gegründete FAK gewährt Familienzulagen, die durch den teilweisen Ausgleich der Familienlasten dem wirtschaftlichen Schutz der Familien dienen. Die FAK ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, wird organisatorisch aber zusammen mit den AHV- und IV-Anstalten durchgeführt.

In Liechtenstein erhielten bis zu Beginn der 1940er Jahre nur Beamte staatliche Familienzulagen. Ab 1942 entrichtete der Staat an Familien bis zu einem bestimmten Höchsteinkommen auf Antrag Kinderbeihilfen (Lebensmittel- und Kleidergutscheine). Zudem zahlten in den 1950er Jahren einzelne Zweige der Privatwirtschaft ihrer Belegschaft freiwillig ein Kindergeld.

Das am 1.1.1958 in Kraft getretene FAK-Gesetz schuf eine zentrale Ausgleichskasse mit Versicherungsobligatorium für in Liechtenstein wohnhafte bzw. hauptberuflich tätige Arbeitnehmer und Selbständige mit kleinem Einkommen. Die Leistungen umfassten eine einmalige Geburts- und monatliche Kinderzulagen. Die Revision von 1965 brachte eine Ausweitung des Obligatoriums auf alle Selbständigerwerbenden, Grenzgänger, Saisonniers und Nichterwerbstätigen sowie den Differenzausgleich für inländische Familien mit Anspruch auf niedrigere ausländische Zulagen. Die Totalrevision von 1986 stufte die (einkommensunabhängigen) Leistungen nach Kinderzahl (so bereits 1958–71) und -alter ab. Seit 1999 werden Alleinerziehendenzulagen ausbezahlt. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Arbeitgeber, Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen sowie durch Vermögenserträge; Arbeitnehmer leisten keinen Beitrag.

Literatur

  • Hilmar Hoch: Geschichte des liechtensteinischen Sozialversicherungsrechts, hg. von der AHV, Vaduz 1991, S. 56–65.
  • Jahresberichte FAK 1958–.

Zitierweise

<<Autor>>, «Familienausgleichskasse (FAK)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Entwicklung der Familienausgleichskasse, 1958–2015