Familienhilfe

Autorin: Julia Frick | Stand: 31.12.2011

Die Familienhilfe gewährleistet die befristete Aufrechterhaltung des Haushalts bei Krankheit, Wochenbett, Unfall, Überbelastung etc. derjenigen Personen, auf deren Hilfe die Wohngemeinschaft angewiesen ist. Mit der Industrialisierung ab der Mitte des 19. Jahrhunderts begannen Frauen, gemeinnützige Arbeiten im sozialen Bereich zu übernehmen, welche zuvor der breite Familienkreis geleistet hatte. 1894 wurde der Allgemeine Krankenunterstützungsverein gegründet, 1913 der Verein für Kranken- und Wöchnerinnenpflege (Krankenpflegeverein). Die Müttervereine übernahmen unterstützende Funktionen. Ab Mitte der 1950er Jahre kam es in den Gemeinden zu Gründungen von Familienhilfevereinen v.a. nach schweizerischem Beispiel: 1956 Balzers, 1960 Eschen-Nendeln und Schaan-Planken, 1962 Triesen, 1963 Vaduz, 1968 Triesenberg. 1964 entstand die Familienhilfe Unterland und 1966 der Dachverband Liechtensteinische Familienhilfe. Die Familienhilfe wurde besonders in den ersten Jahren aus sozialen Motiven von Sponsoren (Unternehmen, Stiftungen, Private) unterstützt. Die Gemeindekrankenpflege (seit 1983), der Mahlzeitendienst (1984), der Hausdienst für Betagte (1987) und der Entlastungsdienst für Familien mit Behinderten (1995) ergänzen das Angebot der Familienhilfe. Finanziert wird die Familienhilfe durch Mitgliederbeiträge, Subventionen des Staats und der Gemeinden und private Spenden.

Literatur

  • Helfen wo Not ist, 1996.

Zitierweise

<<Autor>>, «Familienhilfe», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.