Feiertage

Autorin: Vera Meier Heymann | Stand: 31.12.2011

Arbeitsfreie, dem Sonntag gleichgestellte Tage, wobei zwischen gesetzlichen und kirchlichen Feiertagen unterschieden wird. Im katholisch geprägten Liechtenstein sind die gesetzlichen Feiertage überwiegend vom katholischen Kirchenjahr vorgegeben und durch den Art. 19 der Verfassung als «öffentliche Ruhetage» geschützt. Eine säkulare Ausnahme ist seit 1970 der Tag der Arbeit (1. Mai). Darstellung des Herrn (Maria Lichtmess, 2. Februar) und Josefstag (Vatertag, 19. März) sowie dienstfreie Tage und Bankfeiertage (2. Januar, Fasnachtsdienstag, Karfreitag, 24. Dezember) lehnen sich an die gesetzlichen Feiertage an.

Manche Feiertage zeichnen sich durch ihre Bräuche aus, z.B. Dreikönig. Fronleichnam erhält seinen besonderen Charakter durch die Prozession, bei der die Bevölkerung entlang des Prozessionswegs die Häuser schmückt. An Mariä Himmelfahrt wird seit 1940 der Staatsfeiertag begangen. Allerheiligen ist der Tag des gemeinsamen Totengedenkens in den Kirchen und an den Gräbern, wobei Familientreffen Tradition haben. Am Stephanstag finden in einzelnen Gemeinden verschiedene Festanlässe statt. Das Neujahrwünschen am Neujahrstag wird besonders innerhalb der Verwandtschaft und Nachbarschaft gepflegt. Der Tag der Arbeit, der für weite Teile der Bevölkerung ohne grosse Bedeutung geblieben ist, ist eine Gelegenheit für politische und gewerkschaftliche Erklärungen (1.-Mai-Feier des LANV).

Mit dem Landsbrauch von 1667 und der Polizeiordnung von 1732 liegen obrigkeitliche Regelungen vor, die eine Heiligung der Feiertage forderten oder Arbeitsverbote bzw. deren Ausnahmen enthielten. Im Geist des Josephinismus strebte die Obrigkeit ab 1789 eine Reduktion der Feiertage an, z.B. 1801 um 45–47 Tage. Auf Bitten der Geistlichkeit und der Landammänner wurden nur 13–15 Feiertage abgeschafft. Weitere Feiertagsreduktionen erfolgten 1810 und 1815 unter Landvogt Josef Schuppler sowie nochmals 1868. Heute bestehen noch 13 gesetzliche Feiertage.

Im modernen Staat regelt das Gesetz die verschiedenen Aspekte der Feiertage, besonders hinsichtlich der Arbeit; es gilt das Gebot der Sonntagsruhe. Bis in die 1960er Jahre hatte der Pfarrer die Vollmacht, das Arbeitsverbot aufzuheben, wenn die Wetterverhältnisse dies für die Bauern notwendig machten. Das erübrigt sich heute durch eine ganz andere Wirtschaftsstruktur. Feiertage sind zu einer günstigen Gelegenheit für Freizeit und Reisen geworden.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Feiertage», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 17.2.2025.

Medien

Gesetzliche Feiertage im Fürstentum Liechtenstein, Stand 2018