Finanzplatzkrise

Autor: Hanspeter Lussy | Stand: 31.12.2011

Ein interner Bericht des deutschen Bundesnachrichtendienstes (BND) vom April 1999 beschuldigte Liechtensteins Banken, Politiker, Polizei und Justiz der systematischen Zusammenarbeit mit dem organisierten Verbrechen zwecks Förderung der Geldwäsche. Die auszugsweise Veröffentlichung des BND-Berichts im deutschen Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» vom 8.11.1999 stiess im In- und Ausland auf starkes Echo. Im Juni 2000 wurde Liechtenstein zudem vom OECD-Gremium «Financial Action Task Force on Money Laundering» (FATF) auf die Schwarze Liste der bei der Geldwäschebekämpfung nicht kooperativen Staaten gesetzt.

Der Ende 1999 von der liechtensteinischen Regierung mit der Untersuchung der Vorwürfe beauftragte österreichische Staatsanwalt Kurt Spitzer entkräftete in seinem Bericht vom 31.8.2000 den Vorwurf, es bestehe ein kriminelles System. Die Wirtschaftskriminalität stelle sich in Liechtenstein nicht anders dar als im übrigen Europa; die meisten Vermögenswerte, die zum Zweck der Geldwäsche nach Liechtenstein gelangten, hätten zuvor in anderen Ländern eine Vorwäsche durchlaufen. Seine Untersuchung deckte aber gravierende organisatorische Mängel im Behördenapparat auf, besonders bei der Gewährung von Rechtshilfe.

Liechtenstein, das seit 1996 über ein Anti-Geldwäsche-Regime verfügt, beseitigte in der Folge im Rekordtempo Schwachpunkte und verbesserte den Vollzug der Gesetze. Wie seit Längerem geplant, wurden 2000 ein effizientes Rechtshilfegesetz in Kraft gesetzt und das Strafgesetz sowie die Sorgfaltspflichtsregeln revidiert. Die seither durchgehend anwendbare Know-Your-Customer-Rule ersetzte die vormalige Regelung, gemäss der Treuhänder und Anwälte bei liechtensteinischen Banken mit dem sogenannten Formular B Konten eröffnen konnten, ohne den wirtschaftlich Berechtigten bekannt zu geben. Bis Ende 2001 mussten Treuhänder und Rechtsanwälte gegenüber den Banken die wirtschaftlich berechtigten Personen der von ihnen betreuten Vermögen offenlegen. Liechtenstein stockte die Zahl der Richter und Staatsanwälte stark auf und schuf verschiedene auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität spezialisierte Behördenstellen (→ Finanzdienstleistungen). Im Juni 2001 strich die FATF Liechtenstein von der Schwarzen Liste und anerkannte damit die Fortschritte in der Geldwäschereibekämpfung.

Die Finanzplatzkrise erschütterte den Ruf Liechtensteins als Finanzplatz. Welche Auswirkungen sie auf den Geschäftsgang hatte, ist schwer auszumachen. Die Anschuldigungen fielen mit einer Börsenbaisse und einer Weltwirtschaftskrise zusammen, die 2001/02 auch in der Schweiz zu einem Einbruch des Vermögensverwaltungsgeschäfts führten. Fest steht, dass die bilanzrelevanten Geschäfte der liechtensteinischen Banken 2001/02 um rund 12 % auf 33 Mia. Fr. und die betreuten Vermögen von 112 Mia. Fr. auf 96 Mia. Fr. zurückgingen; die Zahl der Sitzgesellschaft sank von rund 84 000 (2000) auf 80 000 (2002). Da 30 % der liechtensteinischen Wertschöpfung durch den Finanzdienstleistungssektor generiert wurden, hatte die Finanzplatzkrise Auswirkungen auf die gesamte liechtensteinische Wirtschaft.

Literatur

  • David Beattie: Liechtenstein. Geschichte & Gegenwart, Triesen 2005, S. 345–361.
  • C. Gassner: Liechtenstein im Fadenkreuz der deutschen Steuerfahndung, in: Strafverteidiger Forum, H. 1 (2002), S. 1–6.

Zitierweise

<<Autor>>, «Finanzplatzkrise», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 12.2.2025.