Fortbildungsschule (Sonntagsschule)

Autorin: Annette Bleyle | Stand: 31.12.2011

Die Fortbildungsschule war gemäss dem Schulgesetz von 1929 Teil der obligatorischen Volksschule (→ Schulwesen). Sie diente nach dem Abschluss der Alltagsschule (Elementarschule) der Festigung und Erweiterung des dort erlernten Stoffes. Die Fortbildungsschule geht auf die im Schulplan von 1806 erwähnte Sonntagsschule zurück, deren Besuch für alle Schulabgänger vom 12. bis 20. Lebensjahr Pflicht war (ab 1859 bis zum 18. Lebensjahr, für Mädchen ab 1861 bis zum 16., für Knaben ab 1872 bis zum 17. Lebensjahr); der Unterricht erfolgte an allen Sonn- und Feiertagen nachmittags. Eine geschlechterspezifische Reorganisation 1861 rückte die Sonntagsschule in die Nähe der Berufsbildung: Die Knaben besuchten die sogenannte Handwerkerschule (ab 1865 mit Bauzeichnen), die Mädchen die Industrieschule (→ Handarbeits- und Hauswirtschaftsunterricht). 1872 (Knaben) bzw. 1890 (Mädchen) erfolgte die Umbenennung in Fortbildungsschule, 1929 die Verkürzung auf zwei Jahre (Abschluss mit 15 Jahren). Unterrichtet wurde nun am Samstagnachmittag im Wintersemester, u.a. in den Bereichen Staatskunde, Geschäftsführung (Buchhaltung etc.), Geometrie, Haushaltungskunde. 1949 wurde die Berufsorientierung verstärkt. Formell bestand die Fortbildungsschule bis zur Schulreform von 1971, faktisch gab es die Kurse für Knaben seit 1958 und für Mädchen seit 1969 nicht mehr.

Literatur

  • Georg Malin: Die politische Geschichte des Fürstentums Liechtenstein in den Jahren 1800-1815, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 53 (1953), S. 5–178, hier S. 86.
  • Graham Martin: Das Bildungswesen des Fürstentums Liechtenstein. Nationale und internationale Elemente im Bildungssystem eines europäischen Kleinstaates, Zürich/Sabe 1984, S. 68, 197, 199, 395, 446.

Zitierweise

<<Autor>>, «Fortbildungsschule (Sonntagsschule)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.