
Frauenstimm- und -wahlrecht
Autorin: Julia Frick | Stand: 31.12.2011
Mit Ausnahme des Witwenstimmrechts in der landständischen Verfassung von 1818–61 waren Frauen in Liechtenstein bis 1984 vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. 1919 wurde im Landtag ergebnislos über das Frauenstimm-und-wahlrecht diskutiert, mit der Verfassung von 1921 nur das allgemeine Männerstimm- und -wahlrecht eingeführt. Erst in den 1960er Jahren kam die Diskussion erneut auf. Im Landtag stellte Roman Gassner am 12.11.1965 einen Antrag auf eine Testabstimmung, Ernst Büchel (1922–2003) am 19.6.1968 auf die Einführung des Frauenstimm-und-wahlrecht durch Landtagsbeschluss. Bei der Konsultativabstimmung mit Frauenbeteiligung vom 4.7.1968 stimmten die Frauen knapp für, die Männer klar gegen die Einführung des Frauenstimm-und-wahlrecht. 1969 bildete sich das Komitee für das Frauenstimmrecht. Die Verfassungsinitiative der FBP vom 5.10.1970 zur Einführung des Frauenstimm-und-wahlrechts lehnten die stimmberechtigten Männer am 26./28.2.1971 knapp ab. 1971 bildete sich die Arbeitsgruppe für die Frau. Die gemeinsame Verfassungsinitiative der FBP und VU vom 19.10. 1972 wurde in der Volksabstimmung vom 9./11.2.1973 deutlich abgelehnt.
Das Verfassungsgesetz vom 7.7.1976 ermöglichte den Gemeinden, das Frauenstimm-und-wahlrecht auf Gemeindeebene einzuführen, was 1976–86 umgesetzt wurde. 1981 bildete sich die Aktion Dornröschen. Der Versuch von 24 Frauen, das Frauenstimm-und-wahlrecht durch einen Entscheid des Staatsgerichtshofs einzuführen, scheiterte 1982 an dessen konservativem Frauenbild. Im gleichen Jahr gründeten die FBP (→ Frauen in der FBP) und die VU (→ Frauenunion) Frauenorganisationen. Nach einer Motion der FBP und einem Postulat beider Parteien vom 30.6.1982 diskutierte der Landtag am 14.12.1983 und am 11.4.1984 über die Einführung des Frauenstimm-und-wahlrechts durch einen Landtagsbeschluss, legte dann aber die Frage an der Abstimmung vom 29.6. bzw. 1.7.1984 den stimmberechtigten Männern vor, welche die Einführung des Frauenstimm-und-wahlrechts auf Landesebene knapp annahmen (2370 Ja, 2251 Nein). Die Argumente der Regierung für die Einführung des Frauenstimm-und-wahlrechts waren von aussen bestimmt: Sie hatte sich mit der Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Mitgliedschaft im Europarat 1978 verpflichtet, das Frauenstimm-und-wahlrecht einzuführen. Das Vorsprechen der Aktion Dornröschen beim Europarat 1983 erhöhte diesbezüglich den Druck. In weiten Teilen der Bevölkerung herrschte die Angst, dass eingeheiratete Ausländerinnen durch das Frauenstimm-und-wahlrecht politische Macht im Land übernehmen könnten. Darauf reagierte die Regierung 1984 mit der Einführung einer Karenzfrist. Fürst Franz-Josef II. sprach sich seit 1969 mehrmals für die Einführung des Frauenstimm-und-wahlrechts aus, unternahm jedoch politisch nichts.
Gründe für die späte Einführung des Frauenstimm-und-wahlrechts sind u.a. die ländliche Struktur Liechtensteins bis in die 1940er Jahre, das damit verbundene patriarchale, konservative, katholische Frauenbild und das späte Entstehen einer Frauenstimm-und-wahlrecht-Bewegung aufgrund mangelnder Frauenbildung. Von der Einführung des Frauenstimm-und-wahlrechts gingen starke Impulse für die Gleichberechtigung der Frau aus. Frauen sind im Landtag und in den Gemeinderäten jedoch immer noch stark unterrepräsentiert.
Archive
Literatur
- Inventur. Zur Situation der Frauen in Liechtenstein, hg. vom Frauenprojekt Liechtenstein, Konzept und Redaktion: Veronika Marxer und Christel Hilti-Kaufmann, Bern/Dortmund 1994, S. 146–161, 169–249.
- Liechtenstein 1978–1988. Bilder, Texte und Dokumente, hg. von der Fürstlichen Regierung, Redaktion: Norbert Jansen, Robert Allgäuer, Vaduz 1988.
- Liechtenstein 1938–1978. Bilder und Dokumente, hg. von der Fürstlichen Regierung, Redaktion: Norbert Jansen, Robert Allgäuer, Vaduz 1978.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Claudia K. Lanter: Aufgewacht! Der dornige Weg zum Frauenwahlrecht in Liechtenstein, Triesen 2022.
Zitierweise
<<Autor>>, «Frauenstimm- und -wahlrecht», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.
Medien
ZUR VERTIEFUNG
Die Liechtensteiner Männer lehnen das Frauenstimmrecht ab, 1971