Fremde Dienste (Söldnerwesen, Reisläuferei)

Autor: Heribert Küng | Stand: 31.12.2011

Unter Fremden Diensten wird der freiwillige, besoldete Kriegsdienst für fremde Herren und Staaten verstanden. Sie spielten nach der Verdrängung der feudalen Ritterheere durch monetär angeworbene Söldnerheere eine zentrale Rolle im mitteleuropäischen Kriegswesen des 15.–19. Jahrhunderts.

Für die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg war die Nähe zu Graubünden von Bedeutung. Die Drei Bünde kommerzialisierten die Fremden Dienste, indem sie auswärtigen Mächten in Soldverträgen das Recht zusicherten, gegen Zahlung sogenannter Pensionen Werbungen durchzuführen. Auch Angehörige der regionalen Adelsgeschlechter Sulz und Hohenems betätigten sich als Söldnerführer.

Abenteuerlust, v.a. aber Verdienstmöglichkeiten lockten Bewohner der Herrschaft Vaduz und Schellenberg in Fremde Dienste. Schon im Appenzellerkrieg sind 1404 drei aus Schaan und Vaduz stammende Söldner im Dienst der Stadt St. Gallen nachgewiesen. Seit dem 16. Jahrhundert liessen sich viele hundert Liechtensteiner in Bregenz, Chur, Disentis, Feldkirch, Rorschach, Balzers und Vaduz anwerben, v.a. für Bündner, im 16./17. Jahrhundert auch für Hohenemser Regimenter in Frankreich, Neapel, den Niederlanden, Österreich, Ungarn, Spanien und im Kirchenstaat. Genaue Zahlen sind nicht fassbar, das Ausmass der liechtensteinischen Reisläuferei lässt sich nur anhand der in Fremden Diensten Gefallenen abschätzen: Fanden im 17. Jahrhundert nachweislich 24 Liechtensteiner als Söldner den Tod (u.a. in den Türkenkriegen und im Dreissigjährigen Krieg), so erreichten diese Zahlen im 18. Jahrhundert mit 120 Toten den Höhepunkt (Spanischer und Österreichischer Erbfolgekrieg, Siebenjähriger Krieg), im 19. Jahrhundert waren es noch 32 (Koalitionskriege, italienische Einigung).

Werbungen bedurften der obrigkeitlichen Genehmigung. Das Auswanderungspatent von 1809 verbot zudem den Eintritt in Fremde Dienste, allerdings ohne Erfolg: 1808–15 dienten über ein Dutzend Liechtensteiner bei den Schweizern Napoleons, 1814–29 92 im Bündner Regiment von Sprecher in den Niederlanden, 1832 17 im Regiment von Salis-Zizers im Kirchenstaat. Noch 1833 sah Landvogt Pokorny die Fremde Dienste als zwar rechtswidriges, aber nützliches Mittel zur Entlastung des Landes von «einheimischen Taugenichtsen». Erst seit Liechtenstein ab 1836 der sich aus der Mitgliedschaft im Deutschen Bund (1815–66) ergebenden Pflicht zur Stellung eines Bundeskontingents konsequenter nachkam, ging das Oberamt energischer gegen die Fremde Dienste vor. Deren Verbot wurde durch das Auswanderungspatent von 1843 und das Strafrecht von 1859 bekräftigt. Nach dem Verbot der Fremden Dienste in der Schweiz 1848/1859 brach das Söldnerwesen zusammen.

Auch später kämpften Liechtensteiner im Ausland: Auswanderer im Amerikanischen Bürgerkrieg (1861–65), Einzelne in der Fremdenlegion und im Spanischen Bürgerkrieg (1936–39), etwa 100 Freiwillige auf deutscher Seite im Zweiten Weltkrieg. Heute sind Werbung und Eintritt in Fremde Dienste durch das Staatsschutzgesetz von 1949 verboten. Eine Bewilligung durch die Regierung ist möglich; sie wurde vom 1987/88 in der britischen Armee dienenden Erbprinzen Alois von Liechtenstein nicht eingeholt.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Fremde Dienste (Söldnerwesen, Reisläuferei)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.