Gastgewerbe

Autorin: Julia Frick | Stand: 31.12.2011

Unter dem Sammelbegriff Gastgewerbe werden die gewerbsmässig Unterkunft bietenden Unternehmen der Hotellerie (Hotels, Pensionen, Motels, Kurhäuser, Gasthöfe) und Parahotellerie (Fremdenzimmer, Ferienwohnungen, Jugendherbergen, Camping) sowie die Gaststättenbetriebe ohne Unterkünfte zusammengefasst.

Allgemeine Entwicklung

Öffentliche, beschilderte Gasthäuser als gewerbsmässige Fortsetzung der bis ins Hochmittelalter verbreiteten privaten Gastfreundschaft für Fremde entstanden in Mitteleuropa besonders ab dem 14. Jahrhundert, auch wenn es Häuser für die Beherbergung und Verpflegung von Fremden schon zuvor gab. Für Liechtenstein findet sich im churrätischen Reichsgutsurbar (842/43) die erste Erwähnung eines Gastwirts (tabernarius) in Schaan. Danach sind Tavernen erst wieder ab dem Spätmittelalter belegt: 1483 eine in Schaanwald und um 1509/17 je eine in Balzers, Triesen (die spätere «Sonne») und Schaan sowie zwei in Vaduz (der spätere «Löwen» und die herrschaftliche Taverne). Die herrschaftliche Taverne zum «Adler» in Vaduz (ehemalig zum «Hirschen») diente zugleich als Zollhaus, ebenso das Zoll- und Gasthaus zum «Schwert» in Ruggell (erste urkundliche Erwähnung 1613) und der 1708 erwähnte «Hirschen» auf Rofaberg (Eschen, bereits 1520 als Wirtshaus erwähnt). Um 1600 führte Landammann Thomas Walser eine Gaststätte in Schaan. 1617–1799 war mit dem Bad Vogelsang (Triesen) ebenfalls ein Schankrecht verbunden. Das Schellenberger Urbar (1698) erwähnt eine Taverne in Ruggell. Weitere vor 1800 belegte Wirtshäuser sind u.a. der «Engel» (erwähnt 1660) und der «Löwen» (um 1720) in Nendeln, der «Hirschen» in Mauren (1787), der «Adler» in Bendern (1754), das «Kreuz» und der «Löwen» in Schaan, der «Löwen» (1723) und der «Engel» (1783) in Vaduz, der «Hirschen» (1680, Tappeiner Haus), die «Post», der «Engel» (1759) und der «Adler» in Balzers. In Triesenberg ist 1769 erstmals ein Wirt erwähnt, 1784 bestanden dort zwei Tavernen.

Das Gastgewerbe profitierte stark von der Lage Liechtensteins an der alpenquerenden Transitroute Lindau–Mailand. Die Gasthäuser an der Landstrasse boten Handels- und Fuhrleuten Unterkunft und Kost, meist war mit ihnen eine «Zuschg» verbunden (→ Transportwesen). Auch die zu den Rheinfähren und in die Schweiz führenden Nebenstrassen waren günstige Standorte. Abseits des Verkehrs fristeten für den Lokalbedarf betriebene, kleine Schenken ein bescheidenes Dasein. Seit der Mitte des 18. Jahrhunderts hatten die Wirte des Gasthofs «Post» in Balzers auch die Funktion eines Postmeisters inne, 1817 wurde der Gasthof zur ersten k.k. Briefsammelstelle in Liechtenstein.

Mit dem Zerfall des Rodfuhrverkehrs und der Verlagerung des Durchgangsverkehrs auf die schweizerische Rheintalseite verschlechterte sich in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Lage für das liechtensteinische Gastgewerbe. Durch den Zollvertrag mit Österreich 1852 wurden manche Zollstationen ihrer Funktion enthoben und so auch der Betrieb der dabei gelegenen Gaststätten beeinträchtigt. Die Gastbetriebe waren ab der Jahrhundertmitte fast ausschliesslich auf die lokale Kundschaft angewiesen. Ab den 1870er Jahren profitierte das Gastgewerbe von der allgemeinen wirtschaftlichen Besserstellung der Bevölkerung, in den Dörfern entstanden neue Wirtshäuser. Vor allem eröffnete der in den 1870er Jahren einsetzende Tourismus dem Gastgewerbe neue Möglichkeiten, besonders im Alpgebiet. Auf Gaflei, Masescha, Triesenberg (Samina), Sücka, Malbun, Silum und Steg entstanden 1875–1925 v.a. der Erholung ausländischer Gäste dienende Kurhäuser mit einem ansehnlichen Bettenangebot. 1928 kam mit der Pfälzerhütte ein Bergschutzhaus dazu. In Triesenberg und besonders im Malbun entwickelte sich seit den 1950er Jahren ein auf den Ski- und Wandertourismus abgestimmtes Angebot an Hotels und Ferienwohnungen.

In den Talgemeinden profitierten zunächst v.a. die Gaststätten auf Schloss Vaduz (bis 1896) und Burg Gutenberg (1920–30er Jahre) vom Tagestourismus. Gasthäuser mit Unterkunftsmöglichkeiten spielten eine bescheidene Rolle; Vaduz verzeichnete 1911 nur einen Fünftel der Nächtigungen des «Kurhauses Gaflei». Das 1932 gegründete, noble Waldhotel «Liechtensteiner Hof» oberhalb des Vaduzer Villenviertels sprach u.a die Klientel des aufkommenden Gesellschaftswesens an. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte das Gastgewerbe – begünstigt durch das Wirtschaftswachstum und die internationale Kundschaft von Industrie und Finanzplatz – einen ungeahnten Aufschwung. Nach einer Blüte in den 1960er–70er Jahren reduzierte sich die Zahl der Beherbergungsbetriebe von über 70 auf 43 Hotels und Pensionen (2004). Dazu kamen noch rund 36 Chalets und Apartments, eine seit 1977 in Schaan bestehende Jugendherberge sowie ein Campingplatz in Triesen. 1959–85 bestand in Triesen ein Motel.

Bei den Gasthöfen entwickelte sich eine von der «Dorfbeiz» bis zu Spezialitätenrestaurants reichende Vielfalt. Im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts wurde die zuvor meist regionale Küche um die internationale Küche erweitert. Eine gewisse Pionierrolle spielte Felix Real, der aus dem 1921 entstandenen «Café Real» ab der Mitte der 1950er Jahre das erste liechtensteinische Gourmet-Restaurant machte. 2005/06 fanden sich unter den 86 liechtensteinischen Restaurants und Hotels fünf Betriebe mit 15–17 Gault-Millau Punkten. Dazu kamen 22 Bars und Dancings.

Insgesamt stellte das Gastgewerbe 2004 knapp 3 % der in Liechtenstein Beschäftigten. Vor allem Ausländerinnen sind im Gastgewerbe tätig: Der Frauenanteil liegt seit 1929 stets bei 60–70 % der im Gastgewerbe tätigen Personen. Der Anteil der Ausländer stieg 1941–95 von 16 % auf 81 %; das Gastgewerbe stützte sich stark auf Saisonniers, bis diese Praxis 2005 infolge des EWR-Beitritts abgeschafft wurde. Die Interessen des Gastgewerbes werden durch die Sektion Gastronomie der 1936 gegründeten Wirtschaftskammer Liechtenstein für Gewerbe, Handel und Dienstleistung sowie den 2006 gegründeten Verein «Gastronomie Liechtenstein» vertreten.

Rechtliche Regelungen

Der Betrieb einer Taverne bedurfte schon im Spätmittelalter einer obrigkeitlichen Bewilligung. Die volle «Wirtsgerechtigkeit» umfasste das Recht, warme Speisen abzugeben und Fremde zu beherbergen, blosse Weinschenken durften nur Getränke, Käse und Brot verkaufen. Bis 1809 musste jeder Wirt als «Taferngeld» den symbolischen Betrag von 1 Gulden entrichten. Ab diesem Jahr wurde die Höhe des «Taferngelds» vom Umsatz des jeweiligen Wirtshauses abhängig, was zumeist dessen massive Erhöhung bedeutete. Das Steuergesetz von 1865 ersetzte den «Tafernzins» durch die Gewerbesteuer. Zudem hatten die Gastwirte bis 1852 das Umgeld (eine Konsumsteuer) zu bezahlen.

Der Landsbrauch des 17. Jahrhunderts und die Polizeiordnung von 1732 regelten u.a. die Polizeistunde (für Einheimische im Sommer 21 Uhr, im Winter 20 Uhr), die Strafe bei Trunkenheit (→ Alkoholismus) und die Summe, die ein Wirt einem Gast leihen durfte. Das Ausschankgesetz von 1836 enthielt Regelungen zu Gesundheitspolizei und Hygiene, Preis- und Rechnungsgestaltung. Die Polizeiordnung von 1843 verlängerte die Öffnungszeit bis 23 Uhr bzw. 24 Uhr. Tanzveranstaltungen brauchten eine Bewilligung; keinem Fremden ohne gültige Ausweispapiere durfte Unterkunft gewährt werden. Die Gewerbeordnungen von 1910 und 1915 banden die Konzessionserteilung durch die Regierung an die Bedürfnisfrage. Unterschieden wurde zwischen Berechtigungen für die Fremdenbeherbergung, die Verabreichung von Speisen, den Ausschank von Bier, Wein und Obstwein sowie von gebrannten geistigen Getränken und zur Veranstaltung von erlaubten Spielen. Seit dem Gewerbegesetz von 1969 ist zur Erlangung der Gastwirtschaftskonzession ein Fähigkeitsausweis bzw. eine Fachprüfung gesetzlich vorgeschrieben.

Soziale Funktion

Wirtshäuser hatten stets eine wichtige soziale, kulturelle und politische Funktion, die sie in den letzten Jahrzehnten allerdings teilweise einbüssten. Als soziale Begegnungsstätten spiel(t)en Wirtshäuser eine wichtige Rolle für die Geselligkeit und kulturelle Veranstaltungen wie Tanz- und Fasnachtsanlässe, Theateraufführungen und Konzerte, Vereinsversammlungen etc., aber auch für die politische Kommunikation und Meinungsbildung. Wirtshäuser sind ab dem Spätmittelalter als Tagungsort des Gerichts und Aufbewahrungsort für Pfandgüter belegt. Wirte hatten in der dörflichen Gesellschaft häufig eine hohe soziale Stellung inne, etwa als Landammänner, Gemeindevorgesetzte oder Lehrer. Oft betrieben sie das Gasthaus nur als Nebenerwerb. Ihre Bedeutung im ländlichen Kreditwesen ist für Liechtenstein nicht untersucht. Einige Wirtsfamilien, wie z.B. die Wolfinger in Balzers, konnten die Wirtstradition u.a. durch Heiratspolitik über etliche Generationen aufrechterhalten.

Quellen

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Gastgewerbe», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.

Medien

Wirtshausschild der Taverne zum «Adler», 18. Jahrhundert. (Bildarchiv LLM).
Betriebe und Beschäftigte im Gastgewerbe, 1780-1995