
Gefängnisse
Autor: Rupert Tiefenthaler | Stand: 31.12.2011
Gefängnisse sind Orte des zwangsweise durchgeführten Freiheitsentzugs. Sie dienen der Untersuchungshaft oder der Unterbringung verurteilter Straftäter (Strafanstalten). Im Rechtsstaat bedarf es dafür einer rechtlichen Grundlage (→ Strafrecht).
Als Gefängnisse dienten in Liechtenstein bis 1866 zwei Kerkerzellen im Südturm von Schloss Vaduz; bei Überbelegung waren Häftlinge auch im Torwarthaus untergebracht. Neben Straftätern wurden auch sogenannte Irre verwahrt. Ab den 1820er Jahren bestanden für Untersuchungsgefangene Arrestlokale im Vaduzer Amtsquartier, zunächst im Verweserhaus, ab 1841 im Obergeschoss des herrschaftlichen Waschhauses (im Volksmund das «Schelmahüsle»). 1866 wurden die bisherigen Zellen ersetzt durch ein Gefängnislokal im neu errichteten Ständehaus (→ Landtagsgebäude). Da die zunehmende Professionalisierung des Strafvollzugs zusätzliche Arrestlokale erforderte, entstanden 1886 fünf Gefängniszellen in der ehemaligen herrschaftlichen Taverne, dem unmittelbar neben dem Ständehaus gelegenen damaligen Regierungssitz (heute Teil des Landesmuseums). Im Jahr zuvor war den Gemeinden im Rahmen einer «Bettler-Verordnung» die Errichtung von «Gemeindearresten» vorgeschrieben worden, die bis in die 1930er Jahre bestanden. Ab 1905 waren die Arrestzellen für den Strafvollzug im Keller und im Erdgeschoss des neuen Regierungsgebäudes untergebracht. Diese prominente Lage unterstrich die Nähe zur Staatsgewalt. 1991 verlegte man das Landesgefängnis mit nunmehr 22 Arrestplätzen in das neue Polizeigebäude am Südrand von Vaduz.
Bis ins 18. Jahrhundert kümmerten sich Gerichtsweibel und Schlossküfer um die Gefangenen, im 19. Jahrhundert auch die im Schloss untergebrachten Soldaten des Militärkontingents. 1866 wurde ein Amtsdiener mit der Bewachung der Häftlinge im Ständehaus betraut. Die Regierung regelte 1889 in einer zwölf Paragrafen umfassenden «Haus-Ordnung für die landschaftlichen Gefängnisse» den Haftantritt, das Verhalten der Häftlinge, den Tagesablauf, die Kost, die Beschwerdemöglichkeiten der Gefangenen, die Pflichten der Aufseher sowie die Disziplinarstrafen. Sträflingsprotokolle verzeichnen die Zellenbelegung seit 1885. Ein Gesetz über den Strafvollzug besteht seit 1983. Ab 1990 erfolgte die systematische Aufstockung des Strafvollzugspersonals, das heute der Polizei angegliedert ist.
Das 1991 errichtete Gefängnis in Vaduz ist nur für Haftstrafen von bis zu zwei Jahren ausgelegt, als da sind: Untersuchungshaft, Strafhaft, Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft, Auslieferungshaft sowie Ersatzfreiheitsstrafen. In Zusammenarbeit mit dem Anti-Folter-Komitee des Europarats wird die Situation der Häftlinge in Liechtenstein seit dem Beginn der 1990er Jahre in unregelmässigen Abständen überprüft. Schwerere Haftstrafen werden nicht in Liechtenstein, sondern in der Schweiz oder Österreich vollzogen: 1922 traf Liechtenstein ein entsprechendes Abkommen mit dem Kanton St. Gallen, 1955 mit dem Kanton Zürich und 1982 mit der Republik Österreich.
Archive
- Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).
Literatur
- Rupert Tiefenthaler: Die Organisation von Strafe – Gefängnis und Arbeitshaus in Liechtenstein, in: Orte der Verwahrung. Die innere Organisation von Gefängnissen, Hospitälern und Klöstern seit dem Spätmittelalter, hg. von Gerhard Ammerer et al., Leipzig 2010, S. 75–83.
- Cornelia Herrmann: Die Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechtenstein, hg. von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Bd. 2: Das Oberland, Bern 2007 (= Die Kunstdenkmäler der Schweiz, Neue Ausgabe, Bd. 112), S. 252–326.
- Peter Albertin: Das neue Bild einer alten Siedlung, in: Liechtensteinisches Landesmuseum. Geschichte, Sammlungen, Ausstellungen, Bauten, Redaktion: Hansjörg Frommelt, Norbert W. Hasler, Vaduz 2004, S. 307–401, hier S. 329, 381.
Zitierweise
<<Autor>>, «Gefängnisse», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.