
Gemeindenutzen
Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011
Aus dem Landesausbau des hohen Mittelalters war ein System vielfältiger Nutzungsrechte der zu einer Gemeinde verfassten bäuerlichen Haushalte an den Allmenden hervorgegangen. Den Gemeindemitgliedern stand der Gebrauch von Wald und Weide zum Zweck ihrer Selbstversorgung mit Bauholz, Brennholz, Milch und Fleisch im Rahmen der von der Herrschaft und/oder der Gemeinde aufgestellten Normen unentgeltlich zu, während die Hintersassen diesbezüglich minderberechtigt waren. Vom Gemeindenutzen sprach man aber erst im 19. Jahrhundert, als die 1808 anlaufenden staatlichen Neuordnungsversuche, die Allmenden in Privateigentum umzuwandeln, angesichts der kommunalen Widerstände nur teilweise erfolgreich waren und eine beachtliche Zahl verbleibender Allmendrechte in eine zeitgemässere Begrifflichkeit überführt wurden. Der Gemeindenutzen umfasste besonders Holzbezugsrechte und Alpnutzungsrechte (→ Alpwirtschaft) am Gemeinschaftsland. Ab den 1920er Jahren waren Neubürger vom Gemeindenutzen ausgeschlossen, doch zog das angesichts des nachlassenden Nutzungsinteresses keine Konflikte mehr nach sich. Indem 1996 die wirtschaftlichen Bürgergenossenschaften von den politischen Gemeinden abgetrennt wurden, begann auch für den bisherigen Gemeindenutzen eine neue Phase.
Literatur
- Josef Büchel: Geschichte der Gemeinde Triesen, hg. von der Gemeinde Triesen, Bd. 2, Triesen 1989, S. 535–548.
- Information zur Gemeindegesetzrevision. Darstellung der Grundsatzfragen samt Beilagen, hg. von der fürstlichen Regierung, Manuskript 1985 (Liechtensteinische Landesbibliothek, Vaduz), S. 15f, 25–32.
- Josef Büchel: Der Gemeindenutzen im Fürstentum Liechtenstein (unter besonderer Berücksichtigung des Gemeindebodens), Manuskript, Triesen 1953 [LBFL].
Zitierweise
<<Autor>>, «Gemeindenutzen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 7.2.2025.