Genossenschaft

Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011

Eine Genossenschaft ist ein Verband von Personen, der ein Gesamteigentum besitzt, mittels dessen die an der Genossenschaft beteiligten Personen gemeinsame wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Bedürfnisse befriedigen können. In Liechtenstein sind Genossenschaften seit jeher vorwiegend im landwirtschaftlichen Bereich tätig.

Mittelalter und frühe Neuzeit

Während in der heutigen Zeit in Liechtenstein genossenschaftliches Eigentum gegenüber Privateigentum von untergeordneter Bedeutung ist, spielte es vom Hochmittelalter bis ins 19. Jahrhundert eine zentrale Rolle. Im Rahmen der in diesem Zeitraum vorherrschenden herrschaftlich-genossenschaftliche Agrarverfassung war das Genossenschafts-Prinzip eines der tragenden Grundelemente der Landnutzung. Der die Genossenschaft bildende Personenverband war die Gemeinde oder Nachbarschaft, das Eigentumsmodell und das genossenschaftliche Gesamteigentum die Allmende.

Die Gemeinde bewirtschaftete autonom Wald und Weide, regulierte die Feldflur, unterhielt Wege und Plätze, Etter und Brunnen, errichtete Rheinschutzbauten. Der Nutzen am Energieträger und Baumaterial Holz sowie an den Weidekapazitäten kam als Gemeindenutzen allen Genossen im Rahmen der jeweiligen «Hausnotdurft» gleichermassen zugute, während Arbeitspflichten hinsichtlich der notwendigen Pflege und Instandhaltung geteilt wurden (→ Gemeindewerk). Die genossenschaftliche Landnutzung erforderte eine hohe Koordinations- und Regelungsdichte. Neben die gewohnheitsrechtliche Regelung der Landnutzung trat seit dem 16. Jahrhundert zunehmend eine in Dorfordnungen niedergelegte schriftliche. Zwar wurden während der frühen Neuzeit immer wieder Teile des Genossenschaftslandes in private Sondernutzungen übertragen, nichtsdestotrotz blieb das Genossenschaftsland bis ins beginnende 19. Jahrhundert in der Grundsubstanz erhalten. Die genossenschaftliche Nutzung der Alpen lag ursprünglich ausschliesslich im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Im Lauf der Zeit bildeten sich für einige Alpen von den Gemeinden losgelöste Alpgenossenschaften.

Den Genossenschaften kam als gemeinschaftsbildenden Grundeinheiten der Gerichtsgemeinden und Herrschaften Vaduz und Schellenberg auch ein gewichtiger Anteil an der liechtensteinischen Staatsbildung zu. Die Staatsform der frühneuzeitlichen liechtensteinischen Herrschaften kann als elliptisches Modell des herrschaftlich-genossenschaftlichen Dualismus beschrieben werden.

19. bis 21. Jahrhundert

Die von physiokratischen und liberalen Wirtschaftsidealen getragenen liechtensteinischen Boden- und Gemeindereformen der Jahrzehnte nach 1808 versuchten das mittelalterlichen Genossenschaftswesen zugunsten rein individueller privateigentümlicher Nutzungsformen zu beseitigen. Allerdings konnten sich zahlreiche liechtensteinische Genossenschaften recht gut behaupten, bis mit dem Gemeindegesetz von 1864 die Privatisierungsbemühungen wieder erlahmten.

Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kamen unter veränderten Bedingungen sogar neue Genossenschaften auf. Mit dem Übergang von der Selbstversorgungs- zur Markt-Milchwirtschaft bildeten sich Sennereigenossenschaften (→ Sennerei). Die sich durch die Eröffnung der Arlbergbahn 1884 bemerkbar machende Konkurrenz durch billige Agrarprodukte aus dem grossen österreichischen Wirtschaftsraum liess den Zusammenschluss zu landwirtschaftliche Genossenschaften zum Zweck einer kostensparenden landwirtschaftliche Produktion notwendig erscheinen. Ein weiterer fördernder Faktor war im 20. Jahrhundert die Mechanisierung: Anstatt teure Maschinen selbst zu kaufen, kaufte und benutzte man sie gemeinsam. Ein Beispiel für eine solche zu diesem Zweck entstandene Genossenschaft ist die 1954 gegründete Liechtensteinische Grastrocknungsgenossenschaft.

Nichtlandwirtschaftliche Genossenschaften waren die zwischen 1893 und 1897 entstandenen Konsumvereine, deren Zweck der An- und Verkauf von billigen Lebensmitteln und Haushaltswaren und der Weiterverkauf dieser Produkte an die Vereinsmitglieder war. Ein modernes Beispiel für eine nichtlandwirtschaftliche Genossenschaft aus Liechtenstein ist die im kulturellen Bereich tätige «Genossenschaft Theater am Kirchplatz».

Rechtlich geregelt ist das liechtensteinische Genossenschaftwesen in den Art. 428–495 des Personen- und Gesellschaftsrechts von 1926. Dieses behandelt in den Art. 483–495 auch landwirtschaftliche Genossenschaften und dabei besonders die Alpgenossenschaften. Neben den Alpgenossenschaften bestehen als Relikte der herrschaftlich-genossenschaftlichen Agrarverfassung die Bürgergenossenschaften. Deren rechtliche Regelung erfolgte 1996.

Quellen

Literatur

  • Bernd Marquardt: Das Römisch-Deutsche Reich als Segmentäres Verfassungssystem (1348-1806/48). Versuch zu einer neuen Verfassungstheorie auf der Grundlage der Lokalen Herrschaften, Zürich 1999.
  • Michael Hess: Wald- und Holznutzung im Mittelalter, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter, Zürich 1999, S. 301–335.
  • Fabian Frommelt: Das Dorf Triesen im Mittelalter, in: Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Vaduz und Schellenberg im Mittelalter, Zürich 1999, S. 113–161.
  • Karl Siegfried Bader: Die Rechtsgeschichte der ländlichen Siedlung, in: Deutsche Rechtsgeschichte. Land und Stadt — Bürger und Bauer im Alten Europa, hg. von Karl Siegfried Bader und Gerhard Dilcher, Berlin 1999, S. 3–247.
  • Gemeinde und Staat im Alten Europa, hg. von Peter Blickle, München 1998.
  • Alois Ospelt: Wirtschaftsgeschichte des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jahrhundert. Von den napoleonischen Kriegen bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges, in: Jahrbuch des Historischen Vereins Liechtenstein, Bd. 72 (1972), S. 5–423, hier S. 107–125.
  • Alfons Kranz: Das Genossenschaftswesen, in: St. Galler Bauer, Jg. 51 (1964), S. 1125–1129.
  • Karl Siegfried Bader: Studien zur Rechtsgeschichte des mittelalterlichen Dorfes, 3 Bände, Wien 1957–73.
  • Josef Büchel: Der Gemeindenutzen im Fürstentum Liechtenstein (unter besonderer Berücksichtigung des Gemeindebodens), Manuskript, Triesen 1953 (LBFL).
  • J. Meier: Die Landwirtschaft und das Genossenschaftswesen, in: Liechtensteinische Landes-Ausstellung Vaduz, Ausstellungskatalog Vaduz, 1934, S. 31–34.
  • Otto von Gierke: Das deutsche Genossenschaftsrecht, 2 Bände, 1868/73.

Zitierweise

<<Autor>>, «Genossenschaft», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.