
Geschworene
Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011
Geschworene sind alle Personen, die durch einen Eid auf öffentliche Aufgaben oder ein Amt verpflichtet werden. In diesem Sinn gehörten zu den Geschworenen auch alle Gerichtspersonen, nämlich der Landammann, die Richter, der Gerichtsweibel und der Landschreiber (→ Gerichtsgemeinde). Von ihnen zu unterscheiden sind die im Bereich der Gemeinde tätigen Gemeindegeschworenen oder -vorgesetzten. Deren Aufgaben bestanden v.a. darin, Wälder und Felder zu beaufsichtigen, Wege und Zäune in gutem Zustand zu erhalten, Frevel anzuzeigen, auf verdächtige oder verbrecherische Personen Acht zu haben, Marksteine zu setzen, Witwen und Waisen zu beschützen und zu ihrem Recht zu verhelfen oder bei Streitigkeiten Frieden zu gebieten. Zur Durchsetzung ihrer Gebote und Verbote konnten sie Geldstrafen verhängen. Auch der Säckelmeister gehörte zu den Geschworenen. Die Genossame, die nutzungsberechtigten männlichen Einwohner eines Dorfs, bestellte alljährlich für jede Gemeinde zwei oder mehr Geschworene. Die neuen Geschworenen leisten in Gegenwart der alten Geschworenen dem Landammann den von diesem vorgelesenen Eid, der ihre Pflichten beschrieb. Mit dem Ausserkrafttreten der Landammannverfassung 1808 und der Einrichtung der politischen Gemeinde 1809 endete das Amt der Geschworenen in der alten Form, lebte aber in Begriffen wie Feuergeschworene fort.
Archive
- Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).
Quellen
- Albert Schädler: Die alten Rechtsgewohnheiten und Landsordnungen der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg, sowie des nachherigen Fürstentums Liechtenstein, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 5 (1905), S. 39–86, hier S. 58f.
Literatur
- Peter Kaiser: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus Chur-Rätien‘s Vorzeit, Chur 1847, neu hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Text, Vaduz 1989, S. 225, 393.
- Wolfgang Sellert: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 1 (1971), Sp. 1602.
Von der Redaktion nachträglich ergänzt
- Wolfgang Sellert: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 2 (2012), Sp. 281–282.
Zitierweise
<<Autor>>, «Geschworene», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 6.2.2025.