Getränkeproduktion

Autor: Patrick Sele | Stand: 31.12.2011

Die Getränkeproduktion spielte sich in Liechtenstein lange Zeit hauptsächlich in der Landwirtschaft im Rahmen der Milchwirtschaft und des Weinbaus ab. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die gewerbliche Getränkeproduktion.

1719 fing man in Liechtenstein an, aus den Wurzeln diverser Arten des Langstieligen Enzians Schnaps zu brennen. Die Gewinnung des dazu benötigten Rohstoffs, das Enzianwurzelgraben, wurde jeweils für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Dauer verpachtet oder an den Meistbietenden versteigert (→Wurzelgraben). Im frühen 20. Jahrhundert wurde diese Art der Schnapsherstellung eingestellt.

Ab 1794 versteigerte das fürstliche Rentamt eine jeweils zeitlich befristete Konzession zur Bierbrauerei. Mit der Aufhebung der «Monopolgewerbe» 1848 fiel die Versteigerung der Bierbrauereikonzession dahin. Der letzte Inhaber einer solchen Konzession, ein Baptist Quaderer aus Schaan, nahm seine Tätigkeit 1841 auf. Die Familie Quaderer war bis 1917 mit der Bierbrauerei befasst, dann erzwangen die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ersten Weltkriegs deren Einstellung. 2007 lebte die Bierbrauerei in Liechtenstein mit der Eröffnung der Liechtensteiner Brauhaus AG in Schaan wieder auf.

Von 1866 an erscheinen in den Gewerbelisten Branntweinbrennereien, von denen viele schon nach wenigen Jahren eingingen. Immerhin gehörte eine zwischen 1880 und 1918 in Mauren tätige Brennerei zu den finanzstärksten Gewerbebetrieben.

Von spätestens 1898 bis zum Beginn des Ersten Weltkriegs wurden in Vaduz Sodawasser und Limonade hergestellt. Seit dem frühen 20. Jahrhundert war in Schaan ein mit der Limonadenproduktion befasster Betrieb tätig, von dem nicht bekannt ist, wie lange er produzierte. Diesem folgte 1924 ebenfalls in Schaan ein weiterer Betrieb. Dieser wurde 1935 von einem Unternehmer gekauft, dessen Produkte seit 1938 unter dem Markennamen «Alpila» vertrieben wurden. Die 1961 erfolgte Stilllegung bedeutete das Ende der Limonadenproduktion in Liechtenstein.

Für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts lässt sich ein Rückgang der Zahl der Brennereien und Mostereien beobachten. Ursache hierfür ist vermutlich der Strukturwandel in der Landwirtschaft.

Erstmals umfangreichere Vorschriften zur Getränkeproduktion enthielt die Polizeiordnung von 1843. Der Paragraf 21 der Gewerbeordnung von 1865 unterschied klar zwischen der Berechtigung zur Getränkeproduktion und derjenigen zum Ausschank von Getränken. Auswirkungen auf das Gewerbe der Getränkeproduktion hatte auch der 1923 mit der Schweiz geschlossene Zollanschlussvertrag. Dieser verpflichtete Liechtenstein zur Übernahme einer grossen Zahl schweizerischer bundesrechtlichen Erlasse, die unter anderem die Herstellung alkoholischer Getränke betrafen.

Archive

  • Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Getränkeproduktion», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.