Graubünden (rätoromanisch Grischun, italienisch Grigioni)

Autor: Florian Hitz | Stand: 31.12.2011

Kanton der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Hauptstadt Chur. Grenzt im Norden über 11,2 km an Liechtenstein. Mit einer Fläche von 7106 km2 und 193 388 Einwohnern im Jahr 2011 ist Graubünden der grösste und am dünnsten besiedelte Kanton der Schweiz. Er ist ausserdem mit den Amtssprachen Deutsch (68,3 %), Rätoromanisch (14,5 %) und Italienisch (10,2 %) der einzige dreisprachige Kanton. Seine Fläche besteht aus 40,5 % «unproduktivem» Gebirge, 24,9 % Alpweiden, 25,3 % Wäldern, 6,3 % Kulturland, 1,6 % Siedlungen. Graubünden ist in 11 Bezirke, 39 Kreise und 208 Gemeinden eingeteilt. Im Jahr 2000 arbeiteten 9,8 % der Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft, 23,7 % im produzierenden Bereich und 66,6 % im Dienstleistungssektor. Dominierender Wirtschaftszweig ist der Tourismus.

Der Name Graubünden erscheint in dieser Form seit dem 17. Jahrhundert; im 18. Jahrhundert verdrängte er Ausdrücke wie Alt Fry Rätien oder Hohenrätien. Offiziell nannte sich das bündnerische Staatsgebilde von ca. 1471 bis 1798 Gemeine Drei Bünde. Schon im frühen 16. Jahrhundert sprach man indessen allgemein von den Grauen Bünden und den Bündnern (Ligias Grischas und Grischuns; Lega Grisa und Grigioni).

Bündner Geschichte

Das Gebiet von Graubünden wurde 15 v.Chr. dem römischen Reich einverleibt; es bildete den südöstlichen Teil der Provinz Raetia. Bei deren Teilung nach der Diokletianischen Reichsreform (297) wurde Curia Raetorum (Chur) zur Hauptstadt der Provinz Raetia prima. Bereits im späten 4. Jahrhundert dürfte hier ein Bischofssitz entstanden sein (Ersterwähnung des Bischofs 451). 537 wurde die Raetia Curiensis (→ Churrätien) in das merowingische Frankenreich eingegliedert. Ab dem 7. Jahrhundert übten die Viktoriden in diesem Gebiet die weltliche und als Bischöfe von Chur auch die kirchliche Macht aus. Die Einrichtung einer Grafschaft in Churrätien 806 zerschlug diese weltlich-kirchliche Einheit. Durch den Vertrag von Verdun 843 wurde Churrätien dem Ostfränkischen Reich und dem Erzbistum Mainz zugeteilt; 917 kam es zum Herzogtum Schwaben. Unterdessen hatte im Alpenrheintal die Germanisierung eingesetzt. Die hochmittelalterliche Feudalisierung brachte lokale Adelsherrschaften hervor, die seit der Mitte des 12. Jahrhunderts im Burgenbau wetteiferten. Nobiles-Geschlechter wie die Wildenberg, die Tarasp, die Vaz, die Rhäzüns und die Matsch etablierten sich als selbständige Freiherren oder als Vögte des Hochstifts Chur und traten auf territorialer Ebene bald mit dem Bischof selbst in Konkurrenz. Als die Grafschaft Tirol 1363 an die Herzöge von Österreich fiel, wurden die ennetbirgischen Teile des Hochstifts (Unterengadin und Obervinschgau) zum Konfliktfeld.

Die bischöflichen Gemeinden vereinigten sich 1367 zu einer landständischen Körperschaft, dem Gemeinen Gotteshaus (ab dem 16. Jahrhundert auch Gotteshausbund genannt). Dieser drängte an Inn und Etsch den österreichischen Einfluss zurück; am Rhein wurde er zum Gegner des Bischofs.

Zwischen 1395 und 1424 schlossen die Territorialherren und Gemeinden am Vorder- und Hinterrhein in vier Etappen ein Landfriedensbündnis, den Oberen oder Grauen Bund. Zwischen 1396 und 1455 verbündeten sich erst einzelne Glieder dieses Bunds mit solchen des Gotteshauses und schliesslich die beiden Verbände gesamthaft.

Nach dem Aussterben der Grafen von Toggenburg traten in deren nordbündnerischem Herrschaftsgebiet 1436 die Zehn Gerichte zusammen, um einer territorialen Zersplitterung entgegenzuwirken. Der Zehngerichtenbund verbündete sich 1450 mit dem Gemeinen Gotteshaus, 1471 mit dem Oberen Bund.

Die institutionelle Ausformung des «Dreibündestaats» blieb allerdings rudimentär. Die bündnerische Führungsschicht bezog Einkünfte und Prestige wesentlich aus Solddiensten; sie orientierte sich an verschiedenen Fürstenstaaten. Die um Oberitalien konkurrierenden Mächte – Österreich und Frankreich, dann auch Spanien-Mailand und Venedig – hielten sich in Graubünden klientelistische Parteigänger, die üppige Pensionszahlungen erwarteten.

1512 machten die Bündner ihr südliches Vorland, Chiavenna, Veltlin und Bormio, zum Untertanengebiet. Der Bundesbrief von 1524 ersetzte die Reihe der bilateralen Bündnisse durch ein förmlich dreiseitiges Verhältnis. 1524 und 1526 wurden Satzungen erlassen, welche die Wirtschaftsmacht des Klerus einschränkten und die Bestimmungsgewalt über die Ortsgeistlichkeit und die Kirchengüter den Gemeinden vorbehielten (Ilanzer Artikel). Bis um 1600 hatten sich zwei Drittel der bündnerischen Gemeinden der Reformation angeschlossen.

Der konfessionelle Gegensatz verschärfte sich nach 1550. Gleichzeitig rückten die Drei Bünde verstärkt ins Blickfeld der an den Passwegen interessierten Mächte. Ab 1600 waren Graubündens innere Verhältnisse und äussere Lage instabil. Während der Bündner Wirren (1620–39) wurde der permanente Parteienkampf durch militärische Invasionen und Besetzungen verschärft. 1649–52 konnten die Gemeinden die österreichischen Herrschaftsrechte innerhalb der Zehn Gerichte und im Unterengadin auskaufen. 1797 trennte Napoleon die italienischen Untertanengebiete von Graubünden ab.

Bereits im Vorfeld des Schwabenkriegs, 1497/98, hatten sich die Bündner mit den Eidgenossen verbündet. Der endgültige staatsrechtliche Anschluss Graubündens an die Eidgenossenschaft erfolgte jedoch erst mit der Kantonsgründung 1803.

1803 erhielt Graubünden eine von Napoleon aufoktroyierte Kantonsverfassung, welche die Verwaltungsstrukturen nur unwesentlich veränderte: Die drei Bünde blieben innerhalb des Kantonsgebiets erhalten; die Gerichtsgemeinden behielten ihre quasisouveräne Stellung. Die 1854 angenommene Kantonsverfassung bedeutete eine wesentliche Modernisierung der staatlichen Verhältnisse: Die Bünde wurden abgeschafft, die Gerichtsgemeinden zugunsten von Kreisen und kleinräumigeren Ortsgemeinden aufgelöst.

Der Ausbau des Strassennetzes ab 1818 und der Bau von Eisenbahnlinien der Rhätischen Bahn 1888–1914 waren eine wichtige Voraussetzung für den seit den 1860er Jahren rasch zunehmenden Sommertourismus. Der Wintertourismus erlebte seine Anfänge nach der Wende zum 20. Jahrhundert; mit dem Bau von Bergbahnen in den 1960er Jahren wurde er zur Massenerscheinung.

Politische und kirchliche Beziehungen

Im römischen Altertum und in den ersten nachantiken Jahrhunderten gehörten Liechtenstein und Graubünden jeweils denselben herrschaftlich-administrativen Gebilden an. Erst die Einrichtung einer Grafschaft in Churrätien 806 brachte eine Gebietsaufteilung: die Trennung in Ober- und Unterrätien. Damit war auch schon die hochmittelalterliche Scheidung in eine gräfliche (bregenz-montfort-werdenbergische) und eine bischöflich-churische Machtsphäre vorgezeichnet.

Ein Teil von Graubünden wurde indes wie Liechtenstein der Grafschaft Unterrätien zugeschlagen: Die Bündner Herrschaft (Herrschaft Maienfeld) gehörte gemeinsam mit dem Liechtensteiner Oberland zum fränkischen ministerium in planis. Analog dazu vereinte die Churer Diözesaneinteilung diese beiden Gebiete im Kapitel (Dekanat) «Unter der Landquart».

1388–1416 war mit Hartmann IV. (II.) von Werdenberg-Sargans-Vaduz, ein Mitglied einer auf Schloss Vaduz residierenden Adelsfamilie, Bischof von Chur. Engste Beziehungen zum Churer Hochstift pflegten auch die Freiherren von Brandis: Rudolf (†um 1470) war Domdekan, Ortlieb gar Bischof (1458–91), Johannes, der Letzte des Hauses (†1512), Dompropst.

Territorialpolitische Verbindungen zwischen Liechtenstein und Graubünden ergaben sich, als die Freiherren von Brandis 1436 aus dem Erbe der Grafen von Toggenburg die Herrschaft Maienfeld übernahmen: Die Gerichtsgemeinden Maienfeld und Malans-Jenins gehörten zu den Zehn Gerichten. Gemäss dem Freiheitsbrief der Freiherren von Brandis für Maienfeld (1438) sollten die Leute in allfälligen Konflikten zwischen ihren neuen Landesherren und den Zehn Gerichten neutral bleiben. Im Alten Zürichkrieg mussten die Maienfelder allerdings mit den Brandisern gegen die Eidgenossen ziehen, gleich wie die Leute von Vaduz und Schellenberg (Niederlage bei Ragaz 1446).

Im späten 15. Jahrhundert schwankten die Brandiser zwischen den Eidgenossen bzw. Bündnern und den österreichischen Habsburgern. 1475 schlossen die Brüder Wolfhart VI., Sigmund I. und Ulrich von Brandis ein Bündnis mit Bischof Ortlieb von Chur, ihrem ältesten Bruder, sowie mit dem Gotteshaus und dem Oberen Bund. Der militärisch-defensiv ausgerichtete Vertrag bezog sich explizit auf die Herrschaft Maienfeld. 1477 traten die Zehn Gerichte diesem Bündnis bei. Noch im selben Jahr kamen sechs der zehn Gerichtsgemeinden unter österreichische Herrschaft, wogegen sie sich schon lange gesträubt hatten. Die österreichfeindliche Tendenz der Bündnisse von 1475/77 ist unverkennbar.

In der Folge schlugen sich die Herren von Brandis aber wieder auf die österreichische Seite. 1485 schlossen sie einen befristeten «Nichtangriffspakt» mit Erzherzog Sigmund. Im Schwabenkrieg 1499 wurden die Sankt Luzisteig und die Stadt Maienfeld mit dem Einverständnis der Brandiser durch Truppen des Schwäbischen Bunds besetzt. Beim eidgenössisch-bündnerischen Gegenstoss wurde Sigmund II. von Brandis, Herr zu Maienfeld, gefangen genommen und sein Schloss geplündert. Das gleiche Schicksal widerfuhr seinem Bruder Ludwig zu Vaduz, dessen Schloss ausserdem niedergebrannt wurde. Auch das Dorf Triesen wurde nach heftigen Kämpfen von Bündnern und Eidgenossen eingeäschert. In der Folge belagerten die Bündner erfolglos das Schloss Gutenberg.

Nach dem Krieg boten die Herren von Brandis die überschuldete Herrschaft Maienfeld zum Verkauf an. Sowohl König Maximilian wie die Drei Bünde bekundeten lebhaftes Interesse. Mit dem Einverständnis seines nächsten Erben, Graf Rudolf V. von Sulz, verkaufte 1509 der letzte Brandiser, Dompropst Johannes, die Herrschaft an die Drei Bünde. Da der Dompropst dem Sulzer bereits im folgenden Jahr 1510 die Grafschaft Vaduz und die Herrschaft Schellenberg abtrat, darf den beiden Akteuren eine planvolle Trennung von Maienfeld und Vaduz unterstellt werden.

Im Lauf des 16. Jahrhunderts kühlten sich die gegenseitigen Beziehungen ab. Als Klienten des streng katholischen Erzhauses Österreich standen die Grafen von Sulz samt Untertanenschaft den mehrheitlich reformierten Bündnern distanziert gegenüber. 1538 säkularisierte der Gotteshausbund die Prämonstratenserabtei Sankt Luzi in Chur, die in Liechtenstein mehrere Kirchenpatronate besass. Die Chorherren zogen sich nach Bendern zurück und errichteten dort ein eigenes Klostergebäude; die dortige Kirche war der Abtei seit 1194 inkorporiert. Nach der Restitution von St. Luzi 1623 wurde das Kloster weiterhin aus der grossen Pfarrei Bendern versorgt.

Demonstrativer noch als die Grafen von Sulz gebärdeten sich die Grafen von Hohenems als konfessionspolitische Gegner der Drei Bünde. Von ihrem Sitz im unteren Rheintal her drohten sie immer wieder gegen die St. Luzisteig zu ziehen. Ihr Hass auf die Bündner verlor sich, als sie 1613 die Herrschaft über Vaduz und Schellenberg antraten. Die Erfordernisse der direkten Nachbarschaft vertrugen sich schlecht mit den Risiken einer andauernden Konfrontation. Während der Bündner Wirren (→ Dreissigjähriger Krieg) versuchten Graf Kaspar und sein Sohn Jakob Hannibal II. neutral zu bleiben. Im Sommer 1622 kam es indes zu bündnerischen Aktionen gegen die österreichische Besatzung auf Schloss Gutenberg, woran sich Plünderungen in der Grafschaft Vaduz anschlossen.

Eine ausgesprochene Annäherungspolitik gegenüber den südlichen Nachbarn betrieb Graf Jakob Hannibal III. Er heiratete 1676 Anna Ämilia von Ehrenfels und Schauenstein, die Tochter eines Bündner Potentaten. In der Folge nahm der Graf bei seinen Schwiegereltern und bei weiteren Bündner Oligarchen bedeutende Darlehen auf. Schliesslich bot er den Drei Bünden 1693 die südlichen Gemeinden der Grafschaft Vaduz zum Kauf an. Der Verkauf kam jedoch nicht zustande.

1735 wurde ein bündnerisch-liechtensteinisches Abkommen zur Revision der Landesgrenzen bei Balzers geschlossen. Die komplexen Grenzverhältnisse im Bereich des Fläscher Rieds führten ab 1755 zu einem Streit um das Güterzugrecht: Ein fürstlicher Erlass erteilte den Balznern das Recht, Liegenschaften, die einst ihnen gehört hatten, nun aber in Bündner Privatbesitz waren, nach amtlicher Schätzung an sich zu ziehen. In Balzers wollte man diese Bestimmung auch auf Güter beziehen, die seit 1735 auf bündnerischem Territorium lagen. Erst 1773 präzisierte Fürst Franz Josef, dass das 1755 stipulierte Schätzungsrecht nicht rückwirkend anwendbar sei.

1821 trafen Liechtenstein und der Kanton Graubünden ein Übereinkommen gegenseitiger Freizügigkeit. Der liechtensteinisch-schweizerische Zollanschlussvertrag 1923 förderte den Austausch weiter. 1925 einigten sich die liechtensteinische und die kantonale Regierung über die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Grenzgängern. Jüngere Vereinbarungen zwischen den beiden Behörden regeln die Aufnahme von Patienten aus Liechtenstein im Kantonalen Frauenspital Fontana in Chur (1977) sowie den Besuch bündnerischer Ausbildungsstätten durch Schülerinnen aus Liechtenstein (1985/87 Frauenschule in Chur, 1988/90 Krankenpflegeschulen). Zwischen der liechtensteinischen Regierung und der Kantonsregierung gibt es regelmässige Besuchskontakte.

Die bis 1997 dauernde Zugehörigkeit Liechtensteins zum Bistum Chur brachte es mit sich, dass viele im Land tätige Pfarrer aus Graubünden stammten.

Wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen

In frühgeschichtlicher Zeit gehörten Liechtenstein und Graubünden zum selben, von Kelten und Rätern, später von Alamannen besiedelten Kulturraum. Unter den Grafen von Werdenberg-Sargans-Vaduz vollzog sich um 1300 die Ansiedlung von Walsern am Triesenberg, in Planken und im Malbun. Die Kolonisten stammten grösstenteils aus Davos und dessen Tochtersiedlungen im Prättigau.

Die alte Handels- und Heerstrasse über die St. Luzisteig bewältigte stets einen bedeutenden Personen-, Güter- und Kapitalverkehr. Im Rahmen des sogenannten Rodfuhrwesens teilten sich Liechtensteiner und Maienfelder Fuhrleute den Warentransport von Maienfeld bis Feldkirch (→ Transportwesen). Nicht zustande kam im frühen 20. Jahrhundert ein Projekt der Rhätischen Bahn, zwischen Landquart (GR) und Schaan eine Bahnlinie zu errichten. Vom 17. bis weit ins 19. Jahrhundert waren bündnerische Familien die wichtigsten Kreditgeber für Gemeinden und Private in Liechtenstein; im selben Zeitraum dienten viele Männer aus Liechtenstein als Söldner in Bündner Kompanien.

Wichtige Impulse verdanken das Bündner Bildungswesen und die bündnerische Geschichtsschreibung dem Liechtensteiner Peter Kaiser (1793–1864), der ab 1856 Bürger der bündnerischen Gemeinde Vigogn war.

Archive

  • Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA).

Literatur

Medien

Grenzstein zwischen Liechtenstein und Graubünden, Balzers, 1735 (Bildarchiv LLM). Der Grenzstein zeigt von der Liechtensteiner Seite aus gesehen die Wappen der Drei Bünde: Oberer Bund, Gotteshausbund, Zehngerichtenbund. Die Wappen werden von der Inschrift «Alte Frey Rhetia 1735» umfasst.
Die Gemeinen Drei Bünde und ihre Gerichtsgemeinden, um 1500 (© Verein für Bündner Kulturforschung). Schlans gehört zum Gericht Waltensburg, Seewis im Oberland (Sevgein) zum Gericht Laax, Praden zum Gericht Langwies.

Zitierweise

<<Autor>>, «Graubünden (rätoromanisch Grischun, italienisch Grigioni)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <https://historisches-lexikon.li/Graub%C3%BCnden_(r%C3%A4toromanisch_Grischun,_italienisch_Grigioni)>, abgerufen am 16.2.2025.