Grenzübergänge

Autorin: Gerda Leipold-Schneider | Stand: 31.12.2011

Grenzübergänge sind Stellen an einer Grenze zwischen zwei Staaten, über die legaler Personen- und Warenverkehr möglich ist. Der Übergang zum Grenzzollwesen begann in Liechtenstein mit den Reorganisationen des Zollwesens 1791 und 1808. Grenzzollämter bestanden in dieser Zeit in Balzers (gegen Graubünden und am Rhein), Schaan und Ruggell (beide am Rhein) sowie in Schaanwald. Vollständig wurde das Grenzzollsystem in Liechtenstein durch den Zollvertrag mit Österreich 1852 eingeführt. Dieser schloss das Fürstentum an das österreichische Wirtschaftsgebiet an und verpflichtete die liechtensteinische Regierung, auf eigene Kosten Zollämter in Bendern (Nebenzollamt II. Klasse) und in Balzers (Nebenzollamt I. Klasse) sowie einen Ansageposten in Mäls zu errichten. Das österreichische Zollamt Feldkirch-Tisis wurde aufgehoben. Die Grenzbewachung übernahmen österreichische Finanzbeamte (→ Grenzwache). Zur Betonung der liechtensteinischen Souveränität wurden die Zollämter in Liechtenstein als «k.k.-österreichisch» und «fürstlich-liechtensteinisch» bezeichnet und mit den Wappen beider Staaten versehen. Zolltafeln und Schlagbäume trugen die liechtensteinischen Landesfarben blau und rot.

Die Grenzabfertigung im Warenverkehr über den Rhein blieb bis 1864 auf zwei von fünf Fähren begrenzt (Balzers und Bendern), was den Grenzverkehr mit der Schweiz stark behinderte. 1864 wurden deshalb Nebenzollämter II. Klasse bei den Fähren von Schaan und Vaduz eingerichtet, später auch in Ruggell mit den Wachthütten Rheinufer und Bangserwiese. 1908 folgte in Balzers ein Ansageposten gegen die St. Luzisteig. Für den Verkehr mit der Eisenbahn zur Schweiz entstand nach der Fertigstellung der Eisenbahnstrecke Feldkirch–Buchs 1872 in Buchs ein mit dem schweizerischen Zollamt vereinigtes k.k. österreichisches Hauptzollamt II. Klasse.

1915–18 wurde die liechtensteinisch-österreichische Grenze auf österreichischer Seite militärisch geschützt, und für die Einreise von Liechtenstein nach Österreich bestand Passzwang. Auch der Grenzverkehr in die Schweiz erfuhr infolge des Ersten Weltkriegs starke Einschränkungen. Nach der Kündigung des Zollvertrags mit Österreich durch Liechtenstein 1919 errichtete Liechtenstein provisorische Zollstellen an den Einfallstrassen aus Österreich. Dieses erstellte Zollämter in Feldkirch-Tisis, Feldkirch-Hub und Feldkirch-Nofels. Gemäss liechtensteinischem Zollgesetz von 1921 hatte der Waren- und Personenverkehr über die liechtensteinische Grenze an den Grenzübergängen Landstrasse bei Schaanwald-Tisis, Ruggell-Nofels, Balzers-St. Luzisteig, den Rheinbrücken bei Bendern, Schaan, Vaduz und Balzers, den Postämtern sowie den Bahnhöfen in Schaanwald, Nendeln und Schaan zu erfolgen.

Aufgrund des am 1.1.1924 in Kraft getretenen Zollanschlussvertrags mit der Schweiz wurden die schweizerischen Zollämter und Grenzwachtposten St. Luzisteig, Fläsch, Maienfeld (alle GR), Trübbach, Weite, Sevelen, Buchs, Haag und Salez (alle SG) aufgehoben und durch Nebenzollämter in Ruggell, Mauren (Binza) und Schaanwald, für den Bahnverkehr in Schaan (aufgehoben 1986) und Nendeln ersetzt. Zollbezugs- bzw. Grenzwachtposten bestanden zudem in Schellenberg (seit 1987 nicht mehr besetzt), im Steg (1924–72), in Triesenberg und in Planken. Insassen von Zügen, die in Liechtenstein nicht halten, werden in Buchs abgefertigt.

Die Zollämter wurden auf Kosten Liechtensteins errichtet, ihre Einrichtung und ihr Unterhalt von der Schweiz bezahlt. Sie tragen den Titel «Schweizerisches Zollamt im Fürstentum Liechtenstein» und sind mit dem Wappen beider Staaten versehen. Im Zweiten Weltkrieg und bis 1948 benötigten Liechtensteiner für die Überquerung der liechtensteinisch-schweizerischen Grenze einen Ausweis, Ausländer ein Visum. Passkontrollstellen bestanden in dieser Zeit in Salez, Haag, Buchs, Sevelen und Trübbach (alle SG). Die Grenze zwischen Liechtenstein und Graubünden war geschlossen, sie durfte nur von Balznern mit Grundbesitz in diesem Kanton übertreten werden.

In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts machte die enorme Steigerung des Personen- und Warenverkehrs über die Grenze bei gleichzeitigen Rekrutierungsschwierigkeiten des Grenzwachtkorps verschiedene Umstrukturierungen bei den Grenzübergängen nötig. In Liechtenstein ist nur noch das Zollamt Schaanwald – seit 1993 als schweizerisch-österreichisches Gemeinschaftszollamt – während 24 Stunden besetzt. 1999 entstand das Gemeinschaftszollamt Ruggell-Nofels. Bei den kleineren liechtensteinischen Zollämtern ermöglicht seit 2005 Videoüberwachung den 24-stündigen Grenzübertritt. Das von Liechtenstein 2008 unterzeichnete Schengen/Dublin-Abkommen beseitigt die Personen-, nicht aber die Waren-Grenzkontrollen unter den Mitgliedsstaaten. Der Vertrag trat in Liechtenstein am 19.12.2011 in Kraft.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Grenzübergänge», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <https://historisches-lexikon.li/Grenz%C3%BCberg%C3%A4nge>, abgerufen am 25.3.2025.

Medien

Das österreichische Zollamt Tisis (vorne) und das schweizerische Zollamt Schaanwald (Bildmitte hinten), Aufnahme um 1960 (Foto: Sammlung Rhomberg, Vorarlberger Landesbibliothek)
«Schweizerisches Zollamt im Fürstentum Liechtenstein» am Grenzübergang Schaanwald–Tisis, 2019 (Foto: Wikimedia Commons).