
Hälos
Autoren: Mario F. Broggi, Nidija Felice | Stand: 5.4.2023
Naturschutzgebiet beim Weiler Säga, Gemeinde Triesen, 3,12 ha, 470–475 m ü.M. Der Name «Hälos» wurde möglicherweise aus dem Adjektiv heillos zur Bezeichnung eines minderwertigen Gebiets gebildet.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde der Bereich östlich der Landstrasse Triesen–Balzers zur grössten Teichlandschaft Liechtensteins umgebaut. Das Gebiet umfasst drei Teiche mit einer Fläche von insgesamt 9,44 ha und wurde im Naturvorrangflächeninventar 1992 gesamthaft als Naturschutzgebiet vorgeschlagen.
Effektiv unter Naturschutz steht jedoch seit 1969 nur der mittlere «Sägaweier», der das abgearbeitete Betriebswasser des Lawenawerks aufnimmt. Inmitten des Teiches wurden Inseln angelegt, die vor allem Wasservögeln als Rastplatz dienen. Sie sind im Winter Schlafplatz für den Graureiher und den hier ebenfalls überwinternden Silberreiher. Die Inselchen werden auch als Brutort von einem Schwanenpaar benutzt. Ebenso dient der Teich als Amphibien-Laichplatz, vor allem für den Grasfrosch und die Erdkröte. Für sie werden jeweils zum Frühlingsbeginn entlang der Sägastrasse Amphibienschutzzäune aufgebaut. Die Vegetationszonierungen können sich wegen der zu steilen Ufer nicht ausgeprägt entwickeln. Jedoch nutzt der Eisvogel die Steilufer zur Brut.
Bei den beiden nördlich und südlich gelegenen, nicht unter Schutz stehenden Teichen handelt es sich um die Ausläufe der Badtobel- und der Lawenaröfi. Sie wurden in Kies- und Schlammsammler umgebaut, um allfällige Hochwässer zurückzuhalten. Um das Sicherheitsdispositiv zu verstärken, wurde 2006–2011 eine 300 000 m3 fassende Hochwasserretentionsanlage mit Damm, automatischer Abflussregelung und Videoüberwachung erstellt.
Zum Interessenkonflikt zwischen Natur- und Hochwasserschutz kam es, als sich 2012 im südlichen und ab 2017 auch im mittleren (geschützten) Teich Biber ansiedelten. Aus Gründen der Sicherheit der Retentionsdämme wurde die Anlage zur Vergrämung der Biber umgestaltet (Wasserabsenkung, Schutzgitter). Auch wurden mehrere Biber innerhalb des Naturschutzgebiets «entnommen» (getötet).
Quellen
- Verordnung vom 24. Februar 1969 betreffend das Naturschutzgebiet «Triesner Heilos», LGBl. 1969 Nr. 19.
Literatur
- Michael Fasel: Analyse der Liechtensteiner Talgewässer in Bezug auf ihre Bibertauglichkeit unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes, im Auftrag des Amtes für Bevölkerungsschutz und des Amtes für Umwelt, Triesen 2014.
- Michael Fasel: Der Rückkehrer. Die Wiedereinwanderung des Bibers (Castor fiber) im Alpenrheintal und seine Verbreitung in Liechtenstein, Schaan 2014.
- Hans Stricker, Toni Banzer, Herbert Hilbe: Liechtensteiner Namenbuch, Teil I: Die Orts- und Flurnamen des Fürstentums Liechtenstein, Bd. 1: Die Namen der Gemeinden Balzers, Triesen, Vaduz 1999 (FLNB I/1), S. 375f.
- Inventar der Naturvorrangflächen des Fürstentums Liechtenstein, Auftraggeber: Regierung des Fürstentums Liechtenstein/Landesforstamt, Auftragnehmer: Mario F. Broggi AG, bearb. von Mario F. Broggi et al., Vaduz 1992, Objekte B 2.2, W 2.10.
- Mario F. Broggi: Unsere Naturschutzgebiete: Heilos, in. Mensch, Natur und Landschaft, hg. vom Aktionskomitee zur Aktivierung des Natur- und Landschaftsschutzes in Liechtenstein, Vaduz 1970, S. 101.
Externe Links
- Geodatenportal (Naturschutzgebiete), Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Tiefbau und Geoinformation
- Geodatenportal (Flurnamenkarte), Liechtensteinische Landesverwaltung, Amt für Tiefbau und Geoinformation
Zitierweise
<<Autor>>, «Hälos», Stand: 5.4.2023, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.
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