Harzgewinnung

Autor: Patrick Sele | Stand: 31.12.2011

Das durch Anritzung von Nadelbäumen gewonnene Baumharz diente als Rohstoff für die Herstellung von Pech. Die liechtensteinische Waldordnung von 1732 verbot die Harzgewinnung wegen ihrer waldschädigenden Auswirkung. Ebenfalls unter Strafe gestellt wurde die Harzgewinnung 1751 in einer Ordnung des Oberamts betr. die Nutzung des Maurer Walds sowie in den liechtensteinischen Waldordnungen von 1842 und 1865.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Harzgewinnung», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 8.2.2025.