Haus von Hausen, Karl Freiherr

Autor: Klaus Biedermann | Stand: 31.12.2011

Landesverweser. *29.9.1823 Salzburg (A), †29.7.1889 Lindau (D). Sohn des k.k. Postdirektors Karl und der Katharina, geb. von Demling. Die Familie fränkischen Ursprungs wurde von Kaiser Franz II. 1797 in den österreichisch-erbländischen Adelsstand «von Hausen» erhoben. 11.4.1850 Wilhelmine Beinhauer (*9.3.1831, †25.11.1918), Tochter einer k.k. niederösterreichischen Statthalterfamilie; eine Tochter (Helene, verheiratet mit Ignaz Bankó).

Haus von Hausen wuchs in Wien auf; Gymnasium und juristische Studien an der Theresianischen Akademie in Wien. Ab 1845 Praktikant bei der niederösterreichischen Landesregierung, ab 1850 Bezirkskommissar in Poysdorf, ab 1854 in Korneuburg. 1855 wurde Haus von Hausen Leiter des Bezirksamts und 1856 Bezirksvorsteher in Feldsberg. 1853 Ehrenbürger von Zistersdorf und 1861 aller 30 Gemeinden des Bezirks Feldsberg, wo er während der Cholera-Epidemie 1855 entschlossen gehandelt hatte.

1861 wurde Haus von Hausen von Fürst Johann II. von Liechtenstein zum Landesverweser (Regierungschef) nach Liechtenstein berufen, wo er in seiner bis 1884 währenden Amtszeit entscheidende Neuerungen durchführte. Als Haus von Hausen nach dem Austritt aus dem österreichischen Staatsdienst sein Amt in Vaduz im April 1861 antrat, war in Liechtenstein der Reformbedarf gross. Nur mit Mühe gelang es ihm, die vom Ständelandtag am 2.9.1861 durch die Verweigerung des fürstlichen Steuerpostulats artikulierte Unzufriedenheit der Bevölkerung aufzufangen. Der Landtag lenkte ein, doch empfahl Haus von Hausen dem Fürsten am 4.9.1861 die Gewährung einer Verfassung auf konstitutioneller Basis, um das Vertrauen des Volks nicht zu verlieren. Auf der Grundlage der Vorarlberger Landesordnung legte Haus von Hausen zunächst selbst einen Verfassungsentwurf vor, der dem Volk eingeschränkte Mitspracherechte zugestand, setzte sich dann aber beim Fürsten für die Annahme des liberaleren Verfassungsentwurfs des Ständelandtags ein. Schliesslich erhielt Liechtenstein am 26.9.1862 eine konstitutionelle Verfassung, die wichtige Volksrechte beinhaltete und dem Landtag das Recht zur Gesetzgebung gewährte, aber auch die starke Stellung des Monarchen festschrieb, der die Gesetze zu sanktionieren hatte.

Dieses Grundgesetz bildete das Fundament für die folgende gesetzgeberische Tätigkeit, an der Haus von Hausen wesentlichen Anteil hatte. Noch 1861 war auf seine Initiative eine «Zins- und Kreditanstalt» gegründet worden (→ Liechtensteinische Landesbank). 1864 wurden ein Gesetz über die Zehntablösung und ein die Gemeindeautonomie begründendes Gemeindegesetz erlassen. 1865 folgten das Gesetz über die Landesvermessung und die Gewerbeordnung, 1866 das Steuergesetz, die Waldordnung sowie das Gesetz über die Verbesserung der Viehzucht, 1867 jenes über die Alpwirtschaft. Beim Bau der Eisenbahnverbindung zwischen Vorarlberg und der Schweiz scheiterte Liechtenstein zwar mit dem Wunsch, die Bahnlinie über Balzers nach Sargans zu führen, doch gelang es Haus von Hausen 1869 wenigstens, die Linienführung über Schaan nach Buchs durchzusetzen (→ Eisenbahn). In Haus von Hausens Amtszeit wurde die Entwässerung des Talbodens zu einem (vorläufigen) Abschluss gebracht und die Erstellung der Rheinschutzbauten vorangetrieben, wofür er 1872–73 von Fürst Johann II. die Gewährung zinsloser Darlehen erwirkte. 1876 wurde mit Österreich ein neuer Zollvertrag unterzeichnet. Um ein von Haus von Hausen in den Landtag eingebrachtes neues Münzgesetz kam es 1876–77 zu schweren innenpolitischen Auseinandersetzungen, die 1878 zur Schaffung zweier Wahlkreise führten (→ Münzwirren).

Haus von Hausen verfolgte seine Reformpolitik selbstbewusst und energisch, war aber auch auf Interessenausgleich bedacht. Dies trug ihm neben Kritik auch Anerkennung ein, etwa die auf Vorschlag des Landtags erfolgte Verleihung des Landesehrenbürgerrechts durch den Fürsten am 8.7.1869. Schon am 26.5.1868 hatte ihm die Gemeinde Vaduz die Ehrenbürgerschaft verliehen, nachdem sich Haus von Hausen stark für den dortigen Kirchenneubau engagiert hatte. Fürst Johann II. ernannte Haus von Hausen am 5.10.1867 zum Fürstlichen Rat und erhob ihn am 14.8.1884 in den liechtensteinischen Freiherrenstand. Infolge eines Herzleidens seit den 1870er Jahren in seiner Amtsführung behindert, übergab Haus von Hausen am 23.9.1884 das Amt seinem Nachfolger und übersiedelte nach Innsbruck.

Literatur

  • Gunda Barth-Scalmani: Liechtensteinische Beamtenschaft im 19. Jahrhundert. Eine Forschungsskizze zur Problematik der Rekrutierung von Herrschafts- bzw. Staatsbeamten, Bausteine zur liechtensteinischen Geschichte. Studien und studentische Forschungsbeiträge, hg. von Arthur Brunhart, Bd. 3: 19. Jahrhundert: Modellfall Liechtenstein, Zürich 1999, S. 285–302.
  • Paul Vogt: 125 Jahre Landtag, hg. vom Landtag des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 21988, S. 110–125.
  • Alois Ospelt, Ludwig Schüriger: 100 Jahre Pfarrkirche Vaduz (1873-1973), hg. vom Kulturreferat der Gemeinde Vaduz, Vaduz 1973, S. 46–58.
  • Peter Geiger: Geschichte des Fürstentums Liechtenstein 1848 bis 1866, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 70 (1970), S. 5–418, hier S. 248–333.
  • Albert Schädler: Karl Freiherr Haus von Hausen 1823–1889, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 6 (1906), S. 5–17.

Zitierweise

<<Autor>>, «Haus von Hausen, Karl Freiherr», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Karl Freiherr Haus von Hausen. Fotografie (LI LA).