Heiliger Stuhl

Autor: Victor Conzemius | Stand: 31.12.2011

Unter dem Begriff «Heiliger Stuhl» (auch «Apostolischer Stuhl») versteht man den Papst allein oder zusammen mit den ihm zur Leitung der gesamten katholischen Kirche dienenden römischen Kurialbehörden. Die sprachliche Begriffsbildung greift zurück auf das uralte Symbol des Richter- oder Königsthrons als Ausdruck von Herrschaftsmacht. Nach dem Gesetzbuch der katholischen Kirche, dem Codex Iuris Canonici (1917 und 1983), ist der Heilige Stuhl eine Rechtsperson.

Der Heilige Stuhl pflegt seine Beziehungen zu Staaten und internationalen Organisationen in den Formen des völkerrechtlichen Verkehrs. Soweit Bedarf besteht, schliesst er mit ihnen Verträge ab. Regeln sie das Verhältnis von Staat und Kirche, werden sie auch Konkordate genannt. Wo der Heilige Stuhl durch einen Apostolischen Nuntius vertreten ist, geniesst dieser den Ehrenvorrang vor allen anderen Botschaftern und ist zugleich Doyen des diplomatischen Korps.

Im März/April 1916 versuchte der deutsche Zentrumsabgeordnete Matthias Erzberger, das Haus Liechtenstein für die Übergabe des souveränen Fürstentums Liechtenstein an den Papst zu gewinnen. Hintergrund war die ungelöste «Römische Frage» – das nicht geregelte Verhältnis zwischen dem Heiligen Stuhl und Italien infolge der einseitigen Erklärung Roms zur Hauptstadt Italiens 1861 und der Besetzung Roms durch piemontesische Truppen –, welche die Souveränitätsfähigkeit des Heiligen Stuhls belastete und einschränkte. Der regierende Fürst von Liechtenstein sollte nach der Übertragung der Souveränitätsrechte an den Heiligen Stuhl von diesem als Reichsverweser eingesetzt und in den Rang eines Kardinalbischofs gehoben werden. Das von Papst Benedikt XV. und seinen Mitarbeitern gebilligte Vorhaben – an eine Übersiedlung des Papstes oder von Teilen der Kurie nach Vaduz war nicht gedacht – scheiterte bereits an der ersten Hürde, der Zustimmung des fürstlichen Hauses. Während der regierende Fürst Johannes II. einem Souveränitätsverzicht zustimmte, erhob Prinz Franz, der Bruder des regierenden Fürsten, in Wien Einwände, die zur Sistierung des Plans führten.

1927 brachten führende Politiker der VP das Projekt der Errichtung einer diplomatischen Vertretung Liechtensteins beim Heiligen Stuhl auf. Bedenken des Fürstenhauses, die v.a. von Befürchtungen um negative Auswirkungen eines solchen Unterfangens auf die Beziehungen Liechtensteins mit der Schweiz und der Tschechoslowakei genährt waren, liessen das Projekt scheitern. Am 8.1.1986 nahm Liechtenstein mit dem Heiligen Stuhl erstmals diplomatische Beziehungen auf, indem es mit Prinz Nikolaus von Liechtenstein einen nicht residierenden und bevollmächtigten Botschafter ernannte. 1987 wurde der Nuntius in der Schweiz auch für Liechtenstein akkreditiert. Am 2.12.1997 errichtete Papst Johannes Paul II. mit der Apostolischen Konstitution «Ad satius consulendum» das Erzbistum Vaduz.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Heiliger Stuhl», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.