Hintersassen

Autor: Bernd Marquardt | Stand: 31.12.2011

Hintersassen waren ursprünglich Leute, «die hinter einer Herrschaft sassen», d.h. einem lokalen Gerichtsherrn unterstanden. In diesem Sinn sind die in den Ergänzungen zum Brandisischen Urbar (um 1520) erwähnten «hindersässen» zu verstehen. Später waren in Liechtenstein nur noch Beisassen gemeint, also Dorfbewohner ausserhalb des gemeindlichen Bürgerrechts, die als unterbäuerliche Schicht sowohl bei den Teilhaberechten an der Allmende als auch bei den politischen Rechten stark minderberechtigt waren. Die Hintersassen zahlten der Herrschaft für ihr Niederlassungsrecht eine einmalige Einkaufsgebühr oder eine jährliche Abgabe, das «Hintersässgeld». Erst das Gemeindegesetz von 1864 schaffte die Rechtsstellung des Hintersassen ab. Gegen ein mässiges Einkaufsgeld wurden sie Gemeinde- und Landesbürger.

Quellen

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Hintersassen», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.2.2025.