
Hohenems, Franz Wilhelm I. von
Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011
Landesherr. * Anfang 1628 Ensisheim (Elsass), †19.9.1662. Sohn des Jakob Hannibal II. und der Franziska Katharina von Hohenzollern-Hechingen, drei Geschwister, u.a. Karl Friedrich.
⚭ 14.2.1649 Eleonora Katharina Landgräfin von Fürstenberg, fünf Kinder, u.a. Ferdinand Karl, Jakob Hannibal III. und Franz Wilhelm II.
Mit seinem älteren Bruder Karl Friedrich wurde Franz Wilhelm I. 1637–40 in Innsbruck erzogen, von wo sie mit ihrem Hofmeister Jakob Ingram zu Liebenrain nach Bologna reisten. Nach dem Tod ihres Vaters am 10.4.1646 wurden Karl Friedrich und Franz Wilhelm I. zur gemeinsamen Herrschaft berufen, wobei anfangs Karl Friedrich als Lehensträger fungierte. Am 9.4.1647 bestätigte Kaiser Ferdinand III. den beiden Brüdern alle ihre Privilegien und Lehen. 1651 verzichtete Franz Wilhelm I. auf die Lehen des Erzbistums Salzburg. Franz Wilhelm I. entsprach einer von den Gerichtsleuten und Geschworenen der Grafschaft Vaduz an ihn gerichteten Bitte, die Amtleute zu ermächtigen, gegen die Hexerei vorzugehen. In der Folge kam es 1648–51 zu einer Hexenverfolgung.
Mit der Geistlichkeit des Klosters in Bendern stritt Franz Wilhelm I. ab 1642 über den Neugereutzehnten, den er zur Hälfte für sich beanspruchte. Da er aufwendig lebte, einen kostspieligen Haushalt unterhielt und zahlreiche Bauten errichtete, wuchsen die Schulden. 1655 sahen sich Karl Friedrich und Franz Wilhelm I. gezwungen, die Grafschaft Gallerate bei Mailand an die Visconti zu verkaufen (unter Beibehaltung des Titels). Überdies entschlossen sie sich zu einer Landesteilung, bei der Karl Friedrich die Grafschaft Hohenems erhielt, während Franz Wilhelm I. die Herrschaften Vaduz und Schellenberg zufielen. Letzterer sah sich angesichts versiegender Einkünfte gezwungen, die Abgaben mit grosser Härte einzutreiben, ausserordentliche Leistungen zu fordern und Söldner für den Einsatz im Dienst des spanischen Königs zu rekrutieren. 1662 beklagten sich Landammänner und Gerichtsleute über die ausserordentlichen Lasten sowie über die ungewohnte Härte des Burgvogts und baten, bei ihrem alten Herkommen verbleiben zu dürfen. Der Graf starb – erst 35 Jahre alt – noch im gleichen Jahr 1662. Da seine Söhne unmündig waren, übernahm Karl Friedrich die vormundschaftliche Regierung in Vaduz und Schellenberg.
Karl Friedrich und Franz Wilhelm I. erlangten im Zug des Westfälischen Friedens 1648 in ihren Territorien die Landeshoheit. Diese brachte ihnen aber als Diener der mächtigeren Habsburger nicht das entsprechende Prestige ein. Umso majestätischer traten sie gegenüber den kleinen Nachbarn und den eigenen Untertanen auf.
Literatur
- Květa Křížová, David Junek: Gemäldegalerie der Grafen von Hohenems. Katalog zur ständigen Schausammlung, Städtisches Museum und Galerie Polička, Polička 1999.
- Peter Kaiser: Geschichte des Fürstenthums Liechtenstein. Nebst Schilderungen aus Churrätien's Vorzeit, Chur 1847, neu hg. von Arthur Brunhart, Bd. 1: Text, Vaduz 1989, S. 428–442.
- Benedikt Bilgeri: Geschichte Vorarlbergs, Bd. 3: Ständemacht, Gemeiner Mann – Emser und Habsburger, Wien/Köln/Graz 1977, S. 182f.
- Johann Baptist Büchel: Die Geschichte der Pfarrei Bendern, in: Jahrbuch des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein, Bd. 23 (1923), S. 1–180, hier S. 137f.
Zitierweise
<<Autor>>, «Hohenems, Franz Wilhelm I. von», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 12.2.2025.