Hohenems, Karl Friedrich von

Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011

Landesherr. *11.11.1622, †20.10.1675. Sohn des Jakob Hannibal II. und der Franziska Katharina von Hohenzollern-Hechingen, drei Geschwister, u.a. Franz Wilhelm I. Cornelia Lucia di Altemps (†1691), vier Kinder.

Während einer Bildungsreise immatrikulierte sich Karl Friedrich am 16.3.1641 an der Universität von Perugia (I). 1647 bestätigte Kaiser Ferdinand III. ihm und seinem Bruder Franz Wilhelm I. ihre Privilegien und Lehen. 1649 wurde eine Kommission bestehend aus dem Bischof von Konstanz, Graf Hugo von Montfort und der Stadt Überlingen eingesetzt, die eine Untersuchung über die Schulden der beiden Brüder durchführte. 1655 sahen sich die Brüder gezwungen, die Grafschaft Gallarate bei Mailand an die Visconti zu verkaufen; sie entschlossen sich auch zur Teilung des väterlichen Erbes: Karl Friedrich wurde Landesherr der Grafschaft Hohenems, die er vergeblich um Dornbirn zu erweitern suchte, Franz Wilhelm I. hingegen übernahm die Herrschaften Vaduz und Schellenberg. Allerdings regierte nach dem Tod von Franz Wilhelm I. 1662 Karl Friedrich als Vormund auch wieder in Vaduz und Schellenberg. Die durch den Dreissigjährigen Krieg, aber auch durch einen aufwendigen Lebensstil verursachte Verschuldung veranlasste beide Brüder, bei ihrer Regierungstätigkeit rücksichtslos ihre Interessen zu verfolgen. Die Untertanen sahen sich dadurch in ihrem alten Herkommen geschmälert und begehrten zunehmend auf. In Hohenems setzte Karl Friedrich die Niederlassungspolitik gegenüber den Juden fort, denen er 1648 einen Schutzbrief auf zehn Jahre und 1657 einen weiteren Schutzbrief auf zwölf Jahre erteilte. Als nellenburgischer Landvogt gewährte er 1657 den Juden der Herrschaft Randeck einen Schutzbrief. Andererseits ging er mit grosser Strenge gegen evangelische Untertanen in seinen Herrschaften und Vogteien vor. 1660 mussten auch die Hohenemser Juden vorübergehend in das benachbarte Altenstadt ins Exil gehen, wurden aber dann wieder zugelassen. In den 1660er Jahren fanden unter Karl Friedrichs Regierung in Vaduz und Schellenberg Hexenprozesse statt (→ Hexenverfolgung).

1646 wurde Karl Friedrich Vogt der Herrschaft Feldkirch (bis 1654) und Vogt der Herrschaft Neuburg (Vorarlberg), deren von den Schweden 1647 besetzte Burg er vergeblich belagerte. Bei der Einnahme von Bregenz durch die Schweden 1647 verlor der Graf seine gesamten Mobilien. Kaiser Ferdinand III. ernannte Karl Friedrich 1648 zum kaiserlichen Oberst. 1653 wurde er Landvogt und Pfandinhaber der österreichischen Landvogtei Nellenburg mit Mägdeburg und Riedheim. 1654 unterschrieb er den Reichsabschied von Regensburg und wurde Oberstallmeister bei Erzherzog Ferdinand Karl, hatte aber im österreichischen Dienst kaum Aufstiegschancen. Der Erzherzog suchte ihm die Pfandschaft Neuburg zu entziehen, stellte seine Reichsfreiheit infrage und erklärte ihm, als Vogt und Pfandherr zu Neuburg müsse er wie ein landesfürstlicher Beamter sein Recht in Innsbruck suchen. Ein Gesuch um die Anwartschaft auf die Herrschaft Bludenz wurde ebenso abgelehnt wie 1672 seine Bewerbung als Obersthauptmann von Vorarlberg. Der Erzherzog verkaufte ihm am 22.6.1655 das Gericht Dornbirn, machte den Verkauf aber rückgängig, nachdem die Stände dagegen Widerstand geleistet hatten und der Stand Dornbirn die Huldigung verweigert hatte. Gegen sein Lebensende hin entwarf Karl Friedrich einen gegen den französischen König Ludwig XIV. gerichteten Befestigungsplan für das Rheintal, der dessen vollständige Absperrung ermöglicht und die strategische Bedeutung von Hohenems stark aufgewertet hätte; doch wurde diese Idee nicht in die Tat umgesetzt. Karl Friedrich repräsentiert jenen nach dem Westfälischen Frieden von 1648 aufblühenden absolutistisch regierenden Herrschertypus, der sich über die Grenzen des alten Herkommens hinwegsetzt.

Archive

  • Adelssachen und Hausarchiv der Grafen von Hohenems im Vorarlberger Landes Archiv (VLA).

Literatur

  • Benedikt Bilgeri: Geschichte Vorarlbergs, Bd. 3: Ständemacht, Gemeiner Mann – Emser und Habsburger, Wien/Köln/Graz 1977.
  • Ludwig Welti: Die Entwicklung von Hohenems zur reichsfreien Residenz, in: Hohenems. Gesamtdarstellung, Bd. 1: Geschichte, Hohenems 1975, S. 17–170, hier S. 48f.
  • Ludwig Welti: Geschichte der Reichsgrafschaft Hohenems und des Reichshofes Lustenau. Ein Beitrag zur Einigungsgeschichte Vorarlbergs, Innsbruck 1930, S. 117–146.

Zitierweise

<<Autor>>, «Hohenems, Karl Friedrich von», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 12.2.2025.