
Internationaler Gerichtshof (IGH)
Autor: Roland Marxer | Stand: 31.12.2011
Der IGH mit Sitz in Den Haag ist das wichtigste Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UNO). Er besteht aus 15 unabhängigen Richterinnen und Richtern verschiedener Nationalität und ist zuständig für die Erstattung von Rechtsgutachten auf Verlangen des UN-Sicherheitsrats oder der Generalversammlung. In Streitfällen zwischen Staaten kann er tätig werden, wenn beide Streitparteien seine Zuständigkeit anerkannt haben. Der Beitritt Liechtensteins zum IGH-Statut am 29.3.1950 war für die liechtensteinische Aussenpolitik ein wichtiger Schritt in Richtung multilateraler Öffnung; er erfolgte unter Anerkennung der obligatorischen Gerichtsbarkeit des IGH (Fakultativklausel). 1951 trat Liechtenstein im Nottebohm-Fall mit einer Klage gegen Guatemala erstmals als Partei vor dem IGH auf. Im Juni 2001 reichte Liechtenstein beim IGH Klage gegen Deutschland wegen Verletzung des Völkerrechts ein. Hintergrund des Verfahrens war die Behandlung liechtensteinischen Vermögens in der ehemaligen Tschechoslowakei als deutsches Auslandsvermögen durch die Bundesrepublik. Der IGH stellte 2005 fest, dass er für die Klage Liechtensteins nicht zuständig ist.
Literatur
- Ziele und Prioritäten der liechtensteinischen Aussenpolitik, hg. von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 2008, S. 90.
- David Beattie: Liechtenstein. Geschichte & Gegenwart, Triesen 2005, S. 137f., 363f.
Zitierweise
<<Autor>>, «Internationaler Gerichtshof (IGH)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 6.2.2025.