
Internationaler Währungsfonds (IWF)
Autor: Andreas Brunhart | Stand: 29.1.2025
Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist eine am 27.12.1945 gegründete, selbständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Seine wichtigste Aufgabe ist die rasche Kreditvergabe an Mitgliedsstaaten, die in eine finanzielle Krisensituation geraten sind. Der IWF engagiert sich zudem für die internationale Finanzstabilität, geldpolitische Zusammenarbeit und Förderung des globalen Güter- und Dienstleistungshandels. Er entstand wie die Weltbank im Zuge der Schaffung des Bretton-Woods-Systems 1944, welches die Stabilität des internationalen Finanzsystems in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sicherstellen sollte. Die Stimmrechte der IWF-Mitgliedsstaaten richten sich nach deren Kapitalanteilen, welche wiederum an ihrer Wirtschaftskraft bemessen werden.
In Liechtenstein war ein Beitritt zum IWF schon seit Anfang der 2010er-Jahre ein politisches Thema und wurde 2019 als Ziel in die Finanzplatzstrategie der Regierung aufgenommen. 2022 beauftragte der Landtag die Regierung mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Nach erfolgreicher Beitrittsprüfung seitens des IWF stimmte der Landtag im Mai 2024 einem Beitritt Liechtensteins mehrheitlich zu. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen.
Im Abstimmungskampf sprachen sich die Vaterländische Union (VU), die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP), Erbprinz Alois, der Bankenverband sowie die Industrie- und Handelskammer für einen Beitritt, die Freie Liste und Repräsentanten der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) dagegen aus. Die Regierung und die Beitrittsbefürwortenden argumentierten angesichts des Fehlens einer eigenen, liechtensteinischen Zentralbank (→ Geld) mit der Sicherstellung kurzfristiger Liquidität und Expertise durch den IWF in Notfallsituationen (wie einer Finanzkrise oder einer Naturkatastrophe), mit den Vorteilen für die Reputation, der Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts, der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, der regelmässigen ökonomischen Beratungstätigkeit seitens des IWF sowie der Weiterentwicklung der makroökonomischen Statistik. Demgegenüber führte das Nein-Lager die fehlende unmittelbare Notwendigkeit eines Beitritts, die anfallenden Kosten, grundsätzliche Kritik am IWF als Institution sowie Sorgen um die Souveränität Liechtensteins an.
Bei der Abstimmung am 22.9.2024 stimmten 55,8 % der liechtensteinischen Wahlbevölkerung einem IWF-Beitritt zu (Nein-Anteil 44,2 %). Die Wahlbeteiligung fiel mit 59,9% für liechtensteinische Verhältnisse recht tief aus.
Regierungschef Daniel Risch unterzeichnete am 21.10.2024 in Washington, D.C., das Übereinkommen mit dem Internationalen Währungsfonds, wodurch Liechtenstein als 191. IWF-Mitglied aufgenommen wurde. Liechtenstein ist nach der Schweiz (1992) erst das zweite Mitglied, das dem IWF nach einer direktdemokratischen Abstimmung beigetreten ist.
Quellen
- Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds, LGBl. 2024 Nr. 358.
- Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Beitritt zum Internationalen Währungsfonds (IWF), Vaduz 16.4.2024 (= BuA 2024/35).
- Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend den Beitritt Liechtensteins zum Internationalen Währungsfonds und zur Weltbankgruppe, Vaduz 19.4.2011 (= BuA 2011/36).
Literatur
- Thomas Milic, Philippe Rochat: Volksabstimmung über den Beitritt zum Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 22. September 2024. Ergebnisse einer Onlineumfrage, Gamprin-Bendern 2024 (= LI Aktuell 5/2024).
- Ulrich Volz: IMF – Internationaler Währungsfonds, in: Handbuch Internationale Organisationen. Theoretische Grundlagen und Akteure, hg. von Katja Freistein und Julia Leininger, München 2012, S. 145–155.
- Peter Bosshard: «Internationaler Währungsfonds (IWF)», in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.1.2007.
Medien
Zitierweise
<<Autor>>, «Internationaler Währungsfonds (IWF)», Stand: 29.1.2025, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 17.2.2025.