Internationaler Währungsfonds (IWF)

Autor: Andreas Brunhart | Stand: 29.1.2025

Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist eine am 27.12.1945 gegründete, selbständige Sonderorganisation der Vereinten Nationen (UNO). Seine wichtigste Aufgabe ist die rasche Kreditvergabe an Mitgliedsstaaten, die in eine finanzielle Krisensituation geraten sind. Der IWF engagiert sich zudem für die internationale Finanzstabilität, geldpolitische Zusammenarbeit und Förderung des globalen Güter- und Dienstleistungshandels. Er entstand wie die Weltbank im Zuge der Schaffung des Bretton-Woods-Systems 1944, welches die Stabilität des internationalen Finanzsystems in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sicherstellen sollte. Die Stimmrechte der IWF-Mitgliedsstaaten richten sich nach deren Kapitalanteilen, welche wiederum an ihrer Wirtschaftskraft bemessen werden.

In Liechtenstein war ein Beitritt zum IWF schon seit Anfang der 2010er-Jahre ein politisches Thema und wurde 2019 als Ziel in die Finanzplatzstrategie der Regierung aufgenommen. 2022 beauftragte der Landtag die Regierung mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Nach erfolgreicher Beitrittsprüfung seitens des IWF stimmte der Landtag im Mai 2024 einem Beitritt Liechtensteins mehrheitlich zu. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen.

Im Abstimmungskampf sprachen sich die Vaterländische Union (VU), die Fortschrittliche Bürgerpartei (FBP), Erbprinz Alois, der Bankenverband sowie die Industrie- und Handelskammer für einen Beitritt, die Freie Liste und Repräsentanten der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) dagegen aus. Die Regierung und die Beitrittsbefürwortenden argumentierten angesichts des Fehlens einer eigenen, liechtensteinischen Zentralbank (→ Geld) mit der Sicherstellung kurzfristiger Liquidität und Expertise durch den IWF in Notfallsituationen (wie einer Finanzkrise oder einer Naturkatastrophe), mit den Vorteilen für die Reputation, der Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts, der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, der regelmässigen ökonomischen Beratungstätigkeit seitens des IWF sowie der Weiterentwicklung der makroökonomischen Statistik. Demgegenüber führte das Nein-Lager die fehlende unmittelbare Notwendigkeit eines Beitritts, die anfallenden Kosten, grundsätzliche Kritik am IWF als Institution sowie Sorgen um die Souveränität Liechtensteins an.

Bei der Abstimmung am 22.9.2024 stimmten 55,8 % der liechtensteinischen Wahlbevölkerung einem IWF-Beitritt zu (Nein-Anteil 44,2 %). Die Wahlbeteiligung fiel mit 59,9% für liechtensteinische Verhältnisse recht tief aus.

Regierungschef Daniel Risch unterzeichnete am 21.10.2024 in Washington, D.C., das Übereinkommen mit dem Internationalen Währungsfonds, wodurch Liechtenstein als 191. IWF-Mitglied aufgenommen wurde. Liechtenstein ist nach der Schweiz (1992) erst das zweite Mitglied, das dem IWF nach einer direktdemokratischen Abstimmung beigetreten ist.

Quellen

Literatur

Medien

Regierungschef Daniel Risch und Kristalina Georgieva, die geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, anlässlich der Unterzeichnung des IWF-Übereinkommens durch Liechtenstein in Washington, DC., am 21.10.2024 (IMF Photo / Information und Kommunikation der Regierung, Vaduz).
Regierungschef Daniel Risch und Kristalina Georgieva, die geschäftsführende Direktorin des Internationalen Währungsfonds, anlässlich der Unterzeichnung des IWF-Übereinkommens durch Liechtenstein in Washington, D.C., am 21.10.2024 (IMF Photo / Information und Kommunikation der Regierung, Vaduz).

Zitierweise

<<Autor>>, «Internationaler Währungsfonds (IWF)», Stand: 29.1.2025, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 17.2.2025.