Invalidenversicherung (IV)

Autor: Fabian Frommelt | Stand: 31.12.2011

Die 1960 geschaffene IV soll Personen, die durch Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall in körperlicher oder geistiger Hinsicht ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind, die Existenzgrundlage sichern. Der Primat liegt bei Eingliederungsmassnahmen ins Berufsleben (z.B. berufliche Umschulung, Ausrichtung von Lohnzuschüssen). Renten werden frühestens ein Jahr nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entrichtet. Die IV betreut zudem die Hilflosenentschädigungen. Finanzielle Unterstützung für Behinderte leisten auch die Kranken-, die Unfall- und die Pensionsversicherung.

Trotz eines ab 1921 bestehenden Verfassungsauftrags blieben Bestrebungen zur Schaffung einer IV in den 1920er und 30er Jahren erfolglos. Ab 1923 bestand ein Kranken-, Alters- und Invalidenfonds. Erst die Einführung der liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 1954 bahnte der IV den Weg. Das auf den 1.1.1960 in Kraft getretene liechtensteinische IV-Gesetz orientiert sich an der ebenfalls 1960 eingeführten Schweizer IV. Die IV ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt, die organisatorisch gemeinsam mit der AHV und der Familienausgleichskasse (FAK) geführt wird.

Das IV-Obligatorium umfasst alle in Liechtenstein Erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Selbständige) sowie die nichterwerbstätige Wohnbevölkerung. 1971 erfolgte mit separatem Gesetz die Einführung von Blindenbeihilfen. Die IV machte die wichtigsten AHV-Reformen mit: 1966 Ergänzungsleistungen, 1973–75 Rentenverdoppelung, 1992 Weihnachtsgeld, 1997 Wechsel von der Ehepaar- zur Individualrente. Die IV-Revision 1989 brachte die Ergänzung der Voll- und Halbrenten durch Viertelsrenten und – zusammen mit den Revisionen 1996 und 2001 – die Gleichstellung von In- und Ausländern. Ein Anstieg der Zahl der Leistungsbezüger und der Ausgaben bei stagnierenden Beiträgen führte 2004 zu einem ungedeckten Jahresdefizit von 0,76 Mio. Fr. In der Folge wurde 2006 der Beitragssatz auf 1,5 % erhöht und durch eine erneute IV-Revision die Früherfassung drohender Invalidität eingeführt (Inkraftsetzung 2007).

Literatur

  • Isabel Frommelt: Analyse Sozialstaat Liechtenstein. Basierend auf der Entwicklung der Sozialausgaben des Landes 1995 bis 2004, hg. von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz 2005.
  • Hilmar Hoch: Geschichte des Liechtensteinischen Sozialversicherungsrechts, hg. von der Liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Vaduz 1991.
  • Jahresbericht über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Familienausgleichskasse des Fürstentums Liechtenstein 1960– (diverse Titelvarianten, seit 2006: Geschäftsbericht AHV-IV-FAK).

Zitierweise

<<Autor>>, «Invalidenversicherung (IV)», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Entwicklung der Invalidenversicherung, 1960–2015