Josaphat

Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011

Die «Ladung ins Tal Josaphat» ist ein vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert bezeugter Rechtsbrauch. Das in der Bibel in Joel 4,12 genannte Tal Josaphat galt als Ort des Jüngsten Gerichts. Die als Fluch ausgesprochene Ladung ins Tal Josaphat, die den Tod der Geladenen bewirken sollte, war eine letzte, übersteigerte Berufung gegen ein als Unrecht empfundenes Urteil. Dabei sollten sich die für das Urteil verantwortlichen Geladenen nicht erst am Jüngsten Gericht, sondern innert kürzester Frist vor Gott rechtfertigen. Für die Ladung ins Tal Josaphat kannte man Strafen an Leben, Leib und Gut, gelegentlich wurde die Rücknahme erzwungen, in Einzelfällen begnügte man sich mit einer blossen Belehrung des Täters. In Liechtenstein warf man 1663 einem solchen Täter eine unzulässige Kritik der Obrigkeit vor, wandelte aber die Leibesstrafe aus Gnaden in eine Haft von acht Tagen im Turm um.

Quellen

Literatur

  • Otto Holzapfel, Adalbert Erler: Josaphat, in: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 2 (1978), Sp. 424–426.
  • Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, Bd. 4 (1932), S. 770–774.

Von der Redaktion nachträglich ergänzt

  • Otto Holzapfel: Josephat, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage, Bd. 2 (2009), Sp. 1393–1394.

Zitierweise

<<Autor>>, «Josaphat», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 15.2.2025.