Josephinismus

Autorin: Brigitte Mazohl | Stand: 31.12.2011

Nach Kaiser Joseph II. (1765–90) benannte kirchenpolitische, staatsrechtliche und geistig-kulturelle Bewegung im habsburgischen Herrschaftsbereich, die die Entmachtung der Kirche und intermediärer Gewalten (Stände) anstrebte. Die im Rahmen des Josephinismus durchgeführten Verwaltungs- und Steuerreformen (einheitliche staatliche Verwaltung, Kataster, Steuerreform, Industrieförderung), Justizreformen (einheitliches Recht, Rationalisierung und Humanisierung des Strafrechts) und kirchenpolitischen Massnahmen (Klosteraufhebungen, Verbot von kirchlichen Feiertagen, neue Bistumsgrenzen, Entmachtung der Kirche im Bildungsbereich) zielten v.a. auf staatliche Zentralisierung und wirtschaftliche Verbesserungen.

In Liechtenstein lässt sich besonders während der Regierungszeiten Fürst Alois’ I. (1781–1805) und Fürst Johanns I. (1805–36) der Einfluss des Josephinismus erkennen. Dieser äusserte sich in zahlreichen wirtschafts- und sozialpolitischen Reformen: Einführung des Grundbuchs und neuer Steuergesetze (→ Steuern und Abgaben), Reorganisation des Zollwesens, Strassenbau, staatliche Massnahmen zur Armenfürsorge (→ Sozialhilfe) und zum Gesundheitswesen, Organisation des Schulwesens nach österreichischem Vorbild. Durch die Übernahme des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs, der österreichischen Gerichtsordnung (→ Gerichtswesen) und des österreichischen Strafrechts wurde im Sinn des Josephinismus die Voraussetzung für Rechtseinheit und staatsbürgerliche Gleichheit geschaffen. Auch kirchenpolitisch folgte Liechtenstein dem österreichischen Vorbild. Durch die fürstlichen Beamten wurde die staatliche Oberhoheit über die Katholische Kirche schrittweise ausgebaut (u.a. durch obrigkeitliche Genehmigung bei der Bestellung von Pfarrern und die staatliche Verfügungsgewalt über kirchliche Pfründe), die Kirchenverwaltung den Staatsgrenzen angeglichen und das Bischöfliche Landesvikariat Liechtenstein eingerichtet. In bisherige kirchliche Belange wurde staatlicherseits massiv eingegriffen (staatliche Genehmigung von Taufen, Säkularisierung des Eherechts, Einschränkung von Prozessionen, Wallfahrten und Feiertagen, staatliche Bestattungsvorschriften).

Nachdem mit dem Konkordat von 1855 in Österreich das josephinische Staatskirchentum zu Ende gegangen war, kam es auch in Liechtenstein zu einer versöhnlicheren Kirchenpolitik (Bestrebungen Fürst Alois’ II. um Abschluss eines Konkordats 1858).

Quellen

  • Harm Klueting: Der Josephinismus. Ausgewählte Quellen zur Geschichte der theresianisch-josephinischen Reformen, Darmstadt 1995.
  • Ferdinand Maass: Der Josephinismus. Quellen zur Geschichte in Oesterreich 1760-1850, amtliche Dokumente aus dem Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv und dem Allgemeinen Verwaltungsarchiv in Wien sowie dem Archivio Segreto Vaticano in Rom, 5 Bände, Wien 1951–61.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Josephinismus», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.