Kaiserliche Administration

Autor: Karl Heinz Burmeister | Stand: 31.12.2011

Der Kaiser setzte als Lehensherr zur Beseitigung von Missständen in den Reichsländern oder zur Beilegung innerer Streitigkeiten in hochadligen Familien fallweise Untersuchungskommissionen ein oder liess die Regierungsgeschäfte vorübergehend durch kaiserliche Administratoren abwickeln. Dabei stützte er sich im Schwäbischen Reichskreis auf die ihm politisch nahestehenden katholischen Mächte: den Bischof von Konstanz und den Abt von Kempten.

Die Misswirtschaft der Grafen von Hohenems führte um die Wende des 17. zum 18. Jahrhundert zur Einsetzung von kaiserlichen Administrationen in der Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg. Eine erste Kommission (1681–86) führte 1681–83 zur Untersuchung von Rechtsbrüchen und 1684–86 zur Zwangsverwaltung durch eine Kaiserliche Administration. 1692–1712 widmete sich nach der erneuten Absetzung des Grafen eine zweite Kaiserliche Administration der Sanierung der Finanzen. Die Nachkommen des Grafen Kaspar (1573–1640) hatten durch Misswirtschaft das Haus Hohenems in immense Schulden gestürzt, wozu auch strukturelle Ursachen wie steigende Kreis- und Reichsumlagen beigetragen hatten. Die Schuldenwirtschaft zog auch die durch Truppendurchzüge, Einquartierungen und Beiträge an das Kreiskontingent verarmten Untertanen in Mitleidenschaft, die für ihre Herren gegenüber den v.a. aus Graubünden und Feldkirch stammenden Gläubigern immer wieder Bürgschaft leisten mussten. Zudem übten Graf Ferdinand Karl (1650–86) in Vaduz und Schellenberg sowie Graf Franz Karl Anton (1650–1713) in Hohenems ihre Herrschaft zunehmend willkürlicher aus, was sich v.a. in den Hexenverfolgungen von 1678–80 niederschlug.

Nach Klagen der Untertanen und der finanziell übervorteilten jüngeren Geschwister des Grafen Ferdinand Karl, setzte Kaiser Leopold I. am 11.5.1681 eine Kommission unter der Leitung des Fürstabts von Kempten, Rupert von Bodman, ein. Die Kommission untersuchte u.a. die Missbräuche bei der Führung der Hexenprozesse, bereitete diesen 1682 ein rasches Ende und verfügte die Rückgabe der durch den Grafen von den vermeintlichen Hexen konfiszierten Vermögen. 1683 wurde Graf Ferdinand Karl auf dem kemptischen Schloss Kemnat bei Kaufbeuren inhaftiert. Da sich die Rückgabe der Güter verzögerte und der Druck der mit Exekution drohenden Bündner Gläubiger anhielt, entsandten die Landschaften eine aus dem Schellenberger Landammann Adam Müssner und dem Vaduzer Gerichtsgeschworenen Christoph Anger bestehende Delegation nach Wien, die dem Kaiser am 10.1.1684 eine Beschwerdeschrift überreichte. Diese betraf u.a. die Nichteinhaltung des Vertrags von 1614 betreffend den «Schnitz» und die drohende Exekution durch die Bündner Gläubiger, die Zwangsrekrutierung von Soldaten, Fronarbeiten und Jagdlasten, die Missachtung der Volksrechte bei der Ammanneinsetzung und den widerrechtlichen Entzug von Lehensgütern. Sie mündete in die Bitte um kaiserlichen Schutz und die Bestellung Ruperts von Bodman zum Schutzherrn von Vaduz und Schellenberg. Am 17.1.1684 entzog der Kaiser als Oberlehensherr dem Grafen in Vaduz (ebenso jenem in Hohenems) die Verwaltung und übertrug sie der bereits bestehenden kaiserlichen Kommission unter Rupert von Bodman. Diese Kaiserliche Administration regierte die Herrschaften Vaduz, Schellenberg und Hohenems bis 1686 im Namen des Kaisers. Bodman leitete wiederholt solche kaiserlichen Administrationen. Die eigentliche Arbeit überliess er Kommissären, die an seine Instruktionen gebunden waren, gelegentlich aber eigene Interessen verfolgten.

Nach dem Tod Ferdinand Karls 1686 trat mit Graf Jakob Hannibal III. (1653–1730) erneut ein Hohenemser die Regierung in Vaduz an, er blieb jedoch unter der Überwachung der formell nicht aufgelösten Kaiserlichen Administration. Auch er hatte nicht die Mittel, um die konfiszierten Güter zurückzugeben. 1688 erreichten die Landschaften unter Vermittlung der Kommissäre Freiherr Johann Franz von Bodman und Heinrich Heuwel einen neuen Vertrag mit den Grafen betreffend den «Schnitz» und die Rückzahlung der gräflichen Schulden, doch der Graf konnte seine Verpflichtungen wiederum nicht erfüllen. Die Finanzkrise wurde zur Herrschaftskrise. Die Gläubiger verloren die Geduld mit der schlechten Zahlungsmoral des Grafen und hielten sich an den Untertanen schadlos, die Bürgschaft geleistet hatten. Diese reagierten mit der Verweigerung der Steuern und Abgaben, aufsässige Wirtshausreden und geheime Versammlungen liessen Erinnerungen an den Bauernkrieg von 1525 wach werden. So gerieten die Schuldbürgschaften zum Druckmittel der Untertanen. Da alle Ansätze staatlicher Verwaltung zu kollabieren drohten, war der Kaiser herausgefordert. Er konnte den die Grundfesten der feudal-ständischen Gesellschaft berührenden Zerfall einer Herrschaft nicht hinnehmen.

Nach erneuten Beschwerden der Landschaften in Wien (1690) kam es 1692 zur Absetzung des regierenden Grafen Jakob Hannibal III. und zur Zwangsverwaltung durch eine zweite kaiserliche Kommission unter der Leitung des Bischofs von Konstanz Marquard Rudolf von Rodt (1696 ausgeschieden) und des Abts Rupert von Bodman. Deren Aufgabe war die Lösung der Finanz- und Herrschaftskrise in Vaduz, Schellenberg und Hohenems. Die Subdelegierten Johann Heinrich Dilger und Johann Jakob Motz nahmen 1693 die Huldigung von Vaduz und Schellenberg entgegen. Durch die angestrebte Rückkehr zu einem seriösen Finanzgebaren und den Wegfall des aufwendigen Hofs konnte die Kommission zur Beruhigung der Gläubiger beitragen und die Wiederherstellung des Landkredits erreichen. In einem von den Subdelegierten Freiherr von Ulm und Johann Jakob Motz vermittelten Vergleich akzeptierten die Landschaften 1696 die Aushöhlung der ihnen günstigen Verträge von 1614 und 1688: Gegen die Aufhebung des «Schnitzes» übernahmen sie alle künftigen Reichs- und Kreislasten. Zudem schlossen die Subdelegierten mit 216 Gläubigern Vergleiche, meist zu 50 %; doch längst nicht alle Gläubiger meldeten sich.

Bodman kam nach einer Untersuchung der herrschaftlichen Einkünfte aus Vaduz und Schellenberg zur Einsicht, dass die Sanierung des Hauses Hohenems nur durch Verkäufe möglich war. Zunächst dachte er daran, entfernt liegenden Streubesitz abzustossen oder die an Graubünden angrenzenden Gemeinden Balzers, Triesen und Triesenberg zu veräussern, um den Bündner Gläubigern entgegenkommen. Da dies jedoch zu wenig eingebracht hätte, kam der Verkauf der Herrschaft Schellenberg ins Gespräch. Eine Verkaufsausschreibung im Schwäbischen Kreis blieb ohne die gewünschte Resonanz. Das Kloster Weingarten hatte sich bereits zuvor ein Vorkaufsrecht von Graf Jakob Hannibal III. einräumen lassen, wozu dieser während der Kaiserlichen Administration aber gar nicht berechtigt gewesen war. Weingarten trat freiwillig zurück. Weitere geistliche Bewerber waren der Fürstabt von St. Gallen und der Bischof von Chur. Der Verkauf drängte, derweil Graf Jakob Hannibal in Wien und Augsburg zusätzliche Schulden in enormer Höhe machte.

Als Kaufinteressenten meldeten sich ebenfalls drei böhmische Adlige: Ferdinand Fürst zu Schwarzenberg, Karl Friedrich Graf von Waldstein und Fürst Johann Adam I. Andreas von Liechtenstein. Letzterer machte mit 115 000 Gulden das höchste Gebot und erhielt den Zuschlag. Sein Amtmann nahm am 16.3.1699 die Huldigung der Schellenberger Untertanen entgegen. Ziel des Fürsten war es, Zugang zum Reichsfürstenrat zu erhalten, wozu er ein reichsunmittelbares Territorium benötigte. Er sicherte sich deshalb im Schellenberger Vertrag ein Vorkaufsrecht auf die Grafschaft Vaduz, die im Gegensatz zur Herrschaft Schellenberg ein Reichsstand mit Sitz und Stimme war.

Mit der aus dem Verkauf der Herrschaft Schellenberg gelösten Summe konnten auf dem Vergleichsweg Schulden in der Höhe von 200 000 Gulden abgetragen werden. Unbefriedigt blieben die Forderungen der Stadt Feldkirch, der auf vollem Ausgleich beharrenden Bündner und der Wiener Gläubiger des Grafen Jakob Hannibal. Auch die Forderungen aus den konfiszierten «Hexengütern» waren nach wie vor offen. Für Bodman stand fest, dass nur ein Verkauf von Vaduz alle Schulden tilgen konnte. Dagegen wandte sich Graf Franz Maximilian von Königsegg-Aulendorf als Vormund des Grafen Franz Wilhelm III. von Hohenems (1692–1759), da es sich um unveräusserliches Fideikommissgut handle. Eine Lösung wurde dadurch erreicht, dass Graf Jakob Hannibal von den Liechtenstein die böhmische Herrschaft Bistrau erwarb, deren Verkaufspreis von 238 000 Gulden beim Kauf von Vaduz für 290 000 Gulden angerechnet wurde (faktischer Tausch). Der Kaufvertrag wurde am 22.2.1712 in Wien geschlossen, am 9.6.1712 fand in Vaduz die Huldigung statt. In Hohenems dauerte die Kaiserliche Administration noch bis 1718.

Quellen

  • Kaufvertrag der Herrschaft Schellenberg 1699, Bearb. C. Gurt, hg. vom Liechtenstein-Institut, Vaduz 1999.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Kaiserliche Administration», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 10.2.2025.

Medien

Siegel und Unterschriften der drei subdelegierten Kommissare Maurus von Schönberg, Johann Adam Ernst von Pürck und Johann Jacob Motz auf einem Schriftstück vom 27.3.1684 (LI LA). Nach der Verhaftung des Grafen Ferdinand Karl von Hohenems teilen die subdelegierten Kommissare den Landammännern, Gerichtsleuten und Untertanen der Herrschaften Vaduz und Schellenberg mit, es sei auf kaiserlichen Befehl «nöthig gefunden worden, mit der von herrn graff Ferdinand Carl Franzen bishero geführter regier- und haußhaltung [...] ein andere anstalt undt disposition zuemachen.» Sie sollen den Oberamtleuten gehorsam sein und sich in wichtigen Dingen an den Fürstabt von Kempten als «kaÿserlichen commissarius» wenden.