Kastenamt

Autor: Christian Zolles | Stand: 31.12.2011

Dem Kastenamt oblag gemäss der neuzeitlichen landesherrlichen Verwaltungsorganisation die Administration des landesfürstlichen Speichers und der diesem zufallenden Güter und Gefälle. Es war zuständig für die Einfuhr, saubere Verwahrung und Verwertung des Zehntgetreides, wobei nach günstigen Verkaufsjahren in Fehljahren nach Zukaufsmöglichkeiten Ausschau zu halten war. Für die anfallenden Arbeiten wurden Einbringer, Drescher und Rechnungsleger bestellt. In Liechtenstein wurden die Einnahmen und Ausgaben des Kastenamts in den Rentamtsrechnungen ausgewiesen.

Archive

  • Liechtensteinisches Landesarchiv, Vaduz (LI LA)

Literatur

  • Deutsches Rechtswörterbuch. Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache, Bd. 7, in Verbindung mit der Akademie der Wissenschaften der DDR hg. von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, bearb. von Günther Dickel und Heino Speer, Weimar 1983, S. 513–546.

Zitierweise

<<Autor>>, «Kastenamt», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 9.2.2025.