Kleine Anfrage

Autor: Philippe Rochat | Stand: 23.9.2025

Die Kleine Anfrage ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem die Mitglieder des Landtags in einer Sitzung kurze mündliche Anfragen zu einem konkret umschriebenen Vorgang an die Regierung richten können. Das zuständige Regierungsmitglied beantwortet sie wenn möglich am Schluss der Sitzung in mündlicher Form. Kleine Anfragen sind dank ihrer einfachen Inanspruchnahme, ihrer weitgehenden Formlosigkeit und ihrer zuweilen weitreichenden Wirkung ein häufig genutztes und beliebtes Instrument der Abgeordneten.

Die Kleine Anfrage als solche wurde mit der Geschäftsordnung des Landtags vom 23.5.1969 eingeführt, zunächst aber einfach als «Anfragen» bezeichnet. Erst mit dieser Geschäftsordnung wurde – analog zu den Geschäftsreglementen der Schweizer Parlamentskammern National- und Ständerat von 1962 – zwischen den verschiedenen parlamentarischen Eingängen Initiativrecht, Motion, Postulat, Interpellation, Anfragen und Petition unterschieden. In der vorangehenden Geschäftsordnung von 1863 war allgemein von «Anträgen» die Rede.

Bis heute blieb die ursprüngliche Definition der (Kleinen) Anfrage als «kurze mündliche Anfrage» gleich. Verschiedene Herausforderungen führten aber zu Anpassungen. Der Regierung stand oftmals zu wenig Zeit für die Vorbereitung der Antworten zur Verfügung, die Beantwortung erfolgte manchmal schriftlich, die gestellten Fragen überstiegen gelegentlich den Rahmen dieses Instruments und es gab keine Möglichkeit einer Replik im Anschluss an die Beantwortung. In der Geschäftsordnung 1996 wurde deshalb präzisiert, dass sich eine Anfrage «auf einen konkret umschriebenen Vorgang beziehen» muss. Zudem kann der oder die Fragestellende nach der Beantwortung durch die Regierung «eine kurze, sachbezogene Zusatzfrage im Sinne einer Verständnisfrage stellen», zu der das zuständige Regierungsmitglied unverzüglich Stellung nehmen muss. Darüber hinaus wurde 2013 und 2023 im Geschäftsverkehrs- und Verwaltungskontrollgesetz (GVVKG) festgehalten, dass der oder die Fragestellende erklären kann, ob er oder sie «mit der Beantwortung durch die Regierung befriedigt ist», und dass die Beantwortung auf Beschluss des Landtags auch schriftlich erfolgen kann.

Die Kleine Anfrage erfüllt mehrere Funktionen. Zunächst ist sie ein Mittel der parlamentarischen Kontrolle von Regierung und Verwaltung. Mit kurzen und konkreten Fragen können die Abgeordneten ihre Rolle als Gegengewicht zur Regierung wahrnehmen. Darüber hinaus ist sie ein Informationsmittel. Mit Kleinen Anfragen können die Abgeordneten Volk, Regierung und Medien auf Sachverhalte hinweisen, Diskussionen in der Öffentlichkeit provozieren und Transparenz schaffen. Ferner kann die Kleine Anfrage der Profilierung der individuellen Abgeordneten – und manchmal auch der Regierungsmitglieder – dienen.

Quellen

Literatur

Externe Links

Zitierweise

<<Autor>>, «Kleine Anfrage», Stand: 23.9.2025, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 16.11.2025.