Kleinstaat

Autor: Wilfried Marxer | Stand: 31.12.2011

Kleinstaaten unterscheiden sich von grossen Staaten bezüglich Bevölkerungszahl oder Fläche, ebenso nach Kriterien wie Sozialprodukt oder «Macht». Einheitliche Massgrössen existieren nicht. International gelten Staaten wie die Schweiz oder Österreich mit einer Bevölkerung von weniger als 10 Mio. Einwohnern als Kleinstaaten. Demgegenüber werden für sehr kleine Staaten wie Liechtenstein (mit einer Fläche von 160 km2 und 2003 rund 34 000 Einwohnern) auch Begriffe wie Mikro-, Mini-, Zwerg- oder Kleinststaat verwendet.

Kleinstaaten waren bis ins Zeitalter der Nationalstaaten (19. Jahrhundert) nichts Aussergewöhnliches. Das 1719 entstandene Fürstentum Liechtenstein stellte im römisch-deutschen Reich (bis 1806) zwar einen kleinen, aber nicht den kleinsten der über 300 Reichsstände dar. Es überstand die Mediatisierungswelle des Reichsdeputationshauptschlusses (1803) und erlangte – durch glückliche Umstände und für Kleinstaaten typisches Manövrieren zwischen den Mächten – mit der Mitgliedschaft im Rheinbund (1806–13) die staatliche Souveränität. Als kleinstes der 41 Mitglieder des Deutschen Bunds (1815–66) wurde es zum Gegenstand deutschnationaler Kritik an der sogenannten Kleinstaaterei; besonders die Mediatisierungsbemühungen der deutschen Nationalversammlung 1848 bedrohten seine staatliche Existenz (→ Revolution 1848).

Die Erhaltung der Souveränität blieb für Liechtenstein eine dauerhafte Herausforderung. Sie war in den 1920er Jahren infolge eines v.a. an der Kleinheit gescheiterten Beitrittsgesuchs zum Völkerbund latent infrage gestellt und während der Zeit des Nationalsozialismus von aussen wie auch durch die Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein von innen bedroht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die internationalen Beziehungen intensiviert und die Souveränität wurde mit den Beitritten zum Europarat 1978, zur UNO 1990 und zum EWR 1995 abgesichert (→ Aussenpolitik).

Für einen Kleinstaat in der Grössenordnung Liechtensteins stellen sich verschiedene Struktur- und Ressourcenprobleme, besonders bei der Erfüllung grundlegender staatlicher Aufgaben mit beschränkten finanziellen, personellen oder infrastrukturellen Mitteln. Kleinstaaten entwickeln jedoch in der Regel flexible Lösungsmechanismen. Liechtenstein suchte Kooperationen mit anderen Staaten, so v.a. durch die Zollunion mit Österreich (1852–1919), den Zollanschlussvertrag mit der Schweiz (1923) und den Beitritt zum EWR (1995). Hinzu kommen zahlreiche internationale, zwischenstaatliche und regionale Abkommen und Kooperationen, die teilweise staatliche Aufgaben externalisieren (etwa in den Bereichen Gesundheitsversorgung, öffentlicher Verkehr, Universitäten, Weiterbildung). Andererseits wurden die durch die Souveränität gegebenen gesetzlichen Spielräume zur Etablierung günstiger Rahmenbedingungen genutzt: Die rechtlichen Grundlagen der liechtensteinischen Finanzdienstleistungen (z.B. PGR 1926) trugen zum Wirtschaftsaufschwung nach dem Zweiten Weltkrieg massgeblich bei; weitere Nischen waren die Finanzeinbürgerungen (1920er und 1930er Jahre), die Philatelie oder der Tourismus. Auch das seit 1938 bestehende System der Konkordanz ist eine für Kleinstaaten typische Lösung.

Literatur

Zitierweise

<<Autor>>, «Kleinstaat», Stand: 31.12.2011, in: Historisches Lexikon des Fürstentums Liechtenstein online (eHLFL), URL: <<URL>>, abgerufen am 15.2.2025.